Das NS-staatliche Bordellsystem in Kriegszeiten (1939–1945)
Robert Sommer
Aufsatz
Veröffentlicht am: 
11. Dezember 2023
DOI: 
DOI: https://doi.org/10.15500/akm.11.12.2023

Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass die Nationalsozialisten die Prostitution im „Dritten Reich“ verboten hätten und entschieden gegen sie vorgegangen seien. Entgegen der Forderung Adolf Hitlers, die Prostitution zu beseitigen, versuchte das NS-Regime mit Beginn des Krieges die Kontrolle über die Prostitution in Deutschland und den besetzten Gebieten zu erlangen. Ziel war es, ein flächendeckendes System von staatlich-kontrollierten Bordellen zu errichten, das aus zivilen, militärischen sowie Bordellen für Zwangsarbeiter bestand und sich zugleich in das System der Konzentrationslager (KZ) hinein erstreckte. Im Folgenden wird dieses System umrissen.1

Prostitution und NS-Ideologie


In „Mein Kampf“ bezeichnete Adolf Hitler bereits 1925 die Prostitution als „eine Schmach der Menschheit“2 und forderte ihre Abschaffung. Er stellte sich damit gegen die Entkriminalisierung der Prostitution seit den 1920er Jahren in Deutschland. 1927 war ein Gesetz in Kraft getreten, das für die Regulierung und Kontrolle der Prostitution in Deutschland bis in die 1950er Jahre bestimmend sein sollte: das „Reichsgesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten“. Der grundsätzliche Gedanke des Gesetzes war, die ärztliche Heilung geschlechtskranker Menschen zu sichern und gesunde Menschen vor der Ansteckung zu schützen. Geschlechtskrankheiten sollten mit hygienischen, erzieherischen sowie Mitteln der Fürsorge bekämpft werden. Das bedeutete, dass sich nicht mehr nur Prostituierte, sondern alle Menschen mit „häufig wechselndem Geschlechtsverkehr“ ausreichend behandeln lassen mussten, um eine Gefährdung der Bevölkerung zu verhindern. Damit war die nun allgemein straffreie gewerbsmäßige Prostitution keine reine Angelegenheit der Sittenpolizei mehr, sondern der allgemeinen Gesundheitspolitik.

Wenige Monate nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten erschien ein Artikel des neuen Reichskommissars der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten, Prof. Dr. Bodo Spiethoff. Darin heißt es, dass die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten gemäß dem „Ethos“ des NS-Staates vollzogen werden müsse. Dabei seien nun nicht mehr nur hygienische, sondern vielmehr „wichtige völkische und ethische Belange“3 bedeutsam. Dem Leitwort folgte ein langer Auszug aus „Mein Kampf“, in dem Hitler mit der Prostitutionspolitik der Weimarer Zeit abrechnete. Er forderte, die „seelische Prostituierung des Volkes“ müsse verhindert werden. Prostitution und die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten standen nach Hitler in einem engen Zusammenhang und seien „sichtbare Verfallszeichen eines Volkes“. Deren Bekämpfung werde, so formulierte Hitler pathetisch, zur „lebenswichtigen Aufgabe“, denn „wenn die Kraft zum Kampfe um die eigene Gesundheit nicht mehr vorhanden ist, endet das Recht zum Leben“.4 Hitler bot jedoch keine konkrete Lösung des „Problems“ an. Er verkündete, eine Unzahl von Vorbedingungen für die Prostitution zu nennen, erwähnte aber nur eine einzige. Er postulierte, dass grundsätzlich das „Problem“ in der Sexualität des Mannes liege, die es zu kanalisieren gelte. Da das Ausleben von Sexualität zunächst auf den Rahmen der nationalsozialistischen Ehe beschränkt werden sollte, konnte dafür nur die Frühehe, also eine Heirat Minderjähriger und Jugendlicher in Frage kommen. Mit Ausnahme der Zementierung patriarchaler Strukturen und der Forderung radikaler Lösungsansätze zum „endlichen Abbau“ blieben Hitlers Worte ohne Taten und waren damit symptomatisch für den Umgang mit der Prostitution im Dritten Reich bis 1939.5

Am 16. Mai 1933 änderte die nationalsozialistische Reichsregierung § 361 Nr. 6 StGB und machte damit die faktische Straflosigkeit der Prostitution rückgängig. Die Bewegungsfreiheit der Prostituierten wurde eingeschränkt.6 Wenig später wurde die Prostitution in Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern verboten. Frauen, die wegen „Gewerbsunzucht“ aufgegriffen wurden, sollten den Gesundheitsämtern gemeldet und zur Untersuchung geführt werden.7 Polizeistellen wurde nahegelegt, besonders von Einweisungen in Arbeitshäuser Gebrauch zu machen. In Ausnahmefällen durften die Polizeibehörden auf Basis der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ – der Reichstagsbrandverordnung – nun Frauen in örtlichen Gefängnissen unterbringen.8

Infolgedessen führte die Polizei Razzien durch, „auffällige“ Frauen wurden verhaftet. Dennoch sah das Innenministerium bis 1934 von umfassenden polizeilichen Maßnahmen gegen die Prostitution ab. Eine Änderung des Reichsgesetzes zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten wurde nicht durchgesetzt. Den Machthabern war bewusst, dass die Prostitution nie ganz verschwinden würde, doch sollte sie „im nationalsozialistischen Staat derart zurückgedrängt werden, dass eine Belästigung der Öffentlichkeit und eine Gefährdung der Jugend unterbleibt“.9

Der Beginn des Krieges stellt eine Zäsur in der Prostitutionspolitik im Dritten Reich dar. Am 9. September 1939 erließ Reinhard Heydrich in Vertretung des Reichsministers des Innern und in Abstimmung mit dem Oberkommando der Wehrmacht ein vertrauliches Rundschreiben mit dem Titel „Zur polizeilichen Behandlung der Prostitution“.10 Das erklärte Ziel dieses Erlasses war die Verhinderung von Geschlechtskrankheiten, die besonders in Kriegszeiten vermehrt auftraten und zu einer Beeinträchtigung der Wehrkraft führten.11 Der Erlass bildete die rechtliche Grundlage für die Wiedereinführung von Bordellen und regelte die Kontrolle der Prostitution bis zum Ende des Krieges.

Mit der Begründung, unter den Umständen des Krieges „eine wirksame Abwehr der den Wehrmachtsangehörigen und der Zivilbevölkerung von der Prostitution her drohenden Gefahren, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht, zu gewährleisten,“12 wurde im Rundschreiben die totale Erfassung der Prostituierten durch die Polizei und die ärztliche Beaufsichtigung durch die Gesundheitsbehörden angeordnet. Den Prostituierten wurde das Anwerben auf der Straße verboten, lediglich in „besonderen Häusern“ durfte die „Gewerbsunzucht“ ausgeführt werden. Sollten solche Häuser nicht zur Verfügung stehen, musste die Polizei deren Bereitstellung organisieren. Dabei waren die „allgemeinen rassischen Grundsätzen“ zu berücksichtigen und beispielsweise auch „nicht-deutschblütige Prostituierte“ in Hafenstädten zuzulassen. Jüdische Frauen wurden prinzipiell aus der Prostitution ausgeschlossen. Eine Ausnahme war Hamburg. Dort hatte die Gestapo am Valentinskamp mit Mitteln der Jüdischen Gemeinde ein Bordell speziell für jüdische Seemänner errichten lassen. Aufgrund des „Gesetzes zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ aus dem Jahr 1935 war der außereheliche Verkehr zwischen „Juden“ und „Ariern“ verboten – das galt auch für die Bordelle. Das Bordell am Valentinskamp musste jedoch aufgrund mangelnder Nachfrage schließen.13

Im Rundschreiben erließ Heydrich Regeln, die sowohl für die Prostituierten als auch den „Vermieter“ galten. Prostituierte durften nur in festgelegten Räumlichkeiten anwerben, sich nachts weder außerhalb der Wohnung noch tagsüber in bestimmten öffentlichen Räumen aufhalten. Beziehungen zu Zuhältern wurden den Frauen verboten, wie auch Herstellung und Gebrauch sado-masochistischer Utensilien. Die Frauen mussten sich verpflichten, Wohnungsveränderungen anzuzeigen, ärztlicher Überwachung regelmäßig und pünktlich nachzukommen und „Schutzmittel“ beim Verkehr anzuwenden. Die Nationalsozialisten strebten dabei eine lückenlose Kontrolle der Prostitution an. Deutlich wird dies in einem Schreiben Heydrichs an alle deutschen Kriminalpolizeileitstellen vom Mai 1941. Darin wurde von den jeweiligen Polizeistellen eine genaue Auflistung der existierenden Bordelle, Angaben zu ihren „rassenpolitischen“ und militärischen Zweckbestimmungen sowie Angaben zu Anzahl und Nationalität der Prostituierten gefordert.14

Fremdarbeiterbordelle

Ein besonderer Aspekt der rassistischen Ideologie und Politik der Nationalsozialisten war die Trennung von Deutschen und Nicht-Deutschen.15 Dieser Grundsatz wurde durch den Krieg in Frage gestellt. Den kriegsbedingten Mangel an Arbeitskräften in der deutschen Produktion versuchte die NS-Führung durch die Rekrutierung und Verschleppung von Ausländern auszugleichen. Im August 1944 befanden sich 7,8 Millionen ausländische Zivilarbeiter im Deutschen Reich.16

In vielen Gemeinden gehörten Fremdarbeiter zum Alltag. Es kam oft zu persönlichen und intimen Kontakten zwischen ihnen und deutschen Frauen. Dies verstieß gegen die „rassenpolitischen“ Vorstellungen der Nationalsozialisten. Harte Strafen waren die Folge: Bei Bekanntwerden einer solchen Liaison drohte dem Fremdarbeiter die Todesstrafe, der deutschen Frau die öffentliche Diffamierung und/oder die Einweisung in ein KZ. Trotz der drakonischen Maßnahmen konnten die sexuellen Beziehungen nicht unterbunden werden.17

Heinrich Himmler nahm sich persönlich des Problems an und fand die Lösung in der Errichtung von Bordellen für Fremdarbeiter: „Sie können Bordelle haben, sie können sie ruhig massenhaft haben, dagegen habe ich nichts. Aber mit unserem deutschen Volk haben sie nichts zu tun.“18 Am 17. Januar 1940 befahl Himmler den Bau eines ersten solchen Bordells in Linz. Die „Villa Nova“ sollte später bei der Errichtung von weiteren Bordellbaracken als Prototyp fungieren.19 Hitler stimmte Himmlers Idee zu und erließ im Dezember 1940 einen zentralen Befehl zur Errichtung von Bordellen für „fremdvölkische“ Arbeiter.20

Der Aufbau des Bordellsystems für Fremdarbeiter wurde genau geplant. Alle Städte, in denen ausländische Arbeiter eingesetzt wurden, mussten die Anzahl der Ausländer nach Männern und Frauen getrennt melden. Dann wurde rechnerisch entschieden, an welchen Orten eine Errichtung von Bordellbaracken in Frage kam. Die sogenannten „B[ordell].Baracken“ sollten außerhalb geschlossener Ortschaften, in der Nähe der Arbeitslager liegen und hauptsächlich als Baracken errichtet werden. Auf 300 bis 500 Ausländer sollte eine Prostituierte kommen. Für die Anwerbungen kamen vorrangig Polinnen und Französinnen in Frage. Deutschen, holländischen, norwegischen und italienischen Frauen war die Arbeit in den Fremdarbeiterbordellen verboten. Es galt das rassenbiologische Prinzip „Volkstum zu Volkstum“. Deutsche Männer durften diese Bordelle nicht betreten. Der Preis für den Bordellbesuch sollte zwischen drei und fünf Reichsmark liegen. Bis Ende 1943 waren 60 solcher Bordelle errichtet und noch 50 weitere waren zu diesem Zeitpunkt geplant.21

Seitens der Kommunen erhielten die Bordellbaracken wenig Zuspruch. Errichtete Bordellbaracken waren kaum ausgelastet oder rentierten sich nicht. Einige lokale Institutionen und Unternehmen wehrten sich sogar gegen den Bau solcher „B. Baracken“.22 So beschwerte sich der Bürgermeister der Stadt Hennigsdorf in Brandenburg Ende 1941 über die Pläne, in seiner Stadt eine Bordellbaracke zu einzurichten:

„Sie werden nicht erwarten, daß ich der geplanten Errichtung eines Bordells in Hennigsdorf freudestrahlend zustimme. Was ich brauche [,] sind Schulen, ist eine Tbc.-Station, sind Kinderheime, ins¬besondere Wohnungen und wieder Wohnungen. […] Wenn jetzt für die vielen hier vorhandenen fremdländischen Arbeiter Freudenhäuser errichtet werden, dann bezweifle ich stark, ob das unsere Volksgenossen verstehen.“23

Wie viele Bordelle für Fremdarbeiter bis Kriegsende errichtet wurden, ist nicht bekannt.

Militärbordelle

Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg unterhielt die Wehrmacht eigens kontrollierte Bordelle, wie in der Zeit des Spanischen Bürgerkriegs.24 Dabei konnte sie auf eine jahrhundertelange militärische Tradition zurückgreifen.25 Auf dem Reichsgebiet selbst unterhielt die Wehrmacht bis Beginn des Zweiten Weltkriegs keine eigenen Bordelle. Wehrmachtsangehörigen war der Besuch in städtischen Bordellen gestattet, die in größeren Städten existierten.26 Mit der fortschreitenden Besetzung Europas durch die Wehrmacht wurde die flächendeckende Kontrolle der Prostitution auf die besetzten Ge-biete ausgeweitet. Wehrmacht, Polizei und Zivilverwaltung organisierten lokal die Prostitution.27 In Frankreich übernahm die Wehrmacht die Kontrolle über die städti¬schen maisons und baute ein landesweites Bordellsystem auf.28

Für die meisten besetzten Länder lassen sich Militärbordelle nachweisen – in den baltischen Ländern, Belgien, Griechenland, Kroatien, Norwegen, Polen, Rumänien und der Sowjetunion.29 Die Ortskommandanturen waren für die Einrichtung der Bordelle zuständig, die deutschen Sanitätsoffiziere oder einheimischen Ärzte, die unter deren Aufsicht standen, regelten die medizinische Überwachung. Einheimische waren vom Besuch grundsätzlich aus¬geschlossen. Neben den Bordellen mussten Sanierstellen eingerichtet werden, in denen sich die deutschen Männer präventiv gegen Geschlechtskrankheiten behandeln lassen konnten. Parallel zur Überwachung der Militärbordelle bekämpfte die Wehrmacht die freie Prostitution auf Straßen und Plätzen, wobei sie in der Regel von der örtlichen Polizei unterstützt wurde. In den Wehrmachtsbordellen galten die Regeln des Rundschreibens Heydrichs vom September 1939, doch ergänzte das Oberkommando der Wehrmacht sie durch schärfere Überwachungsmechanismen, mit denen es beispielsweise Art und Häufigkeit der medizinischen Untersuchung der Prostituierten konkret festlegte.30

Neben diesen zumeist sanitätspolitischen Aspekten der Regulierung der Prostitution durch die Wehrmacht standen auch „rassenpolitische“ Erwägungen im Vordergrund. Zuerst wurde jüdischen Frauen verboten, der Prostitution nachzugehen. Den Soldaten der Wehrmacht war der Besuch von lokalen Bordellen in den besetzten Ländern, in denen sich einheimische Frauen aufhielten, verboten. Besonders in Afrika aber scheinen sich Soldaten nicht an diese Vorgaben gehalten zu haben. Neben der Wehrmacht unterhielten auch die Marine und die Waffen-SS eigens kontrollierte Bordelle.31

Die Bordelle für die Waffen-SS

Der Versuch, die männlich-soldatische Sexualität vollständig zu kontrollieren, zeigt sich besonders deutlich am Beispiel der SS – der „rassischen Elite“ der Nationalsozialisten. Reichsführer-SS Heinrich Himmler erhob den Anspruch auf die Kontrolle der Sexualität aller 400.000 reichsdeutschen SS-Männer. Bereits seit 1931 behielt er sich das Recht vor, persönlich über jede Eheschließung eines SS-Mannes zu entscheiden. Maskuline Sexualität verstand Himmler als natürliche Kraft, die es zu kanalisieren und gleichzeitig in den Dienst der NS-Bevölkerungspolitik zu stellen galt. Besonders deutlich wird Himmlers Sicht durch seinen Vorschlag, mittels staatlich regulierter Prostitution Homo¬sexualität zu bekämpfen. Himmler verstand sie als Seuche, die den „Geschlechtshaushalt und [das] Gleichgewicht“ eines Volkes störe.32

Mit Beginn des Krieges stellten sich für die SS-Führung in Osteuropa ähnliche Probleme dar wie für das Oberkommando der Wehrmacht. Dabei waren sowohl die Angst vor einer Verbreitung von Geschlechtskrankheiten als auch die Durchsetzung der „Rassenideologie“ zentrale Gründe, die Sexualität der SS-Männer zu kontrollieren. Himmler verbot den Angehörigen der Polizei und der SS „jede geschlechtliche Verbindung mit Frauen und Mädchen einer anders-rassigen Bevölkerung.“33 Allerdings hielten sich die SS-Männer gleich den Wehrmachtsangehörigen nicht unbedingt an dieses Verbot.34 Himmler hatte für die sexuellen Bedürfnisse der Waffen-SS Verständnis und sah in der Errichtung von SS-kontrollierten Bordellen die Lösung des Problems. Er befahl, an allen Standorten der Waffen-SS Bordelle mit ärztlich überwachten Prostituierten einzurichten und für eine ausreichende ärztliche Kontrolle der SS-Truppe zu sorgen.35

Bordelle für die Konzentrationslager-SS

Im Jahr 1953 erschien ein Roman des israelischen Schriftstellers Ka-Tzetnik 135633 mit dem Titel House of Dolls. Darin erzählt der Auschwitz-Überlebende die Geschichte seiner Schwester Daniella Preleshnik, die als KZ-Häftling in einem Bordell in Auschwitz zu sexuellen Handlungen mit SS-Männern gezwungen wurde. Obwohl die Geschichte mittlerweile als fiktiv verstanden wird und belegt ist, dass ein Bordell in Auschwitz zwar existierte, jedoch nur von nicht-jüdischen Häftlingen besucht wurde, hält sich der Mythos hartnäckig, dass die SS KZ-Häftlinge für deutsche SS-Männer zu Sex-Arbeit gezwungen habe.36

Im Jahr 1994 veröffentlichte Christa Paul ein Interview mit der Zeitzeugin Frau D., die berichtet, dass sie in eine Bordellbaracke für SS-Männer in Buchenwald verschleppt und zwangsprostituiert worden sei. Einige Historikerinnen nahmen deswegen an, dass die SS in KZ eigene Bordelle für die SS-Männer unterhielt.37 Die Aussage der Zeitzeugin konnte allerdings widerlegt werden. Die Zeitzeugin war niemals in einem KZ gewesen. Sie erzählte die Geschichte, da sie als sogenanntes „asoziales“ Opfer des Nationalsozialismus niemals Entschädigung erhalten hatte und nun nach Anerkennung suchte.38

Für die SS-Führung bestand in den meisten Konzentrationslagern auf deutschem Reichsgebiet kein sexuelles „Problem“, da sie auf bestehende städtische Bordell-Strukturen zurückgriff. So war beispielsweise das SS-Lager Buchenwald an die Infrastruktur der Stadt Weimar angebunden. Zum Amüsement fuhren die SS-Männer in die Stadt und hatten die Möglichkeit, die städtische Bordellstraße Rosmariengasse zu besuchen. Die SS des KZ Neuengamme besuchte die Herbertstraße im Hamburger Stadtteil St. Pauli, die von Sachsenhausen Berlin und aus Dachau das nahe gelegene München.

Anders stellte sich die Situation für die SS in Auschwitz dar. Dort existierte für die stationierte SS keine Struktur für eine kontrollierte Triebbefriedigung. Auschwitz (Oświęcim) war eine polnische Kleinstadt. Im nahe gelegenen Dorf Monowitz errichtete die IG Farben ab 1941 ein Werk zur Produktion von Kunstkautschuk. Beim Bau des Werkes setzte die IG Farben auch eine große Zahl polnischer und französischer Fremdarbeiter ein, untergebracht in Lagern unweit des Werkes. Für sie errichtete die IG in der Schloßstraße 4 eine Bordellbaracke.39 Zwar sollte das Bordell nur Fremdarbeitern zu Verfügung stehen, doch missachteten die SS-Männer diese Regelung und machten sich damit des „verbotenen Umgangs“ schuldig. Die SS-Führung befahl daraufhin 1944 „die sofortige Einrichtung eines Freudenhauses für die in Auschwitz befindlichen SS-Angehörigen.“40 Das Bordell sollte montags und freitags von 18:00 bis 23:00 Uhr für Angehörige der Waffen-SS und der Wehrmacht am Standort Auschwitz geöffnet sein.41

Diese Umwandlung eines Teils eines Fremdarbeiterbordells in ein von der SS genutztes Bordell, wie dies in Auschwitz der Fall war, blieb keine Ausnahme. Auch am Obersalzberg hatte die Deutsche Arbeitsfront (DAF) für die dort eingesetzten Zwangsarbeiter ein Bordell eingerichtet. Da sich dieses nicht rentierte und über eine Schließung diskutiert wurde, schlug der Leiter der Parteikanzlei der NSDAP, Martin Bormann, im Januar 1943 vor, „die Räume der B. Baracke evtl. zu teilen, und in der einen Hälfte den Betrieb mit Ausländerinnen für fremdvölkische Arbeiter, in der anderen mit deutschen Mädchen, insbes. für die dort stationierten SS-Männer durchzuführen, um diesen den Weg ins Bordell nach Salzburg zu ersparen. An den Bau eines zweiten Bordelleinganges sei gedacht.“42 Ob dieser Plan realisiert wurde, ist nicht bekannt.

Bordelle für „fremdvölkische“ SS-Männer

Die SS richtete dennoch eigene Bordelle für SS-Männer in und bei Konzentrationslagern ein, und zwar für so genannte „Trawniki“. In Buchenwald wie auch in anderen Konzentrationslagern waren Wachmannschaften stationiert, die aus der Ukraine stammten. Diese Wachmänner wurden von der SS vorwiegend unter sowjetischen Kriegsgefangenen in Lagern im Kreis Lublin rekrutiert und im SS-Ausbildungslager Trawniki ausgebildet. Die SS setzte diese Wachmänner für besonders grausame Verbrechen ein, wie die sogenannte „Partisanenbekämpfung“ oder den Dienst in Vernichtungs-, Konzentrations- und Zwangsarbeiterlagern.43 Obwohl sie Mitglieder der SS waren, durften sie aufgrund der Verordnungen über den „verbotenen Umgang“, gleich den Fremdarbeitern, nicht mit deutschen Frauen verkehren oder deutsche Bordelle besuchen. Die SS-Führung richtete deswegen Bordelle an den Orten ein, an denen sie stationiert waren.44

In Buchenwald bestand eine Zeit lang für die dort stationierten ukrainischen Wachmänner ein Bordell, das im Kommandanturbereich des SS-Lagers eingerichtet worden war. Mindestens zwei Polinnen aus dem KZ Ravensbrück wurden dort sexuell ausgebeutet.45 Eine der beiden Frauen wurde im März 1944 als „unbrauchbar“ wieder nach Ravensbrück überstellt.46 Im KZ Flossenbürg befand sich ebenfalls ein Bordell für ukrainische SS-Männer. Dort wurde der „Häftlings-Sonderbau“ geteilt, ein separater Eingang gebaut und wurden zwei Bordellzimmer eingerichtet, die sich in der Größe von den für die männlichen Häftlinge vorgesehenen Räumen unterschieden. In Gusen, dem größten Außenlager des KZ Maut¬hausen, hat aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls ein solches Bordell in der Steinbaracke existiert, in welcher sich das Bordell für Häftlinge befand. In Stutthof existierte ab April 1944 ein Bordell für Ukrainer.47 Es gab höchstwahrscheinlich auch eines in Sachsenhausen.48

Anhand von Dokumenten aus den Beständen der SS des KZ Buchenwald lassen sich Aussagen über die Dimension der sexuellen Ausbeutung in einem Bordell für ukrainische Wachleute treffen. So besuchten in den ersten zehn Tagen nach seiner Öffnung insgesamt 73 Wachmänner das Bordell. Pro Abend waren es zwischen vier und 13 Männer. Jede der Frauen musste pro Tag zwischen zwei und acht Männer bedienen.49 Acht der Frauen aus Bordellen für ukrainische Wachmannschaften in einem KZ sind namentlich belegt, die Gesamtzahl kann auf 24 geschätzt werden.50 Mindestens eine dieser Frauen hat den Krieg überlebt.51 Alle dokumentierten Frauen waren polnischer Nationalität. Das Durchschnittsalter dieser Frauen lag bei 21,5 Jahren.52

Ein Bordell für fremdvölkische SS-Einheiten lässt sich auch für das Waffen-SS Ausbildungslager „Heidelager“ nahe der Stadt Dębica im Generalgouvernement Polen nachweisen, eingerichtet unter dem Namen „Waldkaffee“.53 Neben überlieferten Flurplänen zeugt der Bericht des ehemaligen rumänischen SS-Mannes Friedrich Bolaritsch von diesem Bordell.54 Auf einer Untersuchungsliste des Hygiene-Institutes der Waffen-SS in Rajsko, nahe Auschwitz, werden fünf polnische Frauen genannt, die in diesem Bordell arbeiten mussten.55 Sie waren wahrscheinlich bei einer Razzia von der SS aufgegriffen und nach Puskow verschleppt worden. Hinweise zum Schicksal dieser Frauen geben Aussagen der ortsansässigen Bevölkerung, die den polnischen Frauen Lebensmittel brachten und drei der Frauen halfen, nach Krakau zu fliehen.56

Bordelle für KZ-Häftlinge

Viel größer jedoch war die Opferzahl unter weiblichen KZ-Häftlingen, die in Bordellen für Häftlinge in den NS-Konzentrationslagern eingesetzt wurden.57 Etwa 190 Frauen wurden zwischen 1942 und 1945 von der SS für Häftlingsbordelle, sogenannte „Sonderbauten“ selektiert. Die meisten von ihnen waren im Frauen-KZ Ravensbrück oder dem Frauenlager Auschwitz inhaftiert. Zwei Drittel von ihnen waren deutscher Herkunft. Oft waren sie als „Asoziale“58 in das KZ eingewiesen worden. Andere Frauen kamen aus Polen, der Sowjetunion oder den Niederlanden.59

Auf Befehl Himmlers wurden ab 1942 in den größten Konzentrationslagern Bordelle für Häftlinge eingerichtet. Der Bordellbesuch war als Anreiz zur Steigerung der Arbeitsleistung der in das System der Kriegswirtschaft eingebetteten Arbeitssklaven in den Lagern gedacht. Auch dieses System von Bordellen sollte flächendeckend errichtet werden. Es gab sie in fast allen großen Konzentrationslagern – Auschwitz-Stammlager, Auschwitz-Monowitz, Buchenwald, Mauthausen, Gusen, Dachau, Neuengamme, Sachsenhausen, Flossenbürg und Mittelbau-Dora.
Der Besuch war zumeist deutschen, west- und nordeuropäischen sowie polnischen und tschechischen Häftlingen gestattet. Jüdische Häftlinge und sowjetische Kriegsgefangene waren zu jeder Zeit von dem „Privileg“, bei guter Arbeitsleistung das Lagerbordell besuchen zu dürfen, ausgeschlossen.

Häftlingsbordelle wurden nur von einem verschwindend geringen Teil der männlichen Häftlinge besucht. Meist waren es Funktionshäftlinge, wie die Lager- und Blockältesten, Kapos, Häftlinge der Schreibstube und Küchenkommandos. Oft waren es weniger als 1% der männlichen Lagerinsassen, die es besuchten. Dennoch wurden die Bordelle für Häftlinge auch nach den Regeln und Gesetzen des NS-Staates organisiert. Es galt die ethnische Trennung in den Lagerbordellen – deutsche Häftlinge durften nur mit deutschen Sex-Zwangsarbeiterinnen verkehren, slawische Häftlinge nur mit slawischen Frauen. Regelmäßig wurden die Frauen auf Geschlechtskrankheiten wie Syphilis und Tripper untersucht.

Fazit

Obwohl Hitler es zunächst gefordert hatte, schafften die Nationalsozialisten die Prostitution keineswegs ab. Zwar gingen in den ersten Jahren des Dritten Reichs lokale Polizeistellen mit neuen juristischen Mitteln härter gegen die Straßenprostitution vor, dennoch galt nach wie vor das Reichsgesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten von 1927, das die Kontrolle der Prostitution unter die Prämissen der Gesundheitspolitik stellte. Der Kriegsbeginn brachte eine reichsweite Vereinheitlichung der Prostitutionspolitik: Das bedeutete die allgemeine Registrierung, Kasernierung und Überwachung von vermeintlichen Prostituierten. Widersetzten sie sich dem Zwangssystem, drohten ihnen Repressalien, Verhaftung und die Einweisung in ein KZ.

Nach „rassenpolitischen“ Vorgaben durften nur „arische“ Prostituierte in Deutschland arbeiten. Zwischen deutschen und nicht-deutschen Prostituierten wurde sowohl in Deutschland als auch in den besetzten Gebieten strikt getrennt. Hier knüpften die Nationalsozialisten an die Tradition der ethnischen Segregation in Bordellen aus der Kolonialzeit an.60 Infolge des Einsatzes von Fremdarbeitern in der Rüstungsindustrie sah das NS-Regime seine „Rassenpolitik“ gefährdet. Das Modell, Sexualität allein im Rahmen der nationalsozialistischen Ehe auszuleben, scheiterte nicht zuletzt an der kriegsbedingten Geschlechtertrennung. Das NS-Regime beschloss, die sexuellen Triebe der Fremdarbeiter in sogenannten „B. Baracken“ zu kanalisieren. Das System der Bordelle für „fremdvölkische Arbeiter“ sollte landesweit errichtet werden und war in seiner Art und Größe einmalig.

Mit Hilfe der Bordellprostitution sollte der deutsche „Volkskörper“ reingehalten werden. Hitler hatte bereits Geschlechtskrankheiten als „sichtbare Verfallszeichen eines Volkes“61 definiert. In diesem Sinne war auch die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten im Dritten Reich beileibe nicht nur ein gesundheitspolitisches, sondern immer auch rassenideologisches Element dieses Systems.

Das Heydrich-Rundschreiben von 1939 bildete die Grundlage dafür, die Prostitution nach militärischen Prämissen zu regeln. Mit ihm wurde sowohl ein System für die kontrollierte Triebbefriedigung der Wehrmachtssoldaten auf dem Reichsgebiet geschaffen als auch Bordelle der Wehrmacht in ganz Europa eingerichtet. Im besetzten Teil Frankreichs brachte die Wehrmacht die lokale Prostitution unter ihre Kontrolle, im okkupierten Osteuropa wurde nach den Vorgaben des Rundschreibens das auf dem Reichsgebiet angewandte Modell staatlich kontrollierter Prostitution etabliert. Dabei sollten primär drei Ziele umgesetzt werden: Der soziale und sexuelle Umgang im Ausland stationierter Soldaten sollte kontrolliert, die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten unterbunden und vor allem die nationalsozialistische „Rassenideologie“ durchgesetzt werden.

Die SS bediente sich bei der Kontrolle und Regulierung der sexuellen Befriedigung der SS-Männer des NS-staatlichen Prostitutionsnetzwerkes. Im Reich konnte die SS auf städtische Bordellstraßen zurückgreifen, im besetzten Ausland auf das von der Wehrmacht installierte Bordellsystem. Existierten solche Strukturen nicht, organisierte die SS die Prostitution. Die Zahl der von der SS organisierten Soldatenbordelle scheint kleiner gewesen zu sein als bisher angenommen. In Frankreich und Polen lassen sich bislang keine Bordelle nachweisen, die ausschließlich für deutsche Männer der Waffen-SS eingerichtet wurden. Hingegen gab es Bordelle für ukrainische Wachmannschaften in und bei Konzentrationslagern und für „fremdvölkische“ SS-Männer im SS-Ausbildungslager „Heidelager“. Die Zahl dieser Bordelle und die der Opfer scheint jedoch gering zu sein. Der aktuelle Forschungsstand zeigt deutlich, dass die in reißerischen und pornografischen Filmen und Publikationen beschriebenen SS-Bordelle, in denen jüdische Frauen brutal vergewaltigt wurden, in dieser Form nicht existiert haben und im Bereich von Männerfantasien zu verorten sind.

Die Nationalsozialisten schafften im Dritten Reich und in den besetzten Gebieten ein staatlich kontrolliertes Bordellsystem, das flächendeckend und lückenlos funktionieren sollte und ein bedeutender Eckpfeiler der Durchsetzung rassenpolitischer Ziele war. Hitler selbst hatte der Frau eine eigenständige Sexualität abgesprochen und darüber hinaus ein nationalsozialistisch-patriarchales „Grundrecht“ auf den weiblichen Körper konstatiert. Auf der einen Seite sollten Frauen den „arischen“ Nachwuchs garantieren, auf der anderen oblag dem weiblichen Körper die Rolle der Befriedigung, Regulierung und Kanalisierung männlicher Sexualität. Die Errichtung des NS-Bordellsystems ist eine logische Konsequenz dieses Denkens. Es bestand aus verschiedenen Typen von Bordellen für klar definierte Nutzer. Es war in seiner Dimension, Strukturiertheit sowie Absolutheit einmalig und verdeutlicht den Anspruch des NS-Regimes auf allumfassende Kontrolle männlicher Sexualität.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut durch Daniel R. Bonenkamp/Friederike C. Hartung/Wencke Meteling.


Zitierempfehlung: Robert Sommer, Absolute Kontrolle männlicher Sexualität. Das NS-staatliche Bordellsystem in Kriegszeiten (1939–1945), in: Themenschwerpunkt „Militär, Krieg und Geschlecht“, hrsg. von Daniel R. Bonenkamp/Friederike C. Hartung/Wencke Meteling, Portal Militärgeschichte, 11. Dezember 2023, DOI: https://doi.org/10.15500/akm.11.12.2023.

  • 1. Der folgende Artikel basiert auf dem Kapitel „Prostitution im Nationalsozialismus“ in: Robert Sommer, Das KZ-Bordell. Sexuelle Zwangsarbeit in NS-Konzentrationslagern, Paderborn 2022, S. 33–53.
  • 2. Adolf Hitler, Mein Kampf, München 1940, S. 275.
  • 3. Bodo Spiethoff, Leitartikel. In: Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Band 31, Nr. 5/6 (1933), S. 81.
  • 4. Zitate ebd., S. 81f.
  • 5. Vgl. Michaela Freund-Widder, Frauen unter Kontrolle. Prostitution und ihre staatliche Bekämpfung in Hamburg vom Ende des Kaiserreiches bis zu den Anfängen der Bundesrepublik, Münster 2003, S. 81–88.
  • 6. Vgl. ebd., S. 112–115.
  • 7. Vgl. Schreiben des Ministers des Innern, 19. August 1933, Generallandesarchiv Karlsruhe (GLAK), Abt. 330 Zug. 1991/34/Nr. 136.
  • 8. Vgl. Schreiben des Ministers des Innern vom 19. August 1933 und 16. Juni 1934, GLAK, Abt. 330 Zug. 1991/34/Nr. 136.
  • 9. Schreiben des Ministers des Innern vom 16. Juni 1934 betr. Bekämpfung des Dirnentums und der Zuhälterei, GLAK, Abt. 330 Zug. 1991/34/Nr. 136.
  • 10. Vgl. Vertrauliches Rundschreiben vom 9. September 1939, GLAK, Abt. 330 Zug. 1991/34/Nr. 136.
  • 11. Vgl. ebd.
  • 12. Ebd.
  • 13. Vgl. Freund-Widder, Kontrolle, S. 176f.
  • 14. Rundschreiben Heydrich vom 5. Mai 1941, GLAK, Abt. 330 Zug. 1991/34/Nr. 136.
  • 15. Zur Praxis der ethnischen Segregation vgl. Dietmut Majer, „Fremdvölkische“ im Dritten Reich. Ein Beitrag zur nationalsozialistischen Rechtssetzung und Rechtspraxis in Verwaltung und Justiz unter besonderer Berücksichtigung der eingegliederten Ostgebiete und des Generalgouvernements, Boppard am Rhein 1981.
  • 16. Vgl. Annette Schäfer, Zwangsarbeiter und NS-Rassenpolitik. Russische und polnische Arbeitskräfte in Württemberg 1939–1945, Stuttgart 2000, S. 131–159; Birte Kundrus, „Verbotener Umgang“. Liebesbeziehungen zwischen Deutschen und Ausländern. In: Katharina Hoffmann/Andreas Lembeck (Hrsg.), Nationalsozialismus und Zwangsarbeit in der Region Oldenburg, Oldenburg 1999, S. 149–170; Ulrich Herbert, Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, Bonn 1999, S. 74–81, 170–176.
  • 17. Vgl. Ausführung Barths im Ausländerarbeitskreis des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), in: Notiz des Ausländerarbeitskreis RSHA vom 23. August 1941 zu Bordellfragen, Bundesarchiv (BArch), R 16/162; zum Umgang mit „hemmungslosen Frauen“ vgl. Freund-Widder, Kontrolle, S. 170–175.
  • 18. Rede Himmlers vor den Oberabschnittsführern und Hauptamtschefs am 9. Juni 1942. In: Heinrich Himmler, Geheimreden 1933 bis 1945 und andere Ansprachen, Bradley F. Smith/Agnes F. Peterson (Hrsg.), Frankfurt/M. u.a. 1974, S. 159.
  • 19. Vgl. Rundschreiben Martin Bormann vom 27. Januar 1941, BArch, NS 6/334. Zur Geschichte der „Villa Nova“ – vgl. Hermann Rafetseder, Der „Ausländereinsatz“ zur Zeit des NS-Regimes am Beispiel der Stadt Linz. In: Fritz Mayrhofer/Walter Schuster (Hrsg.), Na¬tionalsozialismus in Linz, Bd. 2. Linz 2001, S. 1163–1167.
  • 20. Vgl. Rundschreiben Bormann vom 7. Dezember 1940, GLAK, Abt. 330 Zug. 1991/34/Nr. 269.
  • 21. Vgl. Schreiben Heydrich vom 16. Januar 1941, GLAK, Abt. 330 Zug. 1991/34/ Nr. 269; Schnellbrief Heydrich vom 18. Mai 1941, GLAK, Abt. 330 Zug. 1991/34/Nr. 26 und Bericht über Referat des Sachbearbeiters Riese vom 11. Oktober 1941 und Rundschreiben des RSHA vom 4. Juni 1942, GLAK, Abt. 330 Zug. 1991/34/Nr. 269.
  • 22. Vgl. Rundschreiben Bormanns vom 16. April 1941, BArch, NS 6/334. Zu Schwierigkeiten beim Bau solcher Einrichtungen vgl. Planungsvorgang von „B. Baracken“, GLAK, Abt. 330 Zug. 1991/34/Nr. 269, 235.
  • 23. Vgl. Geheimes Schreiben Bürgermeister Hennigsdorf an den Landrat in Nauen, vom 20. Oktober 1941, Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Rep.2A I Kom Nr. 1048.
  • 24. Vgl. Joachim Nigmann, Prostitution und Nachwuchs im Hinblick auf das Ehegesundheitsgesetz. Inaugural-Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, München 1943, S. 32.
  • 25. Umfangreiche Abhandlungen über Prostitution und Militär finden sich in der Zeitschrift für Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Band XV (1914), XVI (1915/16) und XIX (1919/20).
  • 26. Vgl. Franz Seidler, Prostitution Homosexualität Selbstverstümmelung. Probleme der deutschen Sanitätsführung 1939–1945, Neckargemünd 1977, S. 145.
  • 27. Vgl. exemplarisch Bekanntmachung des Stadtkommissars in Grodno vom 19. Dezember 1941, Archives of the United States Holocaust Memorial Museum (AUSHMM), RG-53.004M Reel 6.
  • 28. Vgl. Insa Meinen, Wehrmacht und Prostitution während des Zweiten Weltkrieges in Frankreich. Bremen 2002, S. 8–15; Frank Vossler, Propaganda in die eigene Truppe. Die Truppenbetreuung in der Wehrmacht 1939–1945, Paderborn 2006, S. 347–389; Franz Seidler, Prostitution Homosexualität Selbstverstümmelung. Probleme der deutschen Sanitätsführung 1939–1945, Neckargemünd 1977, S. 135–187; Regina Mühlhäuser: Rasse, Blut und Männlichkeit: Politiken sexueller Regulierung in den besetzten Gebieten der Sowjetunion (1941–1945). In: Feministische Studien 1 (Mai 2007), S. 55–69.
  • 29. Vgl. Wendy Jo Gertjejanssen, Victims, Heroes, Survivors. Sexual Violence on the Eastern Front During World War II. Dissertation, Minneapolis 2004, S. 221–222, Vossler, Truppenbetreuung, S. 353; Regina Mühlhäuser, Eroberungen. Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion 1941–1945, Hamburg 2010, S. 214–239; Maren Röger, Kriegsbeziehungen – Intimität, Gewalt und Prostitution im besetzten Polen 1939 bis 1945, Frankfurt/M. 2015. S. 29–58.
  • 30. Vgl. Erlass des OKW vom 27. Januar 1943, BLHA, Rep 45 D Westhavelland 1.
  • 31. Vgl. Seidler, Sanitätsführung, S. 158; Vossler, Truppenbetreuung, S. 355.
  • 32. Rede Himmlers am 18. Februar 1937 vor Gruppenführern, in: Himmler, Geheimreden, S. 98.
  • 33. Schreiben Himmler betr. Geschlechtsverkehr mit Polinnen vom 3. Juli 1941, BArch, NS 19/1913.
  • 34. Für Polen vgl. ebd. Hinsichtlich der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten vgl. Aktennotiz Rübel in Schreiben Himmler an Krüger u.a. vom 17. Juli 1942, BArch, NS 19/2491.
  • 35. Vgl. Schreiben Himmler an Oberg vom 5. Januar 1943, BArch, NS 19/264.
  • 36. Vgl. Na‘ama Shik in Israel’s Unexpected Spinoff From a Holocaust Trial, Isabel Kershner, New York Times, September 6, 2007; zur Geschichte der Bordelle von Auschwitz vgl. Sommer, KZ-Bordell, S.126–137.
  • 37. Vgl. Christa Paul, Zwangsprostitution. Staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus, Berlin 1994, S. 107–116; Helga Amesberger/Katrin Auer/Brigitte Halbmayr, Sexualisierte Gewalt. Weibliche Erfahrungen in NS-Konzentrationslagern, Wien 2004, S. 39–141.
  • 38. Vgl. Christa Paul/Robert Sommer, SS-Bordelle und Oral History. Problematische Quellen und die Existenz von Bordellen für die SS in Konzentrationslagern. In: BIOS Jg. 19, (1/2006).
  • 39. Vgl. Lageplan des Lagers II Buchenwald, AUSHMM, RG-11.001M Reel 71. Die IG Farben baute zur Erfüllung ihrer „rassenideologischen“ Pflichten bereits ab März 1941 mehrere Bordellbaracken, u.a. eine für die beim Aufbau im IG Farben Werk in Schkopau eingesetzten ausländischen Arbeiter. Dort sollten in drei Baracken 60 Prostituierte untergebracht werden. Für die Realisierung des Projektes wurde ein Kredit von 150 000 RM beantragt. Vgl. Kreditforderung A B/41 vom Werk Schkopau vom 15. März 1941, Staatsarchiv (StA) Nürnberg, Rep. 501 Kriegsverbrecher-Prozesse VI G Nr. 4, Dokument der Anklage, NO. NI-2550.
  • 40. Protokoll der Besprechung vom 23. September 1942, AUSHMM, RG-11.001M Reel 19.
  • 41. Vgl. Standortbefehl vom 8. Mai 1944 in: Norbert Frei/Thomas Grotum/Jan Parcer/Sybille Steinbacher/Bernd C. Wagner (Hrsg.), Standort- und Kommandanturbefehle des Konzentrationslagers Auschwitz 1940–1945, Darstellungen und Quellen zur Geschichte von Auschwitz, Bd.1, München 2000, S. 145f.
  • 42. Aufzeichnung von der Unterredung Chef der Häuser- und Barackenbau GmbH, Konitzky, mit Kriminalobersekretär Ernstberger vom 12. Januar 1943, Staatsarchiv München (StAM), Best. Polizeidirektion 8001.
  • 43. Vgl. Israel Gutman (Hrsg.), Enzyklopädie des Holocaust: die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden, München u.a. 1998, S. 1425.
  • 44. Vgl. Sommer, KZ-Bordell, S. 47f.
  • 45. Vgl. Aussage Max Beulig, AUSHMM, RG-06.005.05M Reel 1, S. 8; David A. Hackett (Hrsg.), Der Buchenwald-Report. Bericht über das Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar, München 1997, S. 102.
  • 46. Vgl. Fernschreiben vom 29. März 1944 an den Lagerkommandanten des K.L. Ravensbrück, Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar (ThHStA), KZ und Haftanstalten Buchenwald Nr.10, Bl. 587; Vgl. auch Tripper und Lueskarteien, BArch, NS 4 Fl/388.
  • 47. Vgl. Joanna Ostrowska, Przemilczane: Seksualna praca przymusowa w trakcie II wojny światowej. Marginesy 2018, S. 251.
  • 48. Vgl. Sommer, KZ-Bordell, S. 96.
  • 49. Vgl. Abrechnungsbögen „Sonderbau“ Buchenwald vom 26. Februar bis 6. März 1944, BArch, NS 4 Bu/41.
  • 50. Vgl. Sommer, KZ-Bordell, S. 275.
  • 51. Vgl. Eintrag C.P. (bzw. K.P.) in Befreiungsliste, Archiv der Gedenkstätte Bergen-Belsen (ABB), L162.
  • 52. Vgl. Sommer, Datenbank Sex-Zwangsarbeit, Stand 1/2009.
  • 53. Vgl. Plan Ausbildungslager Debica (Stand 1942), in: Stanislaw Zabierowski: Pustków. Hitlerowskie obozy wyniszczenia w służbie poligonu SS. Rzeszów 1981.
  • 54. Vgl. Friedrich Bolaritsch, Wege des Schicksals, Ohne Ort 1998, S. 50–61.
  • 55. Auf dieser Liste werden sechs Zimmer aufgeführt. Es ist demnach wahrscheinlich, dass es mindestens sechs Frauen in diesem Bordell gab. Vgl. Sammelliste zur Einsendung von Material zur bakteriologischen Untersuchung vom Standortarzt des SS-TrÜb.Pl.-Heidelager vom 12. Mai 1944, APMO, Akta HI Rajsko, 385/8.
  • 56. So berichtete der Heimatforscher Mirek K.: „I know him only with description my aunt which as child (she had about 10 years) she carried to brothel food (pear, apple, milk, cream etc.). She had told me that it came one day to their house three girls which they ran away from brothel, they told that they became caught in Cracow on street and sended to Pustkow. My grandmother organized them transportation to Cracow.” E-Mail Mirek K. vom 11. April 2005, Privatsammlung Sommer, ohne Signatur.
  • 57. Zur Geschichte der Häftlingsbordelle vgl. Sommer, KZ-Bordell.
  • 58. Als „Asoziale“ galten soziale Außenseiter, welche die Nationalsozialisten als „gemeinschaftsfremd“ definierten. Frauen wurden oft wegen ihrer vermeintlichen ‚sexuellen oder sittlichen Verwahrlosung‘ oder mangelnder Arbeitsmoral als „Asoziale“ in ein KZ eingewiesen. In den Konzentrationslagern waren die Todesraten unter „asozialen“ Frauen besonders hoch, da die SS sie in besonders harten Kommandos einsetzte. Vgl. Helga Amesberger, Brigitte Halbmayr, Elke Rajal, ‚Arbeitsscheu und moralisch verkommen‘. Verfolgung von Frauen als ‚Asoziale‘ im Nationalsozialismus. Wien 2019, S. 30–37 und 237f.
  • 59. Vgl. Sommer, KZ-Bordell, S. 276.
  • 60. Ein explizites Beispiel hierfür ist die britische Kolonialpolitik. Vgl. Philippa Levine: Prostitution, Race, and Politics. Policing Veneral Disease in the British Empire. New York u.a. 2003, S. 177–198.
  • 61. Spiethoff, Leitartikel, S. 81.