Der „Soldat, weiblich“ und seine internationalen Vorbilder im Kalten Krieg
Nils Birk
Projektskizze
Veröffentlicht am: 
04. Oktober 2026
DOI: 
https://doi.org/10.60658/mug.v15i1.58

Die Bundesregierung plant keine Einführung der Wehrpflicht für Frauen.[1] Diese Antwort auf eine Anfrage aus der Linksfraktion war zu erwarten: Das Grundgesetz sieht dies nicht vor. Nach der Anpassung des §12a GG im Jahr 2001 als Reaktion auf das Ergebnis des Gerichtsprozesses Kreil gegen die Bundesregierung[2] scheint eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung heute in weiter Ferne. Dennoch bleibt im Jahr 2026 ein geschlechtsspezifischer Grundsatz aus dem Jahr 1956 wie in Stein gemeißelt: Frauen dürfen unter keinen Umständen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden.[3]

Die ersten fünf „weiblichen Sanitätsoffiziere“ der Bundeswehr im Gespräch mit dem Bundesminister der Verteidigung, Georg Leber, im Oktober 1975. © Bundeswehr/Oed

Alles auf Anfang: Kein Waffendienst für Frauen

Spätestens seit der Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 diskutierte die westdeutsche Öffentlichkeit über die Rolle von Frauen im Militär. Dies geschah unter dem Eindruck der Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg: Schätzungsweise 500.000 Frauen hatten als sogenannte Wehrmachtshelferinnen gedient, ab 1945 teils mit Kombattantinnenstatus, in einer enormen Bandbreite an militärischen Funktionen.[4] Die Diskussionsprotokolle der 1950er Jahre verdeutlichen heute noch den politischen Konsens, Frauen künftig aus direkten Kampfhandlungen herauszuhalten.[5] Dies widerspreche – so die parteiübergreifende Argumentation – der „Natur und Bestimmung der Frau“.[6] Mit der Wehrverfassung von 1956 schien die Kontroverse zunächst vom Tisch zu sein. Weniger bekannt ist hingegen, dass bereits dieser vermeintliche Konsens[7] in den Diskussionen um die Wehrverfassung hinterfragt wurde. Die Abgeordneten diskutierten umfangreich über eine Reihe von Fragen, die Frauen in militärischen Arbeiten[8] einschlossen. Bei der Frage nach der zukünftigen Zwangseinziehung von Nachrichtenhelferinnen[9] bemerkte die SPD-Fraktion: „Dafür haben sich genügend gemeldet!“ Richard Jäger (CSU) dachte laut weiter: „[D]ie Front entwickelt sich in Richtung auf Goslar, 17km von der Zonengrenze entfernt. Angenommen die Telefonistinnen sind geflüchtet, könnte man dann nicht noch irgendjemanden verpflichten dazubleiben?“ Darauf die Antwort der SPD: Das sei keine Verwendung im Verband der Streitkräfte.[10] Diese Auseinandersetzung aus dem Jahr 1955 lässt erahnen: Von einem politischen Konsens darüber, dass der „Militärdienst der Frauen“ „undenkbar“ gewesen sei, kann nur bedingt ausgegangen werden.[11]

Mit den ersten „weiblichen Sanitätsoffizieranwärtern“ kamen erstmals Soldatinnen auf das Segelschulschiff Gorch Fock der Bundesmarine, September 1989. © Bundeswehr/Thomas Imo

Männer stellen (sich) die „Frauenfrage“

Im Verteidigungsministerium begann eine jahrzehntelange, im Kern männlich geprägte Auseinandersetzung mit der sogenannten „Frauenfrage“.[12] Seit 1955 gab es kein Jahr, in dem nicht innerhalb verschiedener Arbeitsgruppen sowie betreffender Abteilungen und Referate über Frauen in den Streitkräften diskutiert wurde. Diese Annahme basiert auf zwei Umständen:

(1) Die Bundeswehr wurde 1955 nicht als „reine Männerarmee“ gegründet.[13] Von Anfang an dienten Zivilistinnen in einer ganzen Bandbreite von Berufen sowohl im Verteidigungsministerium, in der Bundeswehrverwaltung als auch in der Bundeswehr. Dass sie dabei – der zeitgenössischen Arbeitsmarktsituation der Bundesrepublik entsprechend – kaum in führenden Positionen anzutreffen waren, ist evident.[14] Bereits 1975 beschäftigte die Bundeswehr[15] rund 60.000 Frauen, Tendenz steigend.[16] Die Geschichte dieser Zivilistinnen bei der Bundeswehr ist bis heute ein Forschungsdesiderat.

(2) Im Verteidigungsministerium kamen bereits vor 1975 erste Diskussionen um einen möglichen „weiblichen Soldaten“[17] auf. Es sollte aber noch 30 Jahre bis zur Öffnung aller Laufbahnen für Frauen dauern. Art und Umfang dieser Diskussionen sind in der Forschung ein weitgehend blinder Fleck. Hier setzt das Forschungsprojekt an. Die internen Auseinandersetzungen stellten nicht nur die gesellschaftspolitische Frage nach dem „Ob“, sondern auch nach dem militärischen „Wie“.

Der „Soldat, weiblich“ in der Bundeswehr

Mit den Notstandsgesetzen von 1968 gewann die „Frauenfrage“ wieder an Relevanz.[18] Sie ermöglichten die Dienstverpflichtung von Frauen zu militärischer Arbeit im Kriegsfall.[19] Unter Verteidigungsminister Georg Leber (SPD) kamen 1975 die ersten Sanitätsoffizierinnen in die Bundeswehr. Diese waren nicht lediglich ein Symbol im internationalen Jahr der Frau 1975 oder nur zur Deckung des akuten Personalmangels im Sanitätswesen eingestellt worden.[20] Vielmehr verdeutlichte dieser Schritt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Verwendung von Soldatinnen im Verteidigungsministerium. Verteidigungsminister Hans Apel (SPD) sah sich in seiner Amtszeit häufig mit dieser Thematik konfrontiert.

Seit 1979 führte das Ministerium umfangreiche Recherchen und Planungen durch, die im Rahmen einer sogenannten Langzeitkommission zum Ende seiner Amtszeit, im Jahr 1982, zu folgendem Ergebnis kamen: Rund 30.000 Soldatinnen[21] könnten in Zukunft, in den 1990er Jahren, möglich sein. In einem Interview nannte Apel die Zahl von 25.000.[22] Woher diese Zahlen stammen, wurde in der historischen Forschung kaum hinterfragt. Weiterführende Überlegungen zur möglichen Rekrutierung von Soldatinnen fanden in den 1980er Jahren ununterbrochen statt.[23] Gegen Ende des Kalten Krieges unternahm das Verteidigungsministerium unter Rupert Scholz (CDU) eine weitere Öffnung der Streitkräfte: Frauen konnten seit 1988 als Anwärterinnen für Offiziers-, Feldwebel- sowie Unteroffiziersdienstgrade sowie als Mannschaften in die Bundeswehr eintreten. Dies bedeutete die Durchführung erster Grundausbildungen mit Soldatinnen und Soldaten für das Jahr 1989.[24]

Forschungsfragen und Anlage der Studie

Die Studie analysiert in einer geschlechtergeschichtlichen Perspektive den institutionellen Diskurs innerhalb des Verteidigungsministeriums unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer internationaler und gesellschaftspolitischer Entwicklungen, um bundesdeutsche, militärische Frauenbilder zu rekonstruieren. Hierbei finden Methoden und Fragestellungen der Geschlechtergeschichte[25] sowie der Organisations- und Behördengeschichte[26] Anwendung. Wie konzipierte das Verteidigungsministerium im Kalten Krieg eine mögliche Soldatin? Orientierten sich die deutschen Streitkräfte an internationalen Partnern? Welche Absichten verfolgten die Planungsgruppen im Verteidigungsministerium?

Das Dissertationsprojekt basiert auf einem bisher kaum gesichteten Quellenkorpus des Bundesarchivs/Abteilung Militärarchiv[27], der nahezu sämtliche Planungsprozesse zur Integration von Soldatinnen in die Streitkräfte umfasst. Parallel werden weitere Aktenbestände des Bundesarchivs sowie des Parlamentsarchivs des Deutschen Bundestages gesichtet. Im Zentrum der Untersuchung stehen Entscheidungsprozesse des Verteidigungsministeriums: Wie diskutierten unterschiedliche führende Offizielle, Referate und Arbeitsgruppen untereinander die „Frauenfrage“? War man auf ministerieller Ebene der gesellschaftspolitischen Diskussion „stets einen Schritt voraus“?[28]




[1] Siehe dazu BT Drucksache 21/906 vom 15.7.2025 (Deutscher Bundestag - Bundesregierung: Keine Wehrpflicht für Frauen), S. 4.

[2] Europäischer Gerichtshof, Rechtssache C-285/98. Dieses Urteil führt bis heute zu einer Reihe voreiliger Interpretationen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) konnte aufgrund der sogenannten Normenhierarchie der Bundesregierung keine Änderung des Grundgesetzes vorschreiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte nach dem 11. Januar 2000 die Möglichkeit, das Urteil schlicht zu ignorieren. Die Bundesregierung argumentierte, im Übrigen gemeinsam mit der britischen und italienischen Regierung, gegen die Einwände des EuGH: Die Sicherstellung der Kampfkraft, eine Frage der (nationalen) Verteidigung, sei nicht Anwendungsbereich des europäischen Gemeinschaftsrechts. Darunter falle die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie von 1976, die Tanja Kreil 1996 zum Anlass ihrer Klage machte.

[3] Vgl. Grundgesetz § 12a Abs. 4, S. 2.

[4] Zu diesem Themenfeld erschien in jüngster Vergangenheit einige Publikationen. Für einen aktuellen Überblick siehe Karen Hagemann, Vergessene Soldatinnen, Frauen im Militär und in den Kriegen Europas seit 1600, Berlin 2026, S. 545 ff. oder Stefan von Senger und Etterlin, Frauen in der Wehrmacht, 1939–1945, Stuttgart 2021.

[5] Siehe u.a. Dorothee Hochstetter/Dieter Kollmer (Hrsg.): Der Bundestagsausschuss für Verteidigung, Der Ausschuss für Fragen der europäischen Sicherheit, Januar 1953 bis Juli 1954, Düsseldorf 2010, S. 811 ff. und Swantje Kraake, Frauen zur Bundeswehr, Analyse und Verlauf einer Diskussion, Berlin 1992, S. 50 f.

[6] Zitat nach Florentine Pramann, Dienst an der Waffe oder friedfertige Frau, Der Diskurs um Frauen in der Bundeswehr, in: Campus Historiae 1/2023, S. 271–299, hier S. 271: Dieses Zitat stammt von der CDU-Politikerin Elisabeth Schwarzhaupt.

[7] Zur Festlegung eines vermeintlichen Konsenses siehe v.a. Kraake, Analyse, S. 50 f.

[8] Anders Ahlbäck u.a. nutzen den Begriff der „military work“ in einer breiteren Perspektive. Streitkräfte basier(t)en auf Personal, das nicht im Soldatenstatus angestellt ist. Hierbei gab es eine Reihe von historischen Entwicklungen, welche in diesem Falle für skandinavische Staaten und Finnland analysiert werden, vgl. dazu generell Anders Ahlbäck/Fia Sundevall/Johanna Hjertquist, A Nordic Model of Gender and Military Work? Labour Demand, Gender Equality and Women’s Integration in the Armed Forces of Denmark, Finland, Norway and Sweden, in: Scandinavian Economic History Review, 1(2024), Vol. 72, S. 49–66.

[9] Der Begriff entstammt der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Verwendung im Heer, die Fernsprecherinnen, Fernschreiberinnen und Funkerinnen umfasste. Möglicherweise wurde um 1955 bei Nennung dieses Begriffes an sogenannte Telefonistinnen gedacht.

[10] Zitate nach Dorothee Hochstetter/Dieter Kollmer (Hrsg.): Der Bundestagsausschuss für Verteidigung, Der Ausschuss für Fragen der europäischen Sicherheit/Ausschuss für Verteidigung, Juli 1955 bis Januar 1956, Regensburg 2017, 846–847. Theoretisch garantierte das Grundgesetz in seiner ursprünglichen Form von 1949 eine absolute Berufsfreiheit, zu diesem Zeitpunkt existierten jedoch noch keine Streitkräfte, siehe Grundgesetz § 12 in der Fassung vom 23.5.1949.

[11] Zitat nach Kraake, Analyse, S. 52.

[12] Häufige Bezeichnung der Thematik aus den Quellbeständen des BMVg der frühen 1960er Jahre. Wird im Folgenden allgemein verwendet, um sowohl zivile wie militärische Überlegungen zusammenzufassen.

[13] Siehe bspw. Julia Egler, Kameradschaft und Kampfgeist, Frauen in der Bundeswehr, Berlin 2026, S. 15.

[14] Martin Rink, Die Bundeswehr 1950/55–1989, Berlin u.a. 2015, S. 141–143.

[15] Der Begriff Bundeswehr wird zum besseren Verständnis im Folgenden auch für das BMVg und die Bundeswehrverwaltung verwendet, welche gem. Grundgesetz zwei von der Bundeswehr getrennte Organisationen sind.

[16] Ein plakatives Beispiel des Umgangs mit Frauen in den Streitkräften ist ein Video, welches die Bundeswehr 1975 veröffentlichte. Georg Leber spricht zum „Jahr der Frau“ 1975 von dem relevanten Beitrag, den Frauen für die Bundeswehr leisten. Seit 1975 auch „in Uniform“. Heute ist der sogenannte „Classix“ auf YouTube abrufbar: Classix: Frauen in der Bundeswehr (1975) – Bundeswehr – YouTube (letzter Zugriff 16.7.2026).

[17] Im Sprachgebrauch des BMVg gab es lediglich den „Soldat, weiblich“.

[18] Weniger bekannt sind die Planungen des Bundesministeriums des Inneren (BMI) zu früheren Notstandsgesetzen, die spätestens ab 1958 eine Einbeziehung von weiblichen Kräften vorsahen. Siehe dazu v.a. Martin Diebel, Die Stunde der Exekutive, Das Bundesinnenministerium und die Notstandsgesetze 1949–1968, Göttingen 2019, S. 55, 63, 71 und 94 f.: Der Gesetzesentwurf von 1958 basierte im Wesentlichen auf einem Dokument von 1954. Die Zwangsverpflichtung hunderttausender Frauen, die im Kern auf den Gesetzestexten der NS-Zeit von 1938 basierte, wurde von der internen Rechtsabteilung nicht als bedenklich eingestuft. Inwieweit das BMVg hier ein Interesse an der Einbeziehung von Frauen hatte, ist völlig unklar. Fest steht, dass spätestens seit 1957 das BMI gemeinsam mit dem BMVg an diesem Gesetz arbeitete.

[19] Vgl. § 12a, Abs. 4, Satz 1 GG seit 1968.

[20] Vgl. Rudolf Schlaffer/Marina Sandig, Die Bundeswehr 1955 bis 2015, Sicherheitspolitik und Streitkräfte in der Demokratie, Analysen, Bilder und Übersichten, Freiburg 2015, S. 111 f.

[21] Alternativ wurde immer wieder eine Verlängerung des Wehrdienstes oder die Zulassung ausländischer Staatsbürger vorgeschlagen.

[22] Siehe u.a. Alfred Vordermaier, Frauen für die Bundeswehr, Beurteilung und Perspektiven, Frankfurt (Main) 1985, S. 92.

[23] Achim Schneider, Politische und gesellschaftliche Aspekte einer generellen Öffnung der deutschen Streitkräfte für weibliche Soldaten, in: Achim Steinkamm (Hrsg.): Frauen im militärischen Waffendienst, Rechtliche, politische, soziologische und militärische Aspekte des Einsatzes von Frauen in den Streitkräften unter besonderer Berücksichtigung der Deutschen Bundeswehr und des Österreichischen Bundesheeres, Baden-Baden 2001, S. 340–385 (Schneider, Aspekte), hier: S. 356: Schneider argumentiert, dass die Personalkonzepte ab 1984 „beerdigt“ worden seien.

[24] Es folgten 1991 die Öffnung des Musikdienstes, 1992 die Öffnung für Sportsoldatinnen und bereits 1994 die erste Soldatin im Generalsrang. Parallel nahmen Soldatinnen und Zivilistinnen im Sanitätsdienst an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr in den 1990ern teil.

[25] Die Geschichte von Frauen und Soldatinnen in der Bundeswehr ist ein recht überschaubares Forschungsfeld. Neben einer Reihe von Erfahrungsberichten ehemaliger Soldatinnen existieren vor allem feministische Publikationen aus den 1970er und 1980er Jahren. Veröffentlichungen wie Franz Seidler, Frauen zu den Waffen, Marketenderinnen, Helferinnen, Soldatinnen, Bonn 1978/1998 stellen keine tiefgreifende Auseinandersetzung mit innermilitärischen Diskursen dar. Qualitative Untersuchungen liegen v.a. für internationale Streitkräfte vor, besonders Israel und die USA, siehe dazu Uta Klein, Militär und Geschlecht in Israel, Münster 2001. Zu einem aktuellen Forschungsüberblick zu Geschlechtergeschichte und Militär siehe insbesondere Karen Hagemann, Vergessene Soldatinnen, Frauen im Militär und in den Kriegen Europas seit 1600, Berlin 2026.

[26] Zum Überblick siehe v.a. Frank Bösch u.a. (Hrsg.); Hüter der Ordnung, Die Innenministerien in Bonn und Ost-Berlin nach dem Nationalsozialismus, Göttingen 2018 und Stefan Kühl, Organisationen, Eine sehr kurze Einführung, Wiesbaden 2011. Selten war jedoch das BMVg Inhalt von Untersuchungen. Aktuell laufen am ZMSBw einige Projekte zur Behördenforschung BMVg, siehe dazu u.a. Die unmögliche Organisation | Bundeskanzler Willy Brandt Stiftung (letzter Zugriff 16.7.2026).

[27] Bis heute liegt keine umfassende Untersuchung dieser Dokumente vor. Nur beispielhaft wurden Inhalte aus dem Militärarchiv gesichtet, siehe dazu v.a. Friederike Brühöfener, Defining the West German Soldier, Military, Masculinity and Society in West Germany, 1945–1989, Chapel Hill 2014 sowie das laufende Dissertationsprojekt von Lisa Freitag zu Verteidigungsminister Wörner Lisa Freitag, Manfred Wörner als Bundesminister der Verteidigung (1982–1988). Eine biographische und organisationsgeschichtliche Studie zum Bundesministerium der Verteidigung, in: Portal Militärgeschichte, 27. Februar 2023, URL: Manfred Wörner als Bundesminister der Verteidigung (1982–1988) | Portal Militärgeschichte (letzter Zugriff 16.7.2026). Alle anderen wissenschaftlichen Publikationen erwähnen keine Dokumente des BMVg, was diese Perspektive zu einem blinden Fleck macht.

[28] Zitat nach Schneider, Aspekte, S. 383.

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