Während im Frühjahr 1945 alliierte Truppen an allen Fronten vorstießen und das Gebiet des Dritten Reiches täglich kleiner wurde, ermordeten in den letzten Wochen des Bestehens des NS-Regimes seine Anhänger und Anhängerinnen an zahlreichen Orten jene, die für sie außerhalb einer imaginierten Volksgemeinschaft standen. In meinem Beitrag zeige ich am Beispiel der Ermordung von über 200 Menschen im April 1945 im ländlichen Alpenraum des heutigen Niederösterreichs, wie diese Verbrechen mit Vorstellungen soldatischer Männlichkeit im Nationalsozialismus zusammenhingen. Am 13. April 1945 wurden in Göstling an der Ybbs 76 Personen im dortigen Zwangsarbeitslager ermordet. Zwei Tage später, am 15. April, fand ein zweites Massaker in Randegg, damals ebenfalls Kreis Scheibbs, mit 100 Opfern statt, und wenige Tage später wurden im nahegelegen Gresten weitere 16 Personen ermordet. Bei allen drei Massakern waren die Opfer Jüdinnen und Juden aus Ungarn, die in Familienverbänden seit Sommer 1944 zur Zwangsarbeit in die Alpen- und Donaugaue gebracht worden waren – und somit in der Mehrheit Frauen und Kinder. Nach diesen drei Massen-Verbrechen an Jüdinnen und Juden aus Ungarn wurden bis zum 8. Mai noch weitere Einzelmorde in der Gegend von Tätern aus demselben Umfeld verübt.1
Die unmittelbaren Täter dieser Verbrechen waren lokale HJ-Führer und ihre minderjährigen Untergebenen, Mitglieder des SD-Sonderkommandos Scheibbs sowie wahrscheinlich einzelne SS-Männer. Indizien weisen stark auf eine Involviertheit der Kreisleitung und lokaler NSDAP-Ortsgruppenleiter hin und lassen den Schluss zu, dass die Initiative für die Taten von lokalen Entscheidungsträgern ausging. Bei diesen Verbrechen kooperierten die Mitglieder der unterschiedlichen NS-Organisationen demnach freiwillig, teilweise aufgrund von bestehenden persönlichen Verbindungen und ideologisch motiviert, ohne direkte Befehle von übergeordneten Entscheidungsträgern.
Die historische Rekonstruktion der beiden größeren Massaker in Göstling an der Ybbs und Randegg mit den daran beteiligten Personen sowie die Analyse der Zusammenarbeit und der Tätermotive erfolgt auf Basis einer mikrohistorischen Analyse der Ermittlungs- und Prozessakten aus mehreren Verfahren, die zwischen 1945 und 1961 vor dem Volksgericht Wien und 1961 vor einem Geschworenengericht in Wien geführt wurden.2 Alle Verfahren stützen sich auf die umfangreichen Ermittlungstätigkeiten der lokale Gendarmarie-Posten in Scheibbs, Randegg und Göstling, die bereits wenige Wochen nach den Verbrechen im Juni 1945 Ermittlungen aufnahmen. Sie verhörten zahlreiche Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner und in weiterer Folge auch Beschuldigte und direkt Beteiligte. Daraus ergab sich die Einleitung von Verfahren gegen 31 Beschuldigte, die jedoch in den meisten Fällen mit der Einstellung des Verfahrens endeten. Lediglich im Volksgerichtsprozess gegen den HJ-Führer Ernst Burian kam es 1948 zu einer Verurteilung mit lebenslanger Haftstrafe, wobei er nur knapp der Todesstrafe entging, wie der Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte. Die Verfahren gegen die zum Tatzeitpunkt minderjährigen HJ-Angehörigen wurden aufgrund fehlender Strafmündigkeit eingestellt, ebenso die Verfahren gegen alle bis 1947 noch nicht ausfindig gemachten Beschuldigten, inklusive den Hauptbeschuldigten HJ-Führer Josef Kernstock, der zu Kriegsende untertauchte.
Und auch der einzige Verurteilte, Ernst Burian, wurde bereits 1954 aus seiner lebenslänglichen Haft entlassen.3 Der Hauptverdächtige SD-Angehörige und SS-Obersturmführer Josef Kripsch konnte erst 1960 in Österreich verhaftet werden.4 Dies führte zu zwei Geschworenenprozessen 1961 gegen Angehörige des von ihm geleiteten SD-Sonderkommando Scheibbs, die trotz drückender Beweislast mit zwei Freisprüchen endeten. Im Gegensatz zu Kripsch blieb HJ-Führer Josef Kernstock nach 1945 verschwunden und das Verfahren gegen ihn wurde 1978 eingestellt. Er und weitere Hauptverdächtige blieben damit bis zum heutigen Tag straffrei. Die Akten liegen heute im Wiener Stadt- und Landesarchiv und im Niederösterreichischen Landesarchiv.
Die Verbrechen
Meine Darstellung des Verbrechenskomplex beginnt nicht mit den Massakern am 13. und 15. April 1945, sondern am Tag zwischen diesen beiden Taten. Am Abend des 14. April 1945 wurde im Büro der HJ-Bannführung der Kreishauptstadt Scheibbs ein Massaker geplant. Diese durch mehrere Aussagen gut dokumentierte Besprechung erlaubt Einblicke in die Vorbereitungstätigkeit eines NS-Endphaseverbrechens und ist somit ein neuralgischer Punkt für die Analyse des Täterhandelns.
Obwohl es schon kurz vor Mitternacht war, herrschte an diesem Samstagabend noch geschäftiges Treiben in der Führung des HJ-Bann 517 in Scheibbs.5 Durch die geschlossene Tür des Besprechungsraums drangen gedämpfte Stimmen an das Ohr des siebzehnjährigen HJ-Angehörigen Johann Jordan, der an diesem Abend Telefondienst versah. Seit mehreren Stunden besprachen sich Angehörige verschiedener lokaler NS-Organisationen, darunter der HJ-Bannführer Josef Kernstock und Mitglieder des erst wenige Wochen zuvor gegründeten SD-Sonderkommandos Scheibbs.6 Die Versammelten planten ein Massaker, das am nächsten Tag durchgeführt werden sollte. Im Laufe des Abends, der in Aussagen später als „großes Saufgelage“ beschrieben wurde, bekamen die anwesenden HJ-Angehörigen Alois Maurer, Hans Grubmayr und Karl Reschinsky nacheinander ihre Aufgaben für die geplante „Aktion“ zugeteilt.7
Bereits am Nachmittag hatte der telefondiensthabende Hitlerjunge Hans Grubmayr ein Gespräch aus dem nahegelegenen Göstling an der Ybbs mitangehört, bei dem über das in den frühen Morgenstunden des 13. April 1945 verübte Massaker im dortige Zwangsarbeiterlager gesprochen wurde. Gegen 2:45 Uhr waren etwa sechs bis zehn Bewaffnete auf einem LKW in das 300 Meter vom Ortszentrum Göstlings entfernte Lager eingedrungen und hatten alle 76 dort internierten Jüdinnen und Juden ermordet.8 Nachdem sie die Internierten in den Wohnbaracken eingeschlossen hatten, feuerten unbekannte Täter Panzerfäusten auf die Gebäude und warfen Handgranaten durch die Fenster. Die Baracken fingen Feuer und brannten komplett aus, es gab keine Überlebenden. Als die Täter in den frühen Morgenstunden in Richtung Lunz am See abgezogen waren, inspizierten Dorfbewohner den Mordplatz.9 Auf den Resten der Baracke fanden sie eine Wolfsangel, das Symbol der NS-Propaganda-Erfindung „Werwolf“10, das von den Tätern dort hinterlassen wurde.11
In jenem Telefonat, das der Hitlerjunge Grubmayer am nächsten Tag auf der HJ-Bannführung in Scheibbs mitanhörte, wurde diese Tat nachbesprochen. Der Bannführer von Scheibbs, Josef Kernstock, äußerte dabei, dass die „Erledigung der Juden in Göstling mit Burian gut geklappt hat“, aber die Arbeit sei nicht gut gewesen, da die ermordeten Juden nicht gut verbrannt worden seien, womit ein wichtiger Hinweis für die Tatbeteiligung von Bannführer Kernstock und dem Leiter des HJ-Wehrertüchtigungslagers Lunz am See, Ernst Burian, für das Massaker in Göstling vorliegt.12 Diese „Erfahrungswerte“ aus Göstling ließen die in der Scheibbser Bannführung Versammelten in die Planung des Massakers am Folgetag einfließen.
Am nächsten Tag, gegen zehn Uhr vormittags am 15. April 1945, brach ein Konvoi mit ungefähr 15 Personen aus Scheibbs in Richtung des Ortes Randegg auf.13 Zu dieser Zeit war ein Transport von 100 ungarischen Jüdinnen und Juden, die zuvor im Zwangsarbeitslager Stangenthal bei Lilienfeld in Niederösterreich interniert gewesen waren, bereits am Dorfplatz von Randegg eingetroffen.14 Begleitet von lokaler Gendarmarie sollten sie weiter nach Mauthausen transportiert werden. Dazu kam es nicht, denn als der Konvoi aus Scheibbs eintraf, übernahmen die SD-Männer als Ranghöhere von der Gendarmarie die Befehlsgewalt über den Transport. Die Hitlerjungen führten, entsprechend ihrer zugeteilten Rolle, wenig später die Jüdinnen und Juden in einen Talkessel zwei Kilometer außerhalb des Ortes. Dort ermordeten die anwesenden HJ-Führer sowie die SD- und SS-Angehörigen alle hundert Personen mit zuvor versteckt aufgestellten Maschinengewehren.15 Nach der Tat fuhren die Haupttäter zu einem späten Mittagessen ins nahegelegene Waidhofen an der Ybbs, während die minderjährigen HJ-Angehörigen zum Beseitigen der Spuren und Verbrennen der Leichen eingeteilt wurden.16
In den folgenden Wochen bis zum 8. Mai ermordeten Täter aus dem gleichen Netzwerk noch ca. 30 weitere Personen.17 Am 19. April wurden in Gresten, einem kleinen Dorf sieben Kilometer von Randegg entfernt, 16 jüdische Kinder, Frauen und alte Männer ermordet. Zudem wurden vermeintliche Deserteure sowie russische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in den Wochen bis Kriegsende in Scheibbs und Umgebung ermordet. Und noch am 8. Mai erschoss der HJ-Führer Burian eine Person in Lunz am See. All diese Opfer verbindet, dass sie von den Tätern als außerhalb einer imaginierten „Volksgemeinschaft“ stehend betrachtet wurden. Die Analyse der vorhandenen Quellen erlaubt die Hypothese, dass zwar nicht all diese Taten von denselben Tätern begangen wurden, aber überall waren Täter beteiligt, die auch in die Massaker von Randegg und Göstling verstrickt waren.
Täter
Die Endphaseverbrechen im Kreis Scheibbs wurden von einem Netzwerk an Tätern verschiedener Organisationen begangen. Ein Verbrechenskomplex wie dieser wirft die Frage auf, wie weitreichend Täterschaft gefasst werden kann, da eine Vielzahl an unterschiedlichen Beteiligungsgraden und arten bestand. Zunächst habe ich die Täter zur Analyse in zwei Gruppen unterteilt. Nach dem Historiker Gerhard Paul18 können alle Personen, die direkt in das Mordgeschehen der Shoah involviert waren, also sowohl die Organisatoren und Entscheidungsträger als auch alle, die an der Durchführung von Verbrechen beteiligt waren, als Täter im engeren Sinne definiert werden. In Scheibbs waren dies demnach die genannten Tatbeteiligten aus HJ, SD und SS, allen voran die HJ-Führer Burian und Kernstock, aber auch die minderjährigen HJ-Angehörigen. Im Gegensatz zu den Planern der Verbrechen aus HJ und SD handelten diese Hitlerjungen nicht freiwillig, sondern auf Befehl ihrer HJ-Führer. Sie äußerten in ihren Aussagen als einzige der Direkttäter Reue und Missfallen über die Taten.
All jene, die nicht direkt ins Mordgeschehen involviert waren, aber zu dessen Durchführung beitrugen, nennt Paul Täter im weiteren Sinne. Als solche können im Zusammenhang mit den Endphaseverbrechen in Scheibbs die Bürgermeister und Ortsgruppenleiter von Göstling und Randegg sowie einige Dorfbewohner gesehen werden. Diese waren vorab über die Taten informiert und unterstützten die Durchführung etwa durch Bereitstellung von Fuhrwerken oder Brennmaterial für die Kremierung der Opfer. Zwischen der ersten und zweiten Gruppe angesiedelt steht der Kreisleiter von Scheibbs, der von einigen Beteiligten als Ideengeber genannt wurde.
Sämtliche Verbrechen wurden in unmittelbarer Nähe zur lokalen Bevölkerung verübt. Die Dorfbewohnerinnen und -bewohner waren vor, während und nach den Morden in die Abläufe involviert und interagierten teilweise direkt mit den Tätern. In keinem der Fälle konnten Akte des Widerstands oder gar spontane Rettungsversuche festgestellt werden. Laut Eigendarstellung äußerten mehrere dieser Zeugen aus der Bevölkerung Empörung während des Geschehens, im Großen und Ganzen verhielt sich die lokale Bevölkerung aber passiv.
Die starke Involviertheit wie auch die gleichgültige Reaktion auf das Mordgeschehen, die sich in den Zeugenaussagen von Dorfbewohnerinnen und -bewohnern ausdrückten, sind Zeugnis des Gewaltraums, der sich im April 1945 im Kreis Scheibbs öffnete, indem es hingenommen wurde, dass hunderte Menschen vor der „eigenen Haustüre“ ermordet wurden. Zeugnis dieses Gewaltraums ist ein Dokument, das von mehreren Tatbeteiligten mitgeführt wurde. Dieses als „Vollmacht und Befehl“ betitelte Dokument erlaubte seinem Besitzer als Sonderbeauftragtem des Gauleiters „uneingeschränkte Befugnisse zur Aufrechterhaltung der Sicherheit mit allen zu Geboten stehenden Mitteln“, was ohne Frage Gewaltexzesse legitimieren sollte.19 Damit verweist dieses Dokument auch darauf, dass die Täter nicht gegen den Willen der lokalen NS-Eliten agierten, sondern in der Endphase das taten, was im Sinne des Nationalsozialismus für richtig gehalten wurde.20
Analyse der Tätermotive
Alle Direkttäter, mit Ausnahme der minderjährigen HJ-Angehörigen, waren vor 1938 NSDAP-Parteimitglieder und ideologisch fest im NS-Gedankengut verankert. Sie verband ein wahnhafter Glaube an eine mögliche Wendung des Kriegsgeschehens und den darauffolgenden „Endsieg“, den sie durch ihre Taten herbeiführen wollten. So glaubte etwa HJ-Führer Burian noch im April 1945, wie in der Hauptverhandlung 1948 ausgesagt, dass es ihm möglich gewesen wäre, mit ein paar hundert Hitlerjungen, Ortskenntnis und Überzeugung, die alliierten Truppen in der alpinen Gegend von Scheibbs zurückzuhalten und somit einen „Endkampf“ auszufechten.
Die Ermordung von Jüdinnen und Juden sahen die Täter dabei als Vorbereitung dieses Abwehrkampfes. Die Täter begriffen in ihrem antisemitischen Weltbild ihre Opfer als feindliche, gefährliche Macht und sahen deren Ermordung als Kampfhandlung, wie es Burian 1946 ausdrückte, als er erklärte, dass es sich bei den Opfern seiner Meinung nach um „Leute handelte, die unserem Vaterland feindlich gesinnt und möglicherweise gefährlich seien“ und das Töten dieser daher „wenn auch hart, doch nicht als bloßer und reiner Mord aufzufassen sei, sondern als Beitrag zum Krieg“.21
Ihre Opfer seien für die Täter, wie der SD-Führer Josef Kripsch 1960 aussagte, „politische Gegner“ gewesen und sie hätten „diese, wenn notwendig, als Soldaten bekämpft“.22 Antisemitismus, neuralgisches Element der nationalsozialistischen Ideologie, bedingte auch hier in diesen letzten Akten der Shoah, dass die Opfer entmenschlicht und die Massaker von den Tätern als Kampfhandlung definiert werden konnten.
Endkampf und Werwolf
Der ideologische Rahmen, den die nationalsozialistische Propaganda in der Endphase des Krieges für diesen Glauben an einen bevorstehenden „Endkampf“ bot, war der Aufruf Goebbels‘ zum „Werwolf“-Kampf. Der von der Propaganda medial verbreitete Begriff richtete sich hier an überzeugte Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten. Die „Werwolf“-Ideologie diente als „Orientierungshilfe für das persönliche Handeln und als Ansatzpunkt für die Selbstvergewisserung darüber, dass der Nationalsozialismus noch nicht am Ende war“ und war gleichzeitig Aufruf zur Gewalt und Warnung an alle, die das in Frage stellten oder als „natürliche Feinde“ der „Volksgemeinschaft“ gesehen wurden, wie Sven Keller es in seiner Monographie „Volksgemeinschaft am Ende“ aus 2013 formuliert.23
Beide Aspekte kennzeichnen auch diese Verbrechen. So fand sich nicht nur, wie erwähnt, das Werwolf-Symbol am Tatort in Göstling, sondern auch bei den Morden an Einzelpersonen; in den Wochen nach den Massakern wurden sowohl die Opfer zuvor eingeschüchtert, indem ihnen mit dem Werwolf gedroht wurde, als auch nach den Taten Gerüchte über einen Zusammenhang mit Werwolf in Umlauf gebracht. Das SD-Sonderkommando Scheibbs unter Leitung Josef Kripschs war wenige Wochen vor den Morden mit dem Befehl gegründet worden, Werwolf-Aktivitäten im Kreis Scheibbs zu organisieren. Die Erwähnung eines „Werwolf“-Kampfes, die sich an vielen Stellen im Quellenmaterial in Aussagen verschiedener Zeugen findet, ist außergewöhnlich, da größere Gewalttaten mit Bezug zu dieser Propagandafigur bisher nur in wenigen Fällen nachweisbar sind.
Die Mehrheit der ausschließlich männlichen Täter wurde nachweislich schon früh in ihrer Kindheit mit deutschnationalem, völkischem Gedankengut sozialisiert. Vorstellungen einer dominanten, soldatischen Männlichkeit und das Denken in rassistischen Kategorien von Volksgemeinschaft und Volkskörper waren integraler Bestandteil ihres Weltbilds. Auch hier bot der „Werwolf“-Gedanke den beteiligten Tätern die Grundlage, sich über die Grenzen ihrer Organisationen weg als Kameraden zu fühlen. Kameradschaft, wie Thomas Kühne sie versteht, wird hier demnach breiter gedacht, über die engen Grenzen der Kameradschaft innerhalb militärischer Organisationen hinweg, als Verbindung zwischen fanatischen Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen, die sich in der „Volksgemeinschaft“ kameradschaftlich verbunden fühlten.24
Kameradschaft im Nationalsozialismus war stark mit spezifischen Vorstellungen einer soldatischen Männlichkeit verbunden. Wichtigstes Element dieser soldatischen Maskulinität war das „Härte-Ideal“. Nur wer hart zu sich und anderen sei, das eigene Empfinden, die eigenen Skrupel zu Gunsten eines größeren Ganzen zurückstecke, nähere sich der hegemonialen soldatischen Männlichkeit an. Auch Burian sagt aus, ihm sei ein Befehl „heilig und alles“ gewesen und er hätte jeden Befehl ausgeführt, ohne seine eigenen Empfindungen zu berücksichtigen.25
Integraler Bestandteil von soldatischer Männlichkeit ist der Frontkampf. Ein verbindendes Element zwischen den älteren Direkttätern waren ihre Kriegsverletzungen. Alle Täter, bis auf Josef Kripsch, galten als frontuntauglich. Indem sie den Kreis Scheibbs als Frontgebiet und ihre Verbrechen als Beitrag zum Krieg definierten, konnten sie sich wieder als Frontkämpfer erleben, nachdem ihnen dieser zentrale Aspekt soldatischer Männlichkeit durch Kriegsversehrungen und daraus folgende Frontuntauglichkeit, verwehrt war. Als der Kreis Scheibbs in der Endphase des Krieges zum Frontgebiet wurde und die Täter sich im „Werwolf“-Gedanken als „Soldaten der NS Ideologie“ begriffen, war es ihnen möglich, wieder am Streben nach „Front-Männlichkeit“ teilzunehmen. Die Beteiligung an Endphaseverbrechen war für sie daher auch eine Gelegenheit, eine „Kameradschaft der Tat“ wiederherzustellen und ihre Männlichkeit als Soldaten im Front-Kampf zu beweisen.
Conclusio
Indem die Täter die Ermordung von jüdischen Familien in ihrem antisemitischen Wahn als „Beitrag zum Krieg“ definierten, den Kreis Scheibbs als Frontgebiet begriffen und ihre Taten in den Kontext eines „Werwolf“-Kampfes setzten, war es ihnen möglich, sich wieder als aktive Front-Kämpfer und „Soldaten des Nationalsozialismus“ zu fühlen. Endphaseverbrechen waren für sie daher eine Gelegenheit, eine „Kameradschaft der Tat“ wiederherzustellen und ihre Männlichkeit als Soldaten im durch den Antisemitismus als Frontkampf erlebten Ermorden von Jüdinnen und Juden zu beweisen.
Exemplarisch zeigt sich somit an den Massakern von Randegg und Göstling an der Ybbs die Verwobenheit von ideologischen Komponenten wie Antisemitismus und soldatischer Männlichkeit mit jenen Dynamiken, die in der Endphase des Krieges Gewalträume im ländlichen Gebiet öffneten.
- 1. Der vorliegende Beitrag ist eine Zusammenfassung meiner Masterarbeit: Johannes Glack, Zwischen Endkampf und Werwolf. Die Täter der Endphaseverbrechen im April 1945 im Kreis Scheibbs. Eine mikrohistorische Analyse von Ge-richtsakten. Masterarbeit, Universität Wien, Wien 2022. Die Arbeit wurde mit dem Wilhelm-Deist-Preis 2023 sowie dem Herbert-Steiner-Preis 2024 ausgezeichnet. Eine Langfassung dieses Essays bildet die Veröffentlichung: Johannes Glack, „…unserem Vaterland feindlich gesinnt und möglicherweise gefährlich“: Tätermotive bei Endphaseverbrechen am Beispiel der Massaker von Randegg und Göstling an der Ybbs im Bezirk Scheibbs im April 1945, in: Andreas Krane-bitter/Christine Schindler (Hrsg.), Widerstände. Impulse für die Widerstandsforschung zum Nationalsozialismus, Jahrbuch des DÖW 2024, Berlin 2025.
- 2. Vgl. WStLA, LG Wien 20 Vr 6543/61 gegen Josef Höblinger; LG Wien 27a Vr 7722/60 gegen Josef Höblinger und Josef Kripsch; LG Wien Vg 2d Vr 1185/47 gegen Johann Grubmayr, Alois Maurer, Karl Reschinsky, Ludwig Schindl; LG Wien Vg 11 Vr 2857/48 gegen Johann Schrenk; LG Wien Vg 1b Vr 2092/45 gegen Ernst Burian und Josef Kracker-Semler; LG Wien Vg 8e Vr 99/54 gegen Josef Kripsch.
- 3. Siehe dazu: Claudia Kuretsidis-Haider, „Persönliche Schuld ist faktisch keine vorhanden“. Innenminister Oskar Helmer und die Begnadigung von verurteilten NS-Tätern, in: Justiz und Erinnerung, hrsg. v. Verein zur Förderung justizge-schichtlicher Forschungen und Verein zur Erforschung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen und ihrer Aufarbeitung, Nr. 8 (Oktober 2003), S. 1–6.
- 4. Kripsch lebte unter falschen Namen in der Stadt Graz, stand aber im ständigen Austausch mit seiner Familie in Wien, was Rückschlüsse auf mangelnde Intensität der Ausforschungsbemühungen von Seiten der Ermittlungsbehörden zulässt. Seine Verhaftung erfolgte, als er sich 1960 unter seinem echten Namen polizeilich meldet, da er nach den Amnestien für NS-Verbrecher in den 1950er Jahren keine Verfolgung mehr befürchtete.
- 5. Zeugenvernehmung mit Johann Jordan am 28. 5. 1946, Niederösterreichisches Landesarchiv (fortan: NÖLA), KG St. Pölten 5 Vr 666/63, Akten des Volksgerichts Wien (LG Wien Vg 2d Vr 2092/45), Bl. 413.
- 6. Leiter des SD Scheibbs war SS-Obersturmführer Josef Kripsch, dem drei bis vier SD-Männer unterstanden. Diese waren, wie auch Kripsch, zuvor in Wien tätig gewesen. Sie wurden aufgrund der bevorstehenden Schlacht um Wien zunächst nach St. Pölten und von dort nach Scheibbs verlegt, um hier Werwolf-Tätigkeit zu organisieren.
- 7. Urteil gegen Ernst Burian und Josef Kracker-Semler vom 30. 12. 1948, NÖLA, KG St. Pölten 5 Vr 666/63, Akten des Volksgerichts Wien (LG Wien Vg 2d Vr 2092/45), Bl. 40.
- 8. Ebd., Zeugenvernehmung mit Margarethe Görisch am 27. 5. 1946, Bl. 411.
- 9. Zeugenvernehmung mit Margarethe Görisch am 25. 6. 1945, Vienna Wiesenthal Institut-Simon Wiesenthal Archiv (fortan: VWI-SWA), I.1, Dossier Göstling an der Ybbs, Kopie der Gendarmerie-Ermittlungsakten, S. 20.
- 10. Während die Idee Himmlers aus September 1944, eine Untergrundkampftruppe „Werwolf“ aufzubauen, nicht umgesetzt wurde, wurde die Idee eines „Werwolf“-Kampfes ab Frühjahr 1945 massiv in der Propaganda der Endphase eingesetzt. Siehe dazu: Cord Arendes, Schrecken aus dem Untergrund: Endphaseverbrechen des „Werwolf“, in: Cord Arendes/Edgar Wolfrum/Jörg Zedler (Hrsg.), Terror nach Innen. Verbrechen am Ende des Zweiten Weltkrieges, Göttin-gen 2006, S. 149–171.
- 11. Beschuldigtenvernehmung mit Alfred Braunsteiner am 5. 6. 1946, NÖLA, KG St. Pölten 5 Vr 666/63, Akten des Volksge-richts Wien (LG Wien Vg 1b Vr 2092/45), Bl. 464.
- 12. WStLA, LG Wien Vg 2d Vr 1185/47, Ermittlungsakten der Gendarmarie Scheibbs: Zeugenvernehmung mit Johann Jordan am 22. 6. 1945, Bl. 69.
- 13. Der Konvoi bestand aus einem PKW, einem LKW und einem Motorrad. In den Fahrzeugen befanden sich die HJ Führer Ernst Burian und Josef Kernstock, weitere HJ-Angehörige, zwei SD-Männer, Josef Kripsch und Josef Höblinger sowie mindestens einer, wahrscheinlich aber mehrere Angehörige eines SS-Sonderkommandos Scheibbs. Siehe: Beschuldigtenvernehmung mit Ernst Burian am 16. 1. 1946, NÖLA, KG St. Pölten 5 Vr 666/63, Akten des Volksgerichts Wien (LG Wien Vg 1b Vr 2092/45), Bl. 236.
- 14. In Zeugenaussagen wurde von 99 bzw. 100 Personen gesprochen, während Heinz Arnberger und Eleonore Lappin-Eppel aus verschiedenen Quellen eine Opferliste mit 114 Namen erstellen konnten. Sie wiesen darauf hin, dass die Opfer 1947 exhumiert und am jüdischen Friedhof in Szeged bestattet wurden; siehe in: Heinz Arnberger/Claudia Kuretsidis-Haider (Hrsg.), Gedenken und Mahnen in Niederösterreich. Erinnerungszeichen zu Widerstand, Verfolgung, Exil und Befreiung, Wien 2011, S. 471–475.
- 15. Beschuldigtenvernehmung mit Ernst Burian am 15. 6. 1946, NÖLA, KG St. Pölten 5 Vr 666/63, Akten des Volksgerichts Wien (LG Wien Vg 1b Vr 2092/45), Bl. 479.
- 16. Ebd., Hauptverhandlungsprotokoll des Volksgerichtsprozesses gegen Josef Kracker-Semler und Ernst Burian, 2. Verhandlungstag (15. 6. 1948), Bl. 1197.
- 17. Siehe hierzu: Glack, Endkampf und Werwolf, S. 46–52.
- 18. Vgl. Gerhard Paul, Von Psychopathen, Technokraten des Terrors und „ganz gewöhnlichen“ Deutschen. Die Täter der Shoah im Spiegel der Forschung, in: Ders. (Hrsg.), Die Täter der Shoah – Fanatische Nationalsozialisten oder ganz normale Deutsche?, Göttingen 2002 [= Dachauer Symposien zur Zeitgeschichte, Bd. 2], S. 13–90, hier S. 15.
- 19. Vollmacht und Befehl des Gauleiters, 1.5.1945, NÖLA, KG St. Pölten 5 Vr 666/63, Blt. 437.
- 20. Zum Konzept der Gewalträume siehe: Jörg Baberowski, Räume der Gewalt, Frankfurt/M 2015.
- 21. Beschuldigtenvernehmung mit Ernst Burian am 17. 6. 1946, NÖLA, KG St. Pölten 5 Vr 666/63, Akten des Volksgerichts Wien (LG Wien Vg 1b Vr 2092/45), Bl. 479.
- 22. Ebd., Hauptverhandlungsprotokoll des Prozesses gegen Josef Kracker-Semler und Ernst Burian, 2. Verhandlungstag (15. 6. 1948), Aussage vor Gericht Kracker-Semler, Bl. 1171.
- 23. Keller, Volksgemeinschaft am Ende. Gesellschaft und Gewalt 1944/45, München 2013, S. 178.
- 24. Thomas Kühne, Kameradschaft. Die Soldaten des nationalsozialistischen Krieges und das 20. Jahrhundert, Göttingen 2006, S. 18 und 97.
- 25. Ebd., S. 77.
