Über Austausch- und Wechselbeziehungen zwischen Militär, Staat und privaten Sicherheitsunternehmen nach 1918, 1945 und 1990
Marcus Böick
Aufsatz
Veröffentlicht am: 
14. Februar 2022
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DOI: https://doi.org/10.15500/akm.14.02.2022

Der Krieg ist vorbei, wohin aber nun mit den ganzen Offizieren und Soldaten in der anbrechenden Friedenszeit? Diese Frage stellte sich insbesondere, wenn ausgedehnte moderne bzw. industrialisierte Kriege mit umfassenden politischen Systemwechseln einhergingen: Nach 1918 und 1945, als das Kaiserreich und der NS-Staat in beiden Weltkriegen militärisch besiegt wurden, waren die jeweiligen Gesellschaften im Vorfeld in erheblichem und langfristigem Maße militärisch, materiell wie mental, massenmobilisiert worden. Zig Millionen wehrfähiger Männer waren im Laufe des Krieges zu Angehörigen von Streit- und Sicherheitskräften geworden. Ähnliches ließe sich auch über das abrupte Ende des „Kalten Krieges“ im Herbst 1989 sagen, als das militärisch wie geheimdienstlich hochgerüstete SED-Regime in der DDR seinem unerwarteten Untergang entgegentaumelte. Auch hier war für die in die Millionen gehenden Angehörigen von Nationaler Volksarmee (NVA), Staatssicherheit (MfS) und Volkspolizei (VP) zunächst kaum absehbar, welche individuellen Zukunftsperspektiven sich ihnen in der „neuen Zeit“ nach dem Ende der vier Jahrzehnte prägenden Systemkonfrontationen noch bieten würden.1

Eben diese Konstellation barg erhebliche politische wie soziale Sprengkraft – zum Teil im Wortsinn: Nach 1918/19 waren es insbesondere die verschiedenen Freikorps und andere paramilitärische Verbände, die am rechten politischen Rand mit Hilfe versteckter Waffen und allerlei Dolchstoß-Legenden im Marschgepäck gegen die junge Republik Stimmung machten und dabei auch vor Mord, Terrorismus und Putsch nicht zurückschreckten.2 Nach 1945 waren die Alliierten dann nachdrücklich bemüht, derartige Rückzugs- und Ruhezonen für nationalsozialistisch gesinnte Offiziere und Soldaten von Beginn an massiv einzudämmen. Und auch nach 1990 wurden heftige politische wie juristische Diskussionen um gefährliche „rote Socken“, bedrohliche „SED-Bonzen“ sowie untergründige „Stasi-Seilschaften“ geführt. Es stellte sich jeweils eine Kernfrage politischer bzw. revolutionärer Umbrüche: Würden die soeben aus dem Dienst entlassenen Verteidiger des alten Regimes ihre Waffen friedlich abgeben – oder aber diese möglicherweise gegen die neuen Machthaber wenden? Was würde aus den „Gewalt-Experten“3 werden, die oft als Veteranen nach jahrelanger Front- oder Diensterfahrung nicht reibungs- und bruchlos in ein „normales“, also friedliches Alltags-, Berufs- und Familienleben zurückkehren konnten? Sei es, weil es ihnen an konkreten Jobperspektiven und zivilberuflichen Qualifikationen mangelte oder weil sie in den Berufsfeldern der „Friedenszeit“ nach ihrer intensiven Tätigkeit in der „Gewaltorganisation“ (Stefan Kühl) Militär oft nur schwer einsatzfähig waren; auch dürften – gerade bei Invaliden oder Älteren – sozialfürsorgliche bzw. versorgungspolitische Aspekte eine wichtige Rolle gespielt haben.4

Abb. 1: Wächterparade vor den Behörden in Hannover (aus: Sigmund Nelken, Das Bewachungsgewerbe. Ein Beitrag zur Geschichte des Selbstschutzes, Berlin 1926).

In diesem Beitrag sollen diese Fragen mit Blick auf ein zunächst etwas randständig erscheinendes Thema exemplarisch erkundet werden. Es soll im Folgenden um die mentalen wie materiellen Wechsel- und Austauschbeziehungen zwischen Militär, Staat und privaten Sicherheitsunternehmen in Deutschland gehen.5 Die sich nach 1900 im ganzen Reich rasch ausbreitenden privaten Wach- und Schließgesellschaften hatten in den Jahren vor 1914 einen erheblichen Boom erlebt, der erst im Weltkrieg durch massenweise Einziehungen von Wachleuten zum Militär kurzzeitig zum Erliegen kam. Von Beginn an war die Nähe zwischen privaten Sicherheitsfirmen und dem Militär offensichtlich: Die Gründer und Inhaber der neuartigen Wachfirmen, nicht selten selbst einstige Offiziere aus Polizei und Militär, verpassten dem rasch eingestellten Wachpersonal prächtige schwarze Uniformen mit goldenen Aufschlägen und martialischen Kappen, mit denen sie ganz bewusst optisch die Nähe zu Polizei und Heer suggerierten. Man ließ die eigenen Wachmänner militärisch antreten und öffentlichkeitswirksam exerzieren (Abb. 1). Zahlreiche Wach- und Schließgesellschaften, insbesondere diejenigen, die dem im Jahr 1904 gegründeten und bald im Reich dominierenden Kölner Verband mit seinen über zwanzig Unternehmen und über zweitausend Mitarbeitern angehörten, stellten zudem bevorzugt ausgediente Soldaten oder Offiziere ein, denen man qua Herkunft und Prägung ein hohes Maß an „Ordnung und Disziplin“ zutraute.6

Diese militärnahe Rekrutierungs- und Inszenierungspraxis sollte, gespeist durch entsprechende Berufserfahrung des gewonnenen Personals, die Seriosität und Verlässlichkeit der neuen privaten Sicherheitsunternehmen im Kaiserreich unterstreichen und so dem offenkundig verbreiteten „Argwohn“ von Staat und „Publikum“ gegen das neue Geschäftsmodell begegnen.7 Derlei personal- wie symbolpolitische Militarisierungen waren daher auch eine umfassende (Selbst-) Vermarktungsstrategie, mit der man sich nicht nur von „unseriösen“ Konkurrenten, „Outsidern“ genannt, und ihren vermeintlich zwielichtigen Wachleuten abgrenzen wollte. Gleichzeitig hofften die Unternehmensleiter, auf diese Weise auch neue Kunden gerade aus den bürgerlichen Mittelschichten des Reichs zu akquirieren, um deren in den letzten Jahrzehnten beträchtlich gewachsenes Geschäfts- und Wohneigentum insbesondere in der Nacht gegen entsprechende Abonnementgebühren zu bewachen. Die Unternehmen waren auch bestrebt, sich zugleich vom negativen „Image“ des ältlichen, verschlafenen, ja „mittelalterlichen“ Nachtwächters abzugrenzen, der noch bis zu den preußischen Polizeireformen in den 1890er-Jahren in etlichen Städten vertreten war.8

Die jungen Firmen setzten dagegen auf demonstrativ in Szene gesetzte Modernität und Militanz, indem sie sich auch optisch die Insignien des staatlichen Gewaltmonopols über zackige Uniformen anzueignen versuchten, was zum Teil für erheblichen Widerstand und massive Gegenwehr lokaler Polizei- und Ordnungsbehörden sorgte. Immer wieder finden sich in der Lokalpresse in den 1900er- und 1910er-Jahren empörte Diskussionen über alltägliche Szenen, in denen ein kommerzieller Nachtwächter irrtümlich von Passanten mit einem Heeresoffizier verwechselt und „gegrüßt“ worden sei. Während die einen, vornehmlich Liberale oder Sozialdemokraten, über derlei Lokalpossen als kleine „Köpenickiaden“ spotteten, schien im Blick etwa der ortspolizeilichen Aufsichtsbehörden hierdurch das Ansehen des Staates und seiner Hoheitsträger aus niederen (weil: kommerziellen) Beweggründen massiv beschädigt.9

In welchen Konjunkturen sich eben diese Gegenüberstellung von „Gewaltmonopol“ und „Geschäft“ mal als Konfrontation, mal als Kooperation entfaltete, wird weiter zu ergründen sein – auch wenn an dezidiert historischen wie empirischen Arbeiten zu privaten Wach- und Sicherheitsunternehmen in Deutschland derzeit noch erheblicher Mangel besteht.10 Gerade das bis in die Gegenwart meist ungemein kritisch als zu schlecht bezahlt, ungenügend qualifiziert und demokratisch legitimiert oder selbst potenziell bedrohlich diskutierte Personal der privaten Sicherheitsbranche erscheint hierfür ein fruchtbarer Ansatzpunkt. Im Folgenden werden daher drei zeithistorische Schlaglichter aufgeblendet: Für die Zeiten nach 1918, 1945 und 1990 sollen dabei imaginierte sowie tatsächliche Übergänge zwischen Militär und Sicherheitsbranche exemplarisch untersucht werden. Neben Gemeinsamkeiten werden auch erhebliche Unterschiede sichtbar. Methodisch ist diese knappe Skizze als pragmatischer Versuch zu verstehen, neuere Tendenzen der Sicherheits-,11 Wirtschafts-12 und Militärgeschichte13 in experimenteller Weise miteinander zu verknüpfen; sozialgeschichtliche Materialitäten und kulturgeschichtliche Mentalitäten werden dabei nicht als vermeintliche Gegensätze gegeneinander ausgespielt, sondern zueinander in Beziehung gesetzt.14 Private Sicherheitsunternehmen als kommerzielle Sicherheitsanbieter operierten damit an einer von vielen Zeitgenossen und Experten in Deutschland als prekär, problematisch oder gar gefährlich wahrgenommenen Schnittstelle von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Gerade deshalb bietet sich eine zeithistorische Analyse dieser Unternehmen, ihrer praktischen Strategien sowie der zeitgenössischen Diskussionen darüber besonders gut für eine breitere sicherheits- und gesellschaftsgeschichtliche Perspektive an.15

1918: Privat-kommerzielle Alternativen für den „Republikschutz“?

Bereits in der zweiten Kriegshälfte ab 1916 hatte sich für die unter akutem Personalmangel leidenden Wachunternehmen in Deutschland eine Trendwende abgezeichnet. Die aufbrechenden Versorgungs- und Hungerkrisen ließen die Kriminalität im privaten Bereich, insbesondere gerichtet gegen Geschäfte, Lager, Keller oder Wohnungen, massiv anschwellen, während auch staatliche Stellen in ihrer Personalnot zunehmend auf die Dienste der privaten Bewacher zurückgriffen. Diese begannen nun vermehrt, sensible Objekte wie Krankenhäuser, Schulen, Rüstungsfabriken, Werften, Bergwerke, Banken oder andere staatliche Einrichtungen zu bewachen. Der akute Personalmangel machte die Unternehmenschefs erfinderisch, so dass die Berliner Wach- und Schließgesellschaft bereits 1915 damit begann, zwanzig Frauen, zumeist die Gattinnen eingezogener Wachmänner, nachts mit Hunden, Lampen und Trillerpfeife auf Streife zu schicken. Als 1917 die Einführung eines neuen „Vaterländischen Hilfsdienstes“ den ausgedünnten Personalbestand der privaten Wächter abermals bedrohte, erreichte die Branche eine erste Anerkennung ihrer eigenen (Kriegs-)Wichtigkeit.16

Im Herbst 1918 wurden die privaten Unternehmen ein zusätzlicher Machtfaktor in den Wirren von Kriegsende und Revolution. In Berlin versuchten dubiose Kaufleute in den Revolutionswirren die Kontrolle über die privaten Wachdienste der Stadt zu übernehmen, indem sie deren Auflösung und Reorganisation in eigener Regie verkündeten – zur Überraschung und zum Entsetzen der eigentlichen Unternehmenseigentümer. Die bedrohliche wie unübersichtliche Sicherheitslage erwies sich als sicherheitswirtschaftlicher Konjunkturtreiber, wie Oberregierungsrat Heinrich Lindenau in einem Aufsatz im Jahr 1919 prägnant analysierte: „Die ungeheuer gesteigerte Kriminalität“ erschien ihm als eine „Folge der schweren moralischen Erschütterungen, die Kriegs- und Revolutionszeit“, die „eingetretenen Erziehungsmängel“ bei Jüngeren sowie die immense „Steigerung der Sachwerte“ massiv befeuert hätten. „Not und Verelendung“ in der Bevölkerung erschienen demnach als „beste(r) Nährboden für Verbrechen jeder Art“, wobei der geschwächte Staat und insbesondere der „polizeiliche Schutz“ nunmehr „dieser Hochflut nicht gewachsen“ seien. Lindenau, der als Ex-Polizeibeamter in der Weimarer Zeit bald als profilierter Lobbyist des Bewachungsgewerbes auftrat, forderte daher eine konsequentere Einbeziehung sowie stärkere Regulierung der privaten Unternehmen durch die Republik.17

Damit traf der einstige Kriminalrat einen sicherheits- wie sozialpolitischen Nerv. Als nach 1918/19 das deutsche Millionenheer von den Fronten ins Reich zurückkehrte, erschien die Notwendigkeit, die in sehr großer Zahl aus dem Dienst ausscheidenden und teilweise invaliden oder kriegsversehrten Offiziere und Soldaten vor drohender Arbeits- und Perspektivlosigkeit zu bewahren, eine elementare Herausforderung für die junge Republik. Doch nicht nur der innenpolitische Druck war enorm, auch die außenpolitischen Restriktionen des Versailler Vertrages verschärften diese Situation: Bis zum 31. März 1920, so schrieb es Artikel 160 des Vertrages vor, dürfe die deutsche Reichswehr nicht mehr als 100.000 Mann in ihren Reihen haben, die Marine maximal 20.000; Millionen Männer drängten damit rasch von der Front auf den Arbeitsmarkt. Der sicherheits- wie sozialpolitische Handlungsbedarf erschien also immens. Die neue, von Sozialdemokraten angeführte Reichsregierung setzte bereits 1919 auf eine sicherheitspolitische (Teil-)Privatisierung, indem sie die „Heeresbewachung“ von Kasernen und militärischen Anlagen dauerhaft an (stark regulierte und bewaffnete) private Wachdienste übertrug – also mithin den bereits unterschwellig etablierten Status Quo der Kriegszeit fortschrieb.18

Dass kommerzielle Wachdienste selbst durchaus bereit waren, eine viel größere Rolle in der noch amorphen Sicherheitsarchitektur der jungen Republik zu übernehmen, zeigt das von Heinrich Lindenau ebenfalls 1919 ausgearbeitete und propagierte Konzept einer „Deutschen Bewachungsgesellschaft (DBG)“: Als zentral organisierte „Privatpolizei“ sollte diese neue Organisation nach seinen Vorstellungen „als wirtschaftliches Unternehmen (…) nach kaufmännischen Gesichtspunkten“ geführt werden; sie müsse hierfür die gegenwärtige „Zersplitterung“ der vielen, oft kleineren und mittleren Sicherheitsunternehmen überwinden, um so dem „Ansturm der schweren Gegenwartskriminalität“ geschlossen entgegentreten zu können. Der Staat müsse dabei privatrechtlich aber als Hauptanteilseigner involviert bleiben, um zu gewährleisten, dass mit der neuen DBG kein eigenständiger „Machtfaktor“ jenseits von Polizei und Militär entstehe. Lindenaus eigentlicher Clou lag aber in seinen personalpolitischen Vorschlägen, denn die neue „Privatpolizei“ sollte sich bevorzugt aus entlassenen Reichswehrtruppen rekrutieren: Deren Soldaten und Offiziere seien ohnehin „an Dienstzucht, Ordnung, Gehorsam, Wach- und Postendienst, Waffengebrauch“ gewöhnt. Für die Republik ergebe sich aus einem Engagement von zehn- oder gar hunderttausenden Männern bei der DBG der „unschätzbare Vorteil, daß sofort große Bestände der abzustoßenden Truppen in nützlicher, das Gemeinwohl fördernder Arbeit unterzubringen“ seien, wobei ein möglicher Einspruch der Alliierten aufgrund der „rein zivilen Tätigkeit des im Dienste einer Handelsgesellschaft stehenden Personals“ nicht zu befürchten sei. Mit der Gründung einer reichsweiten „Privatpolizei“ sollte die Republik nicht nur außenpolitisch das Versailler „Diktat“ kreativ wie kommerziell umgehen, sondern auch im Inneren dreifach profitieren – wirtschafts-, sicherheits- und sozialpolitisch:

„Indem (eine derart verfasste DBG, M.B.) großen Beständen der Reichswehr schnell und angemessen Unterkommen und Broterwerb schafft und zugleich eine dem Einflusse des Reiches unterstehende Einrichtung (darstellt, M.B.), von der eine nachdrückliche Unterstützung beim Schutze von Leben und Eigentum der Bürgerschaft, bei der Aufrechterhaltung von Ruhe und Sicherheit, also bei der Wiederherstellung der geordneten Zustände erwartet werden darf.“19

Lindenaus letztlich nie nachweisbar breiter aufgegriffener Vorschlag einer „Deutschen Bewachungsgesellschaft“ aus dem Jahr 1919 ging allerdings geflissentlich darüber hinweg, dass auch die privaten Sicherheitsunternehmen selbst ganz erheblich von einer umfassenden Anerkennung, Aufwertung und Ausweitung in den Orbit des staatlichen Gewaltmonopols hinein immens profitiert hätten. Eine zentralisierte wie kommerzielle „Privatpolizei“ hätte den bis 1914 boomenden Sicherheitsmarkt des Reiches dramatisch verändert – indem diese einem exklusiven Kreis etablierter Unternehmen nicht nur staatliche, sondern auch private Bewachungsaufträge gesichert hätte. Letztlich markierte der Entwurf zugleich eine interessante, liberal gedachte wie kommerziell orientierte Alternative für zentrale innen- wie außenpolitische Sicherheitsprobleme der Weimarer Republik. Der Charme des Konzepts lag insbesondere in der Personalpolitik, die ein vordringliches sozialpolitisches Problem der unmittelbaren Nachkriegszeit adressierte – die umfassende Versorgung ehemaliger Militärangehöriger und deren extensiver Einsatz zur (Wieder-)Herstellung von „Ruhe und Ordnung“ jenseits ideologisierter Freikorps, gewaltbereiter Splitterparteien oder schwer kontrollierbarer Zivil- und Bürgerwehren. Durch den Krieg massiv mobilisierte Gewaltpotenziale und gesellschaftliche Unsicherheiten sollten, so die Vorstellung, kommerziell-kapitalistisch gezähmt werden.20

Abb. 2: Die Schutzhund-Dressur-Abteilung der Wach- und Schließgesellschaft m.b.H. Frankfurt a. M. (aus: Sigmund Nelken, Das Bewachungsgewerbe. Ein Beitrag zur Geschichte des Selbstschutzes, Berlin 1926).

Als die Republik nach 1920 zunehmend an innerer Stabilität gewann, profitierte auch das weiter dezentral organisierte private „Bewachungsgewerbe“ von neuen Aufträgen und erfreute sich eines rasch wachsenden, weithin (wirtschafts-)bürgerlichen Kundenkreises an Hauseigentümern, Laden- und Fabrikbesitzern. Die Zahl der Unternehmen und ihr Personalbestand stiegen, mit krisenbedingten Unterbrechungen in den Jahren 1922/23, kontinuierlich. Und auch wenn es nicht zur Gründung einer neuen „Privatpolizei“ kam, dürften tatsächlich viele ehemalige Militärangehörige in den Privatsektor gewechselt sein, obgleich hierüber keine belastbaren Statistiken greifbar sind. Dennoch lassen sich während der 1920er-Jahre ehemalige Kriegsteilnehmer vermehrt als Unternehmensgründer, Wachoffiziere oder auch einfache Wächter bei den privaten Wach- und Schließgesellschaften ausmachen, die dort älteres Personal oder die während der Kriegszeit eingesetzten Wächterinnen wieder von ihren Posten verdrängten (Abb. 2). Auch mit der deutlich reformorientierten Weimarer Polizei ging die Branche auf Tuchfühlung und setzte auf umfassende Kooperationen – insbesondere in Form von im Laufe der 1920er-Jahre auf lokaler Ebene etablierten „kriminalpolizeilichen Beratungsstellen“, in denen staatliche Beamte und private Sicherheitsexperten gemeinsame Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger zur Prävention von Wohnungseinbrüchen anboten.21

Die gestiegene Anerkennung kam nicht nur darin zum Ausdruck, dass sich die „Bewachungsbranche“ mit einem eigenen Pavillon bei der „Internationalen Polizeiausstellung“ in Berlin im Jahr 1926 werbewirksam in Szene setzen durfte.22 Als sich die Branche 1929 anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Kölner Verbandes in der Rheinmetropole traf, steuerte deren Oberbürgermeister Konrad Adenauer ein geradezu euphorisch gestimmtes Grußwort bei: Das imposant wachsende „Heer der Männer mit den gekreuzten Schlüsseln“ habe sich, so Adenauer, in den letzten Jahren das „Ansehen und Vertrauen“ von Stadt und Bürgerschaft erworben. Dass eine Wiege der privaten Sicherheitsbranche auch in der „alten Domstadt“ stehe, erfüllte das Stadtoberhaupt mit merklichem Stolz auf ein modern wie innovativ erscheinendes Dienstleistungsgewerbe. Einer weiteren Expansion der kommerziellen Sicherheitsbranche, die den Bürgerinnen und Bürgern zusätzlichen, nun auch staatlicherseits anerkannten Eigentumsschutz und ihren mittlerweile mehrtausenden Offizieren und Wächtern ein solides Auskommen bot, schien damit im Sommer 1929, im Gefüge einer mittlerweile gefestigten Republik, kaum noch etwas entgegenzustehen.23

1945: Alliierte Vorbehalte, lokale Sicherheitsbedürfnisse

Bekanntlich kam es anders. Die Etablierung der NS-Diktatur nach 1933 markierte auch für das private Bewachungsgewerbe, das sein Auskommen mit der Republik gefunden hatte, einen tiefen Einschnitt. Bereits die heftige Wirtschaftskrise nach 1930 hatte aus ökonomischen Gründen die Geschäftsbeziehungen zu etlichen Kunden abreißen lassen. Nach 1933 spitzte sich die Lage jedoch politisch weiter zu: Da nicht wenige Bewachungsbetriebe von deutsch-jüdischen Unternehmern gegründet und geleitet wurden, ergab sich hier schon frühzeitig ein erheblicher „Arisierungsdruck“, der zum (Not-)Verkauf an „arische“ Interessenten oder Wettbewerber führte. Zugleich waren die Wächter in ihren schwarzen Uniformen – auf diese Einheitsvariante hatte der Staat die Branche im Zuge einer ersten Bewachungsverordnung bereits im Jahr 1927 festgelegt – der aufstrebenden SS ein Dorn im Auge. Die Vertreter des neuen Regimes propagierten sicherheitspolitisch einen scharfen Bruch mit dem „schwachen“ Weimarer Staat, so dass gerade das private Sicherheitsgewerbe als nicht-staatlicher Sicherheitsproduzent unter massiven Anpassungs- und Rechtfertigungsdruck geriet: Wofür würde ein starker „Volksstaat“ eigentlich noch private Wächter benötigen? Demgegenüber demonstrierte die Branche abermals energische Anpassungsbereitschaft: Deren Unternehmen taten sich nach 1933 rasch in einem „Zentralverband“ zusammen und betonten ihre „Nützlichkeit“ für „Führer-Staat“ und „Volksgemeinschaft“, insbesondere im unablässigen „Kampf“ gegen kriminelle „Volksschädlinge“.24

Es war dann wiederum der Kriegsausbruch 1939, der für die privaten Sicherheitsunternehmen gleichermaßen als Bedrohung und Gelegenheit erschien: Einerseits wiederholte sich der personelle Aderlass durch Einziehungen zur Wehrmacht, der dieses Mal vor allem durch ältere Wächter, oft Veteranen des Ersten Weltkrieges, kompensiert wurde. Andererseits scheint das historisch allerdings noch kaum systematisch untersuchte Engagement der privaten Sicherheitskräfte vor allem in der zweiten Kriegsphase zur Bewachung der Millionen Zwangsarbeiter im Reich erheblich angewachsen zu sein; insbesondere kleinere Produktionsbetriebe ohne eigenen Werkschutz dürften hier auf die Dienste der Privaten zurückgegriffen haben. Die finale Kriegsphase 1944/45 brachte jedoch auch für diese Unternehmen existenzielle Herausforderungen. Die mittlerweile repräsentativ ausgebauten innenstädtischen Hauptquartiere etlicher Bewachungsunternehmen wurden, etwa in Berlin oder München, durch Bombentreffer zerstört, verbleibendes Wachpersonal kam in den Kriegswirren ums Leben und auch etliche angestammte Kunden verloren ihr Hab und Gut bzw. ihre Wohnungen, ihre Geschäfte oder ihre Betriebsstätten.25

Die Ankunft der Alliierten erwies sich in dieser Hinsicht durchaus als eine „Stunde Null“, da sich die neuen Besatzungsmächte gerade in Sicherheitsfragen äußerst sensibel zeigten. Im April und Mai 1945 kam für die noch bestehenden Bewachungsunternehmen zunächst oft das Aus. Ihrem Geschäftsmodell einer meist nächtlichen Bewachung privaten Eigentums durch uniformierte Wächter gegen ein Entgelt schoben alliierte Bestimmungen grundsätzlich einen Riegel vor, indem sie ein nahezu exklusives Gewaltmonopol der Besatzungsmächte etablierten. Dass die neuen Militärmachthaber uniformierten, möglicherweise sogar bewaffneten Deutschen auf den Straßen egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit mit erheblichem Argwohn begegneten, lässt sich insbesondere auf lokaler Ebene gut nachweisen.26 Jedoch sahen sich auch die Besatzungskräfte nach 1945/46 infolge massiver Versorgungs- und Hungerkrisen rasch mit einem erheblichen Sicherheits- und Kriminalitätsproblem konfrontiert – nämlich einer dramatisch wachsenden Eigentums- und Diebstahlskriminalität. Nicht zuletzt aus diesem Grunde waren es einstige oder auch neue Wachunternehmer, die über von Deutschen geführte kommunale Stellen ihre drängenden Bitten an die Besatzungsorgane richteten, endlich wieder einen (zumeist nur mit wenigen, vorgeblich nicht NS-belasteten Personen besetzten und mit einfachsten Mitteln wie Hunden und Lampen ausgestatteten) Wachdienst einrichten zu dürfen. Da auch deutsche Lokalverwaltungen dieses zusätzliche private Sicherheitsangebot angesichts einer als unsicher eingeschätzten Lage unterstützten, konnte so vor allem ab 1947 die allmähliche Neugründung meist in sehr kleinem Maßstab beginnen.27

Das private Sicherheitsgewerbe der Nachkriegszeit spielte zumindest quantitativ in den ersten Jahren nach 1945 also keine wesentliche Rolle als mögliches professionelles Auffangbecken für Millionen demobilisierter Kriegsheimkehrer oder Flüchtlinge. Die von den Alliierten seit 1945 angestrebten Politikgrundsätze von Demilitarisierung und Demobilisierung sowie auch Demokratisierung und Denazifizierung hatten erhebliche Rückwirkungen auf eine weitgehend buchstäblich in Trümmern liegende Dienstleistungsbranche. Letztlich hemmte nicht nur deren traditionelles Spielen und Werben mit offiziös militärisch anmutenden Uni- und Umgangsformen eine rasche Fortführung des privaten Sicherheitsgeschäfts unter alliierter Aufsicht ganz erheblich. Erschwerend kam die Tatsache hinzu, dass viele Sicherheitsunternehmen kriegsbedingt nicht nur ihr Personal und ihre Gebäude eingebüßt hatten, sondern auch ihre langjährig aufgebauten und gepflegten Netzwerke an Kunden und Geschäftspartnern im Krieg oft ersatzlos weggebrochen waren. Erst ein angesichts der massiv gestiegenen mangelwirtschaftsbedingten Eigentumskriminalität wie Raub, Diebstahl und Einbruch wachsendes Sicherheitsbedürfnis sollte in den westlichen Zonen allmählich eine Änderung bewirken – sowohl mit Blick auf alliierte Vorbehalte und staatliche Genehmigungen als auch durch eine breitere gesellschaftliche Nachfrage nach und Akzeptanz von kommerziellen Bewachungsangeboten.28

Dass diese Rückkehr der privaten Sicherheitsbranche in Deutschland keineswegs selbstverständlich war, zeigt ein knapper Schwenk gen Osten: In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. ab 1949 der DDR wurde der gesamte Sektor konsequent verstaatlicht und als „Werkschutz“ in die regulären staatlichen Volkspolizei-Kräfte sowie in die zivilen Schutzgruppen der Betriebe selbst integriert.29 In den westlichen Zonen bzw. der frühen Bundesrepublik setzte seit 1948 mit der Neugründung eines „Zentralverbands“ ein allmählicher Wiederaufbau der Branche im wenig beachteten Windschatten des heraufziehenden „Wirtschaftswunders“ ein. Anders als noch 1918 schien die private Sicherheitsbranche in Zeiten einer rasch anziehenden Konjunktur und bald erreichten Vollbeschäftigung im westdeutschen Wiederaufbau vordergründig zwar keine wesentliche Rolle bei der beruflichen Versorgung früherer Militär- oder Polizeiangehöriger zu spielen. Dennoch lassen zumindest anekdotische Episoden über als Wachmänner beschäftigte Kriegsversehrte und ältere Veteranen, die in den 1950er- und 1960er-Jahren zum Straßenbild zählten, vermuten, dass das sich wieder entfaltende private Bewachungsgewerbe mit seinen vergleichsweise wenig attraktiven Entlohnungs- und bisweilen gefährlichen (Nacht-)Arbeitsbedingungen gerade auf diese Klientel zurückgriff, die in den nunmehr boomenden Industriebranchen keine geeignete Anstellung finden konnte.30

Doch war das Wachgewerbe möglicherweise auch ein attraktives, weil wenig durchsichtiges Sammelbecken für einstige NS-Funktionäre oder arbeitslose Militärs? Mit Blick auf die unnachgiebige Verve, mit der gerade die SS nach 1933/34 das private Sicherheitsgewerbe und dessen (schwarze) Uniformierung aufs Korn genommen hatte, mutet es fast als ironische Wendung an, dass etwa SS-General Erich von dem Bach-Zelewski, der sich bei der brutalen „Bandenbekämpfung“ in der Sowjetunion sowie bei der kompromisslosen Niederschlagung des „Warschauer Aufstands“ einen Ruf als NS-Täter ersten Ranges erworben hatte, in der Zeit nach seiner Haftentlassung ab Mitte der 1950er-Jahre bis zu seiner erneuten Verhaftung im Jahr 1958 in Nürnberg als einfacher Wachmann tätig war. Inwiefern von dem Bach-Zelewskis Engagement für einen größeren Trend steht, muss an dieser Stelle zunächst offenbleiben. Allerdings erscheint auffällig, dass selbst noch bis in die 1970er-Jahre mittlerweile deutlich größere Wach- und Personenschutzdienste offensiv damit warben, fronterfahrene Nahkampfexperten aus der Wehrmacht als schneidige Ausbilder in ihren Reihen zu haben.31

1990: „Rote Socken“ schwimmen auf der „Privatisierungswelle“?

Allein der quantitative Blick auf die Entwicklung des absoluten Personalbestandes der privaten Sicherheitsdienste in Westdeutschland zeigt eine zögerliche, dann aber dynamische Aufwärtsentwicklung: Hatte die Zahl der Privatwächter in den 1950er-Jahren noch bei über zehn- bzw. in den 1960er-Jahren über zwanzigtausend Wachleuten gelegen, setzte vor allem seit den 1970er-Jahren ein starkes Personalwachstum ein: von 30.000 (1980), 56.000 (1990) auf über 100.000 Personen Mitte der 1990er-Jahre bis hin zu 140.000 Angestellten zur Jahrtausendwende.32 Das bewegte Jahr 1989/90 brachte mit Friedlicher Revolution und deutsch-deutscher Einigung nochmals einen erheblichen Aufwärtsschub für eine ohnehin rasant wachsende Branche mit erheblichem Personalbedarf. Seit Mitte der 1970er-Jahre versuchten nicht nur einige mittelständische Wachunternehmen, sich stärker zu professionalisieren; auch erregten einige „Newcomer“ in der Branche erhebliche mediale wie politische Aufmerksamkeit und wurden zum Kristallisationspunkt für umfassende Debatten über bedrohliche „Privat-Armeen“ und einen vielfach befürchteten „Ausverkauf“ des staatlichen Gewaltmonopols an private „Geschäftemacher“.33

Allen voran war es der vom Kampfsportlehrer Carl Wiedmeier Mitte der 1960er-Jahre in München gegründete „Zivile Sicherheitsdienst“ (ZSD), der mit einer provokanten Mischung aus inszenierter Amerikanisierung und militärischer Maskulinität insbesondere bei öffentlichen Bewachungsbeauftragten – im weitläufigen Olympia Park oder dem Nahverkehr – seit Mitte der 1970er-Jahre für überregionale Schlagzeilen sorgte. Sehr zum Unmut seiner etablierten Konkurrenten rekrutierte Wiedmeier zahlreiche junge Kampfsportler aus seinen Schulen, ließ diese zu „Combat-Schützen“ ausbilden und setzte sie in schwarzen an US-Marshalls angelehnte Uniformen mit großkalibrigen Waffen, großen Autos oder auf Pferden medienwirksam in Szene. Auch das ZSD-Firmenmotto „Wir vermieten keine Nachtwächter!“ konnte nur als offene Provokation an eine mittlerweile oft als „verschnarcht“ empfundene bundesdeutsche Sicherheitsbranche verstanden werden. Doch während vor allem in Bayern der ZSD und seine „Schwarzen Sheriffs“ mit bisweilen brutalen Übergriffen gegenüber Jugendlichen oder Obdachlosen erhebliche Kritik auf sich zogen, boomte der Rest der Branche weiter. Seit Mitte der 1970er-Jahre führten gesellschaftliche Ängste vor wachsender Drogen- und Großstadtkriminalität sowie RAF-Terrorakten zu einer starken Nachfrage nach privaten Sicherheitsdienstleistungen jenseits eines scheinbar überforderten Staates und seiner Polizei.34

Mit dem unverhofften Mauerfall im November 1989 und der deutschen Einheit im Oktober 1990 eröffnete sich in Ostdeutschland rasch ein neuer Sicherheitsmarkt. Relativ schnell wurde in Politik und Öffentlichkeit registriert, dass die seit einigen Jahren florierende Sicherheitsbranche mit ihren vergleichsweise geringen gewerberechtlichen Eintrittshürden auch ein lukratives Beschäftigungsfeld für ausgemusterte Sicherheitskräfte des einstigen SED-Regimes werden könnte. Im Zuge des Zusammenbruchs der DDR sowie der fortgeschrittenen „Abwicklung“ weiter Teile ihres sicherheitsstaatlichen Apparats fanden sich in den frühen 1990er-Jahren etliche Angehörige des MfS oder der NVA auf einem Arbeitsmarkt wieder, der von dramatischer Deindustrialisierung und Massenarbeitslosigkeit gezeichnet war. Vor dem Hintergrund eines Abbaus vieler polizeilicher Dienststellen in der Fläche und rasch wachsender Ängste vor einer wachsenden Kriminalität (auch aus Osteuropa) versuchten in der Folge einstige MfS-, Polizei- oder NVA-Kader, ihr besonderes Sicherheits-Knowhow unter den Bedingungen der neuen Marktwirtschaft zu Geld zu machen, wie der „Spiegel“ bereits im September 1992 spektakulär und skandalisierend am Beispiel der Potsdamer „Preußen-Wacht“ zu enthüllen wusste:

„Die Wachfirma, gerade einmal zwei Jahre alt, soll ihre Aufträge mit recht rabiaten Methoden erfüllt haben. Die Staatsanwälte verdächtigen die Preußen-Wacht-Leute der Freiheitsberaubung, Bedrohung, Amtsanmaßung, Steuerhinterziehung und des Nichtabführens von Sozialabgaben.“35

Doch nicht nur die mittlerweile „rund 300 Detektive und Wachleute in sechs Niederlassungen“ umfassende Wachfirma aus Brandenburg erregte Aufsehen und befeuerte öffentliche Diskussionen, die an den Streit um die Bedrohung durch die „Schwarzen Sheriffs“ in den 1970er- und 1980er-Jahren anknüpften. Über weitere unseriöse ostdeutsche Firmenneugründungen aus den Reihen der Ehemaligen des SED-Regimes sorgte sich auch der Branchenverband. Der ohnehin stets prekäre Ruf der Branche schien aufs Neue bedroht, wenn nun auch noch einstige „Roten Socken“ auf einer ohnehin heftig umstrittenen „Privatisierungswelle“ mitschwimmen würden.36

Das postsozialistische Vakuum, das der Untergang der DDR nach 1990 plötzlich hinterlassen hatte, war also ein Doppeltes: Das schlagartige Wegbrechen der dichten Überwachungs- und Sicherheitsstrukturen der SED-Diktatur war das eine. Zugleich traf eine große Gruppe von Männern fortgeschrittenen Alters, die nach 1990 bei zweistelligen Arbeitslosenquoten und einer sehr kritischen Diskussion über die „Stasi“ realistischerweise kaum noch andere Anstellungsperspektiven fanden, auf ein verunsichertes Umfeld der (ost-)deutschen Umbruchsgesellschaft, die von rapide wachsender sozialer Ungleichheit wie Unsicherheit gegenüber wachsender Kriminalität umgetrieben wurde. Exemplarisch stellte abermals der „Spiegel“ im Frühjahr 1991 unter dem koketten Titel „Männer für die Nacht“ einen bemerkenswerten sicherheitspolitischen „Mietservice“ in Magdeburg vor, bei dem 16 entlassene frühere NVA- oder Polizei-Offiziere – allesamt Männer über 50, die den Arbeitsämtern als „schwer vermittelbar“ galten – im Rahmen einer staatlich geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nun „ängstliche Frauen“ morgens zur Arbeit fuhren und diese abends wieder abholten.37

Obwohl sich kaum sichere Schätzungen über entsprechende Größenordnungen abgeben lassen, scheint sich nach 1990 also eine nicht unerhebliche Zahl einstiger Offiziere und Soldaten auf den noch weitgehend unregulierten privaten „Markt der Sicherheit“ begeben zu haben, um ihren eigenen unternehmerischen Weg in den Kapitalismus zu finden. Dieser Trend fiel interessanterweise zusammen mit einer sukzessiven und umfassenden Ausweitung öffentlichen Engagements privater Sicherheitsfirmen auch in den „alten“ Bundesländern, in denen seit den späten 1980er- und in den 1990er-Jahren eine hitzige Diskussion um die Privatisierung staatlicher Aufgaben auch im Sicherheitsbereich geführt wurde: Während zumeist konservative oder liberale Befürworter für mehr Effizienz durch die bald propagierten „Public Private Security Partnerships“ (PPSP) und mithin für umfassende Kooperationen zwischen staatlichen Polizeikräften, kommerziellen Sicherheitsfirmen oder auch „zivilgesellschaftlich“ orientierten Bürgerwehren warben, befürchteten (Polizei-)Gewerkschaftsvertreter sowie linke Kritiker einen zutiefst ungerechten „Ausverkauf“ des staatlichen Gewaltmonopols, bei dem die persönliche Sicherheit zu einer bloßen „Ware am Markt“ zu werden drohe, die sich nicht mehr „jeder leisten“ könne, wie der Sozialdemokrat Erhard Eppler um die Jahrtausendwende scharf urteilte.38

Fazit: Ein kommerzielles „Auffangbecken“ für die Ehemaligen?

Waren private Wachtdienste nun tatsächlich ein kommerzielles „Auffangbecken“ für heimkehrende Militärs als „Gewalt-Experten“ auf der schwierigen Suche nach einer passenden „Anschlussverwendung“? Die kurzen Einblicke fördern einerseits eine markante personelle wie auch habituelle Nähe zwischen Militär und privater Sicherheitsbranche zu Tage. In allen drei behandelten Umbruchsphasen endete ein massenmobilisierender Konflikt (die Weltkriege oder eben der „Kalte Krieg“) und ein (semi-)autoritäres Regime (das Kaiserreich, vor allem ab 1916 unter der Dritten Obersten Heeresleitung im Weltkrieg, der NS-Staat oder das SED-Regime) wurde durch eine neue liberal-demokratische Ordnung ersetzt (die Weimarer, die Bonner bzw. Berliner Republik). Dabei spielten die jeweiligen Neukonfigurationen im Feld der Wirtschaft insofern eine erhebliche Rolle, als die zuvor kriegs- bzw. planwirtschaftlich gelenkten Ökonomien mal rascher, mal langsamer in privat-kapitalistische Ordnungen überführt wurden, in denen sich ein privates Sicherheitsgewerbe überhaupt erst entfalten konnte bzw. kann. Politische Neuordnung wie ökonomische Umverteilung bildeten letztlich in allen Fällen den Rahmen, in dem auch die Frage nach der „Versorgung“ einstiger Militärs und Sicherheitskräfte in einer als höchst prekär erscheinenden Phase des „Nachkriegs“ verhandelt wurde.

Auf der anderen Seite zeigen sich bei näherer Betrachtung auch erhebliche Unterschiede in den konkreten Umbruchskonstellationen: Nach 1918 schien eine neue „Privatpolizei“ jenseits radikal-politisierter Gewaltformen zumindest als großes, privat-öffentliches Kooperationsprojekt zur Versorgung heimkehrender Soldaten und zum Schutz einer noch wenig gefestigten Republik denkbar, auch wenn das tatsächliche Ausmaß der Branche letztlich überschaubar blieb und viele Firmen trotz beginnender Kooperation mit der Polizei eher im Schatten anderer Gewaltorganisationen blieben. In der Zeit nach 1945 spielte das durch den Krieg weitgehend lahmgelegte Bewachungsgewerbe bestenfalls auf lokaler Ebene eine Rolle, der Wiederaufbau begann dort oft im kleinen Maßstab.

Allerdings dürften sich in dieser wenig beachteten Nische noch vor Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 zahlreiche Anstellungsgelegenheiten für Kriegsversehrte oder NS-belastetes Personal ergeben haben, die in der frühen Nachkriegszeit professionell oder politisch ins Hintertreffen geraten waren. Letztlich am deutlichsten konnten umfassende Übergänge staatlicher Sicherheitskräfte und von Militärangehörigen ins private Sicherheitsgewerbe nach 1990 herausgearbeitet werden, als nach dem plötzlichen Ende des SED-Regimes ein schon seit Mitte der 1970er-Jahre boomender Sicherheitsmarkt reichlich neue Gründungs- und Beschäftigungsperspektiven bot. Zugleich traf eine kriminalitätsangstbedingt stark wachsende Nachfrage auf ein großes Angebot. Dieses beruhte auch, zumindest im Osten, auf einstigen Angehörigen von NVA oder Staatssicherheit, wobei die ohnehin von „Schwarzen Sheriffs“ geplagte westdeutsche Sicherheitsbranche nun das vermehrte Auftreten „roter Socken“ aus der Ex-DDR befürchtete.

Letztlich lässt sich die private Sicherheitsbranche also durchaus als gedachtes wie tatsächliches „Auffangbecken“ für einstige „Gewalt-Experten“ beschreiben, wobei man dieses Bild nicht überzeichnen sollte. Die traditionell engen Verbindungen zwischen Militär, Polizei und Sicherheitsbranche ergaben sich – allen immer wieder aufflammenden Konflikten und Konkurrenzen zum Trotz – nicht zuletzt auch aus konkreten Möglichkeitsbedingungen über persönliche Netzwerke, die in Kombination mit geringen gewerberechtlichen Regulierungen gerade in Zeiten der Demobilisierung wirtschaftlich-kommerzielle Perspektiven bieten konnten. Die private Sicherheitsbranche siedelte sich in Deutschland schon bald nach 1900 als kommerzielle Dienstleistungsbranche im Orbit eines erweiterten Gewaltmonopols an, in dem ein weit verzweigtes Sicherheitsmilieu mit verschiedenen Akteuren und in diversen Formen Sicherheit produzierte. Zwar blieb der deutsche Staat im 20. Jahrhundert durchweg zentraler Garant innerer wie äußerer Sicherheit durch Polizei und Militär. Dennoch ergaben sich gerade in als unsicher wahrgenommenen Nachkriegs- und Umbruchssituationen wie um 1918, 1945 und 1990 beträchtliche Arbeitsgelegenheiten für aus dem Dienst scheidendes Sicherheitspersonal, welches (ökonomischen) Anschluss in der neuen (Friedens-)Zeit suchte.

Die personelle wie inszenatorische Nähe zum Sicherheitsstaat war für die private Sicherheitsbranche mitnichten ein Zufall, sondern vielmehr integraler Bestandteil eines auch von scharfer interner Konkurrenz bestimmten Geschäftsmodells: Personelle wie symbolische Militarisierungen können dabei also als wesentliche Impulse einer mal stärker, mal schwächer ausgeprägten Kommerzialisierung und Privatisierung von Sicherheit über das gesamte Jahrhundert hinweg beschrieben werden. Dabei wäre weiter zu diskutieren, ob derlei dynamisch-diffuse Grenzziehungen zwischen „Staat“ und „Markt“ im Laufe des 20. Jahrhunderts die vermeintlich gegen Ende des 19. Jahrhunderts klar sortierten Kategorien des Gewaltmonopols zwischen Ökonomisch-Privatem und Staatlich-Öffentlichem zunehmend verwischt haben. Noch komplexer zu fassen dürften derlei Konstellation im 21. Jahrhundert sein, als sich nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 nicht nur im Bereich der inneren, sondern gerade auch der äußeren Sicherheitsproduktion veränderte Konfigurationen ergeben haben, bei denen sich in den Augen mancher Autoren sehr neue mit sehr alten Gewaltformen verbanden: Auch in diesem vor allem am Bespiel der USA als neuem „Söldnertum“ oder „Neomedievalismus“ zumeist kritisch diskutierten post-modernen Gefüge scheinen personelle Übergänge und umfassende Kooperationen zwischen staatlichem Militär und privaten Dienstleistern umso eindrücklicher auf dem Vormarsch zu sein.39

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut durch Wencke Meteling.

 

Zitierempfehlung: Marcus Böick, Ein kommerzielles „Auffangbecken“ für „Gewalt-Experten“? Über Austausch- und Wechselbeziehungen zwischen Militär, Staat und privaten Sicherheitsunternehmen nach 1918, 1945 und 1990, in: Themenschwerpunkt "Militär und Politik", hg. von Wencke Meteling/Christoph Nübel, Portal Militärgeschichte, 14. Februar 2022, URL: https://portal-militaergeschichte.de/boeick_auffangbecken, DOI: https://doi.org/10.15500/akm.14.02.2022 (Bitte fügen Sie in Klammern das Datum des letzten Aufrufs dieser Seite hinzu).

  • 1. Siehe Tagungsbericht: Gewalt im Nachkrieg. Postwar Violence 1945–1949, 27.06.2019 – 28.06.2019 München, in: H-Soz-Kult, 16.09.2019, www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-8444; vgl. insbesondere auch: Nina Leonhard, Integration und Gedächtnis. NVA-Offiziere im vereinigten Deutschland, Konstanz 2016.
  • 2. Vgl. hierzu: Michael Geyer (Hg.), Zeitalter der Gewalt. Zur Geopolitik und Psychopolitik des Ersten Weltkriegs, Frankfurt a. M. 2015; Dirk Schumann, Politische Gewalt in der Weimarer Republik. Kampf um die Straße und Furcht vor dem Bürgerkrieg, Essen 2001; Mark Jones, Am Anfang war Gewalt. Die deutsche Revolution 1918/19 und der Beginn der Weimarer Republik, Berlin 2017.
  • 3. Zum Begriff etwa Klaus Naumann, Generale in der Demokratie. Generationsgeschichtliche Studien zur Bundeswehrelite, Hamburg 2007; vgl. auch die von Dominik Rigoll angestoßenen Überlegungen zu „Gewalt-Experten“ im Post-Krieg: Tagungsbericht: Zeitgeschichte der Sicherheit. Politikfelder, Akteure und Handlungslogiken im geteilten Deutschland, 17.09.2018 Potsdam, in: H-Soz-Kult, 31.01.2019, www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-8076.
  • 4. Vgl. Stefan Kühl, Ganz normale Organisationen. Zur Soziologie des Holocaust, Berlin 2014; ferner die verschiedenen polizei- bzw. gewalthistorischen Beiträge in: Alf Lüdtke/Herbert Reinke/Michael Sturm (Hg.), Polizei, Gewalt und Staat im 20. Jahrhundert, Wiesbaden 2011.
  • 5. Weiterführend vgl. Benjamin Ziemann, Militär und Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 16–17 (2020), S. 4–10 sowie die weiteren Beiträge in diesem Heft.
  • 6. Vgl. dazu insbesondere die ersten Ausgaben der „Verbands-Berichte der Centralstelle der Vereinigten Wach- und Schließgesellschaften (Kölner Verband)“, die ab dem 15. November 1904 erscheinen und etwa im Archiv des Bundesverbands des Deutschen Sicherheitsgewerbes (BDSW) in Bad Homburg erhalten sind.
  • 7. Vgl. als zentrale Chronik bzw. Quelle aus der Frühzeit hierzu: Sigmund Nelken, Das Bewachungsgewerbe. Ein Beitrag zur Geschichte des Selbstschutzes, Berlin 1926.
  • 8. Vgl. weiterführend: Ralph Jessen, Polizei im Industrierevier. Modernisierung und Herrschaftspraxis im westfälischen Ruhrgebiet 1848–1914, Göttingen 1991; Timo Luks, Schiffbrüchige des Lebens. Polizeidiener und ihr Publikum im neunzehnten Jahrhundert, Köln u.a. 2019; populärer zum Thema „Nachtwächter“: Erich Kupferschmidt/Thomas Menzel, Geschichten eines Sicherheitsunternehmens. Bd. 1: Von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts, Berlin 2013.
  • 9. Vgl. weiterführend: Marcus Böick, Private Sicherheitsdienste im Kontext des staatlichen Gewaltmonopols: Medialisierung und Skandalisierung 1905 und 1975, in: Dirk Schumann/Jörg Requaté (Hg.), Die Sichtbarmachung und Medialisierung von Gewalt seit dem späten 19. Jahrhundert, Göttingen 2022 (im Druck).
  • 10. Siehe Kupferschmidt/Menzel, Geschichten; anders sieht es in der internationalen Forschung aus, vgl. v.a.: David Churchill/Dolores Janiewski/Pieter Leloup (Hg.), Private Security and the Modern State. Historical and Comparative Perspectives, London 2020.
  • 11. Dazu als aktueller Überblick: Eckart Conze, Geschichte der Sicherheit. Entwicklung – Themen – Perspektiven, Göttingen 2017.
  • 12. Vgl. Mark Jakob/Nina Kleinöder/Christian Kleinschmidt (Hg.), Security and Insecurity in Business History. Case Studies in the Perception and Negotiation of Threats, Baden-Baden 2021.
  • 13. Jörg Echternkamp, Militärgeschichte, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 12.07.2013 http://docupedia.de/zg/echternkamp_militaergeschichte_v1_de_2013.
  • 14. Im programmatischen Anschluss an „ältere“ Ansätze der Kulturgeschichte vgl. etwa die Beiträge in Thomas Mergel/Thomas Welskopp (Hg.), Geschichte zwischen Kultur und Gesellschaft. Beiträge zur Theoriedebatte, München 1997.
  • 15. Exemplarisch vgl. Wilbur Miller, A History of Private Policing in the United States, London u.a. 2019.
  • 16. Dazu etwa die zeitgenössischen Ausführungen v.a. bei Nelken, Das Bewachungsgewerbe.
  • 17. Vgl. den Beitrag von Heinrich Lindenau, abgedruckt in: Nelken, Das Bewachungsgewerbe, v.a. S. 127ff.
  • 18. Vgl. Nelken, Das Bewachungsgewerbe, S. 104–118; zum Kontext vgl. Jörn Leonhardt, Der überforderte Frieden. Versailles und die Welt 1918–1923, München 2018.
  • 19. Geheimrat Lindenau zit. bei Nelken: Das Bewachungsgewerbe, S. 136ff.
  • 20. Exemplarisch hierzu: Daniel Siemens, Sturmabteilung. Die Geschichte der SA, München 2019; Benjamin Ziemann, Veteranen der Republik. Kriegserinnerung und demokratische Politik 1918–1933, Bonn 2014.
  • 21. Dirk Götting, 90 Jahre Kriminalberatungsstellen in Deutschland – Wegbereiter einer bürgerorientierten Polizeiarbeit, in: Kriminalistik 4 (2011), S. 213–216.
  • 22. Vgl. zeitgenössisch: Preußisches Ministerium des Innern (Hg.), Große Polizei-Ausstellung Berlin 1926. 25. September–10. Oktober, Ausstellungshallen Kaiserdamm (Katalog), Berlin 1926.
  • 23. Vgl. die ausführliche „Festnummer“: Zeitung des Verbandes der Wach- und Schliess-Gesellschaften (Kölner Verband) e.V., Nr. 343, 26. Jg., Oktober 2019.
  • 24. Vgl. Patrick Wagner, Hitlers Kriminalisten. Die deutsche Kriminalpolizei und der Nationalsozialismus zwischen 1920 und 1960, München 2002.
  • 25. Zur NS-Zeit allgemein die quellengestützte Studie von Klaus Kapinos, Entwicklung des Bewachungsgewerbes unter den Nationalsozialisten von 1933–1945, unv. MS., Hamburg 2019.
  • 26. Exemplarisch hierfür der Bestand im Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, in Münster: K101/43200 sowie K101/39827, die die Wiedereinrichtung von (sehr kleinen) Sicherheitsunternehmen auf lokaler Ebene im Austausch zwischen Kommunalverwaltung und britischer Besatzungsmacht zum Gegenstand haben.
  • 27. Vgl. zum Thema Nachkriegszeit und Kriminalität: Malte Zierenberg, Stadt der Schieber. Der Berliner Schwarzmarkt 1939–1950, Göttingen 2008 sowie Sven Reichardt/Malte Zierenberg, Damals nach dem Krieg. Eine Geschichte Deutschlands 1945 bis 1949, München 2008 sowie Harald Jähner, Wolfszeit. Deutschland und die Deutschen 1945–1955, Berlin 2019.
  • 28. Vgl. Erich Kupferschmidt/Thomas Menzel/Manfred Buhl, Geschichten eines Sicherheitsunternehmens. Bd. 2: Besetzung. Spaltung. Einheit. Vom Kriegsende bis zur Gegenwart, Berlin 2016, hier v.a. S. 30ff.
  • 29. Ebd., S. 46–59; sowie insg.: Thomas Lindenberger, Volkspolizei. Herrschaftspraxis und öffentliche Ordnung im SED-Staat 1952–1968, Köln u.a. 2003.
  • 30. Kupferschmidt/Menzel/Buhl, Geschichten, S. 30ff.
  • 31. Siehe dazu das umfassende Mediendossier in den Beständen der Pressedokumentation des Deutschen Bundestages in Berlin zum Thema „privater Selbst- und Personenschutz“, das hunderte Medienberichte seit Mitte der 1970er-Jahre versammelt.
  • 32. Bundesverband der Deutschen Sicherheitswirtschaft (Hg.), Sicherheitswirtschaft in Deutschland, Bad Homburg/Berlin 2021, S. 7 u. 12.
  • 33. Weiterführend zur „Privatisierungs“-Debatte: Marcus Böick, Ökonomisierung des Gewaltmonopols? Die Sicherheitswirtschaft und die Privatisierung öffentlicher Sicherheitsaufgaben seit den 1970er Jahren, in: Rüdiger Graf (Hg.), Ökonomisierung. Debatten und Praktiken in der Zeitgeschichte, Göttingen 2019, S. 139–165.
  • 34. Siehe dazu demnächst: Marcus Böick, From “Black Sheriffs” to “Security Partners”? The Emergence of Private Policing in Public Spaces in Germany since the 1970s, in: Martin H. Geyer (Hg.), Places of Risk, Sites of Modernity. Cultures of Security and Risk since the 1970s, Oxford 2022 (im Druck); sowie zur Polizei v.a. Klaus Weinhauer, Schutzpolizei in der Bundesrepublik. Zwischen Bürgerkrieg und innerer Sicherheit. Die turbulenten sechziger Jahre, Paderborn 2003.
  • 35. „Nickerchen im Auto“, in: Der Spiegel 40/1992.
  • 36. Vgl. konzeptionell: Norbert Frei/Dietmar Süß (Hg.), Privatisierung. Idee und Praxis seit den 1970er Jahren, Göttingen 2012.
  • 37. „Männer für die Nacht“, in: Der Spiegel 11/1992.
  • 38. Vgl. etwa Erhard Eppler, Vom Gewaltmonopol zum Gewaltmarkt. Die Privatisierung und Kommerzialisierung der Gewalt, Frankfurt a. M. u.a. 2002; sowie weiterführend: Böick, Ökonomisierung.
  • 39. Vgl. dazu: Sean McFate, The Modern Mercenary. Private Armies and What They Mean for World Order, Oxford 2014, der umfassend an ältere Arbeiten von Hedley Bull zum Neomedievalismus anschließt.