Christian Methfessel
Aufsatz
Veröffentlicht am: 
10. September 2019
DOI: 
https://doi.org/10.15500/akm10.06.2019

„Es ging immer darum, Menschen in Not zu helfen und sie vor Gewalt und Menschenrechtsverletzungen zu bewahren.“ Mit diesen Worten verteidigte der damalige Außenminister Klaus Kinkel am 21. April 1993 im Bundestag seine Politik. Das Thema der Debatte war hochkontrovers: Es ging um die Auslandseinsätze der Bundeswehr nach dem Ende des Kalten Kriegs, an diesem Tag insbesondere um die zuvor vom Kabinett beschlossene Beteiligung an der Operation UNOSOM II in Somalia. In seiner Rede bemühte sich Kinkel, auf die Kritik der Opposition wie auf die skeptische Stimmung in der Bevölkerung einzugehen. Gegen Vorwürfe einer „Militarisierung“ der Außenpolitik betonte er: „Nein, wir wollen keine unbesonnenen Draufgänger, wir wollen aber auch keine Drückeberger sein.“1

Was Anfang der 1990er Jahre als Neuausrichtung der bundesrepublikanischen Außenpolitik äußerst kontrovers diskutiert wurde, ist heutzutage Normalität: Deutsche Regierungen legitimieren öffentlich Auslandseinsätze des Militärs. Während man hierfür in den 1990er Jahren wie im angeführten Beispiel vor allem humanitäre Argumente vorbrachte, änderte sich der Diskurs nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Nun standen sicherheitspolitische Begründungen im Zentrum der Debatte.2 So rechtfertigte Angela Merkel am 22. Oktober 2012 die mögliche Beteiligung an einer militärischen Intervention der Europäischen Union in Mali damit, dass „freiheitliche, demokratische Staaten […] nicht akzeptieren“ können, „dass der internationale Terrorismus im Norden des Landes ein sicheres Rückzugsgebiet erhält“. 3

Die Konflikte, mit denen sich die westlichen Staaten nach Ende des Kalten Kriegs konfrontiert sahen, lösten nicht nur in Parlament und Öffentlichkeit, sondern auch in der Wissenschaft Diskussionen aus. In den Sozialwissenschaften erschienen zahlreiche Publikationen, die sich mit dem Charakter der „neuen Kriege“ auseinandersetzen. Dabei wird diskutiert, wie die zunehmende Präsenz nicht-staatlicher Akteure das Konfliktgeschehen beeinflusst und vor welchen Herausforderungen die westlichen Staaten in solchen „asymmetrischen“ Kriegen stehen. 4 Mit Blick auf die Unterstützung in der Bevölkerung wird den Medien eine entscheidende Rolle zugeschrieben. „Im Zeitalter der weltweiten televisionären Vernetzung“ gleiche die „Fernsehberichterstattung […] einem alltäglichen plebiszitären Test, bei dem die politischen und moralischen Legitimationen des Krieges beständig überprüft werden“. 5 Die historischen Beiträge zu dieser Debatte betonen dagegen, dass diese Kriege keineswegs neu seien, sondern eine lange Geschichte haben. 6 Dementsprechend sind mehrere Publikationen erschienen, die sich dem Phänomen der Imperial- bzw. Kolonialkriege widmen und diese ausdrücklich in eine Genealogie zu den heutigen Militäreinsätzen der westlichen Welt stellen.7 Dabei werden immer wieder Kontinuitäten in den Legitimationsmustern hervorgehoben, etwa die Ähnlichkeit zwischen damaligen Rechtfertigungen im Sinne der „Zivilisierungsmission“ und der heutigen Menschenrechtsrhetorik.8

Solche Vergleiche sind in vieler Hinsicht wichtig und überzeugend. Allerdings lassen sich auch bedeutende Unterschiede ausmachen. Gerade die eingangs skizzierten bundesrepublikanischen Argumentationen der Gegenwart unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht erheblich von den Debatten im Wilhelminischen Kaiserreich. Um dies aufzuzeigen, soll eine Episode aus der Anfangszeit der deutschen „Weltpolitik“ genauer betrachtet werden.

Unter „Weltpolitik“ wird allgemein eine Neuausrichtung der Außenpolitik verstanden, die ab Mitte der 1890er Jahre äußerst kontrovers diskutiert wurde. Die Reichsleitung verfolgte einen Kurs der weitaus aktiveren Machtentfaltung in der außereuropäischen Welt, zudem sollte ein ambitioniertes Flottenbauprogramm den eigenen Weltmachtstatus unterstreichen. 9 Der kurz zuvor zum Staatssekretär des Äußeren ernannte Bernhard von Bülow brachte in seiner ersten Reichstagsrede am 6. Dezember 1897 die neue Politik auf die Formel: „[W]ir wollen niemand in den Schatten stellen, aber wir verlangen auch unseren Platz an der Sonne.“ Die Streben nach einem „Platz an der Sonne“ fand große Zustimmung im nationalen Lager und gilt heutzutage als kennzeichnend für das wilhelminische Zeitalter. Allerdings sollte auch die Zusage, „niemand in den Schatten stellen“ zu wollen, nicht ignoriert werden. Auf diese Weise versuchte Bülow, der in Reichstag und Bevölkerung verbreiteten Skepsis gegenüber dem neuen Kurs entgegenzukommen. So versicherte Bülow, dass man nicht plane, sich „in Abenteuer“ zu „stürzen“. Mit Blick auf die aktuellen Krisenherde der Außenpolitik stellte er klar: „In Ostasien wie in Westindien werden wir bestrebt sein, getreu den Ueberlieferungen der deutschen Politik, ohne unnöthige Schärfe, aber auch ohne Schwäche unsere Rechte und unsere Interessen zu wahren.“ 10

An den genannten Orten führte das Kaiserreich zu dieser Zeit militärische Interventionen durch. In beiden Fälle kam es zum Einsatz von Kriegsschiffen, um einen als nicht gleichwertig betrachteten Staat den eigenen Willen aufzuzwingen – ein Vorgehen, das allgemein als „Kanonenbootpolitik“ bezeichnet wird. 11 Der Verweis auf Ostasien bezieht sich auf die im November eingeleitete militärische Intervention in China. Nach dem gewaltsamen Tod zweier Missionare hatte Deutschland dort jenes Gebiet besetzt, das später als die deutsche Kolonie „Kiautschou“ bekannt werden sollte. Die Geschichte dieser Annexion und ihre Bedeutung für den Beginn der „Weltpolitik“ sind gut erforscht. 12 Der Verweis auf Westindien hingegen bezieht sich auf einen Konflikt, der heute in Vergessenheit geraten ist. Nach der Inhaftierung eines deutschen Staatsangehörigen in Haiti forderte das Kaiserreich unter Zuhilfenahme von Kanonenbooten Entschädigung für die aus eigener Perspektive ungesetzliche Behandlung des Landsmanns. Die Forschung thematisierte diese typisch imperialistische Aktion bislang höchstens am Rande. 13 Im Folgenden sollen deswegen die öffentlichen Debatten über diesen Konflikt untersucht werden. Dabei gilt das Interesse den Argumentationsmustern, mit denen Unterstützer einer aktiven „Weltpolitik“ militärisches Vorgehen gegenüber Haiti forderten, aber auch den Beiträgen der imperialismuskritischen Stimmen. Abschließend wird der Blick auf die Verbindungen zwischen der Intervention in Haiti und der politischen Auseinandersetzung über das Flottengesetz 1897/98 gerichtet. Zuerst sollen jedoch die Ereignisse aus dem Oktober 1897 skizziert werden, die dazu führten, dass Haiti zu einem Thema der deutschen Presse wurde.

Der „Fall Lüders“ und die ersten Reaktionen der Presse

Der deutsch-haitianische Konflikt begann im September 1897 mit der Inhaftierung des Kaufmanns Emil Lüders. Dieser hatte die haitianische Polizei gewaltsam auf seinem Anwesen daran gehindert, seinen Kutscher gefangen zu nehmen. Als Lüders sich daraufhin über das in seinen Augen ungesetzliche Eindringen in sein Privatgrundstück beschwerte, wurde er selbst inhaftiert und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Zu der Zeit waren auch andere deutsche Kaufleute wegen eines Anleihegeschäfts mit der haitianischen Regierung in einen Konflikt geraten, und sie versuchten, mit dem Fall Lüders Druck auf Haiti auszuüben. Dafür sandten sie eine Eingabe an den Hamburger Senat, in der sie diesen ersuchten, sich bei der Reichsregierung für einen stärkeren Schutz der Deutschen in Haiti einzusetzen, da der deutsche Geschäftsträger Graf Schwerin es bisher nicht geschafft habe, die Freilassung Lüders zu veranlassen. Schwerin forderte daraufhin nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt die sofortige Freilassung Lüders von der haitianischen Regierung. Dabei wandte er sich entgegen den diplomatischen Gepflogenheiten direkt an den Präsidenten von Haiti, Tirésias Simon Sam. Dieser gab den scharf vorgetragenen Forderungen Schwerins nicht nach, begnadigte Lüders jedoch am 22. Oktober auf Gesuch des amerikanischen Gesandten. Die deutsche Regierung war über das taktlose Vorgehen ihres Geschäftsträgers nicht erfreut und hatte kein Interesse an einer militärischen Eskalation des Konfliktes, bestand aber weiterhin auf eine Entschädigung von 30 000 Dollar für Lüders und eine offizielle Entschuldigung Haitis. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde die deutsch-haitianische Auseinandersetzung zu einem Medienthema im Kaiserreich. 14

Dass die Probleme eines deutschen Kaufmanns mit der haitianischen Polizei zu einem Thema von Presse und Politik werden konnten, hing eng mit außenpolitischen Debatten zusammen, die zu dieser Zeit die Öffentlichkeit bewegten. Die Mitte der 1890er Jahre zunehmenden Forderungen nach einer aktiveren Politik in der außereuropäischen Welt waren mit Rufen nach einem stärkeren Engagement für den Schutz der Deutschen im Ausland verbunden. 15 Sicherlich wurde die Schutzpflicht gegenüber Landsleuten auch außerhalb des eigenen Territoriums schon zuvor als grundlegende Aufgabe des Staates angesehen. Gerade gegenüber den als „unzivilisiert“ wahrgenommenen Staaten außerhalb Europas (und in Südosteuropa) betrachtete man Methoden und Forderungen als angemessen, die zwischen den europäischen Ländern als nicht hinnehmbare Verletzung der staatlichen Souveränität bewertet worden wären.16 Militärische Eingriffe im Interesse der eigenen Landsleute sowie die gewaltsame Durchsetzung von Privilegien von Europäerinnen und Europäern waren ein grundlegendes Charakteristikum des imperialen Ausgreifens der europäischen Staaten. Die „ungleichen Verträge“, die Staaten wie China aufgezwungen wurden, beinhalteten etwa, dass die dort lebenden Angehörigen der imperialistischen Staaten nicht der einheimischen Jurisdiktion unterstellt waren.17

Auch Deutschland partizipierte schon bevor es 1884 offiziell in den Kreis der Kolonialmächte eintrat an diesem System imperialer Sonderrechte für die eigenen Staatsangehörigen. Wiederholt kam es in der außereuropäischen Welt zum Einsatz deutscher Kriegsschiffe, der mit dem Schutz von Landsleuten legitimiert wurde. Mitte der 1890er Jahre gewannen solche Einsätze jedoch an politischer Brisanz. Der neue imperialistische Kurs der Reichsleitung war eng mit der Behauptung verknüpft, dass eine stärkere Machtentfaltung der Wahrung der Interessen der eigenen Landsleute in der außereuropäischen Welt diene. Als der deutsche Kaiser Wilhelm II. im Januar 1896 verkündete, das aus „dem Deutschen Reiche […] eine Weltmacht geworden“ sei, verwies er auch auf die Schutzverpflichtung gegenüber „den vielen Tausenden Landsleuten im Auslande“. 18 Ein stärkeres Engagement zugunsten der eigenen Staatsangehörigen in der außereuropäischen Welt schien zudem notwendig, um den deutschen Handel mit weit entfernten Weltregionen zu fördern. Die „Auslandsdeutschen“ personifizierten so in vieler Hinsicht das globale Ausgreifen des Kaiserreichs und waren ein Symbol des deutschen Weltmachtstatus. 19

Dennoch lösten die über den Vorfall eintreffenden Nachrichten zunächst keine große Aufregung aus. Es sollte einige Tage dauern, bis ein einheitliches Bild des Ereignisses in der deutschen Presse entstand und sich die Zeitungen politisch eindeutig positionierten. Der Berliner Lokal-Anzeiger etwa berichtete erstmals am 1. November über die deutsche Forderung nach Genugtuung für die „unberechtigte Gefangenhaltung“ und verwies auf die antideutsche Stimmung in der haitianischen Presse, ergänzte aber, dass nach „unseren an maßgebender Stelle eingezogenen Erkundigungen [...] der Streitfall durch die Entlassung des Herrn Lüders aus der Haft bereits beigelegt worden“ sei. 20 Am folgenden Tag veröffentlichte der Lokal-Anzeiger ein Interview mit dem haitianischen Geschäftsträger in Deutschland, Edouard Pouget. Diesem zufolge wurde Lüders verhaftet, nachdem er einen Polizeibeamten angegriffen hatte – und das sei nicht der erste Konflikt Lüders mit den haitianischen Behörden gewesen. Der Forderung nach sofortiger Freilassung konnte der haitianische Präsident nicht nachkommen, da dies einen unrechtmäßigen Eingriff in den Gerichtsprozess bedeutet hätte. Reagieren konnte er nur auf die Bitte um Gnade durch den amerikanischen Gesandten (von deutscher Seite wurde nicht um Gnade ersucht), die Lüders dann auch im Sinne des haitianischen Bestrebens nach freundschaftlichen Beziehungen mit Deutschland gewährt wurde. Nach Wiedergabe des Gespräches äußerte der Lokal-Anzeiger die Erwartung, dass eine Erwiderung auf die Ausführungen des haitianischen Vertreters von deutscher Seite wohl folgen werde. 21

Am 3. November war der Vorfall für den Lokal-Anzeiger zwar „beigelegt“, die Schuldfrage aber noch nicht abschließend geklärt. Hierzu verwies er auf einen Brief, den ein Deutscher aus Haiti an die Redaktion des „Echo“ geschickt hatte. 22 Demnach kam es zum Konflikt zwischen Lüders und der Polizei, weil letztere „ungesetzlicherweise“ in das Haus Lüders eingedrungen sei, welcher daraufhin von „einem halb betrunkenen haitianischen Neger“ verurteilt worden sei. Allgemein zeichnete der Brief ein düsteres Bild über die Lage der Deutschen in Haiti: „Andere Staatsangehörige, zumal Engländer und Amerikaner, werden wirksam durch ihre Consulate beschützt. Wir Deutschen aber sind schutz- und schonungslos auf uns selber angewiesen.“ Die Lage in Haiti stellte der Brief als krisenhaft dar: „Das Land steht am Vorabend blutiger, politischer Ereignisse, und der Haß des Pöbels sowohl wie der Regierung gegen alle Weißen, besonders aber gegen die deutsche Colonie, die geschäftlich hier die hervorragendste ist, läßt das Schlimmste befürchten.“ Im Anschluss an den Brief forderte der Lokal-Anzeiger die Regierung zum Handeln auf. Er kritisierte, dass das Auswärtige Amt unter dem früheren Staatssekretär Marschall „den Schutz der Deutschen im Auslande ziemlich lässig betrieben hat“, und erklärte – auf die neue Führung des Amtes durch Bülow anspielend – den Fall Lüders zum Testfall dafür, ob „die Deutschen im Auslande sich jetzt eines größeren Wohlwollens seitens der deutschen Regierung erfreuen können, als es früher der Fall war“. 23

Die Berichterstattung des Lokal-Anzeigers ist in vieler Hinsicht typisch für große Teile der deutschen Presse: Anfang November erschienen – wenn überhaupt – zunächst widersprüchliche Meldungen über den Stand des diplomatischen Konfliktes. Nachdem schließlich ausführlichere und widerspruchsfreie Informationen über die Situation vorlagen, bewerteten die Zeitungen das haitianische Vorgehen als unrechtmäßig und forderten die Regierung auf, notfalls mit militärischer Gewalt den deutschen Standpunkt durchzusetzen.

So berichtete die Kölnische Zeitung am 2. November unter Verweis auf eine Reuters-Meldung, dass wegen der verweigerten Entschädigung schon Kriegsschiffe auf dem Weg seien; 24 am Folgetag meldete sie mit Verweis auf die französische Zeitung „Temps“, dass die haitianischen Behörden die deutschen Forderungen bewilligt hätten; 25 am 4. November druckte sie auf Basis eines Artikels der offiziösen „Norddeutschen Allgemeine Zeitung“ einen ausführlichen Bericht über den Ablauf des Vorfalls, der damit endete, dass die Verhandlungen über eine Entschädigung im Gange seien und „die Regierung von Haiti die Forderungen prompt erfüllen werde“. 26 Am 10. November veröffentliche die Kölnische Zeitung dann die Zuschrift eines Deutschen aus Haiti, der das haitianische Urteil als „völlig gegen Recht und Gesetz“ beschrieb und das Deutsche Reich zum Eingreifen aufforderte: „Wir Deutsche hier hoffen auf die Macht und Größe unseres Vaterlandes einem Niggerstaate gegenüber, dem alle Eigenschaften fehlen, einer zivilisierten Nation gleichgerecht zu werden.“ Die Kölnische Zeitung schloss sich dieser Forderung an und kommentierte, dass der „Oeffentlichkeit [...] darüber Rechenschaft erstattet werden“ müsse, um einen „Deutschen, gegen den in so schnöder Weise Recht und Gesetz überschritten worden ist, volle Genugthuung zu verschaffen“. 27

Aber nicht nur die bisher behandelten prokolonialen Zeitungen, auch Zeitungen, die der katholischen Zentrumspartei nahestanden, stellten den Vorfall in ähnlicher Weise dar. So sprach sich die Kölnische Volkszeitung für hartes Durchgreifen aus. Das „Deutsche Reich“ dürfe, so forderte sie am 15. November, „der schwarzen Zivilisation gegenüber keine Schwäche zeigen.“ 28 Am 18. November kritisierte die Kölnische Volkszeitung die Regierung dafür, dass sie nicht sofort ein oder zwei Kriegsschiffe nach Haiti entsandt habe. 29

Das Bild Haitis und der Ruf nach militärischem Handeln

Formal bestand das Unrecht des haitianischen Staates aus deutscher Perspektive darin, dass die Polizei nach dort geltenden Gesetzen nicht in das Haus eines Ausländers eindringen dürfe und sich Lüders somit zu Recht zu Wehr gesetzt habe. Die rechtliche Position von Ausländern in Haiti thematisierten die Zeitungen aber nur selten. 30 Um den geforderten Einsatz von Kriegsschiffen legitim erscheinen zu lassen, setzten sie vor allem darauf, Haiti mit rassistischem Vokabular als minderwertigen Staat darzustellen. Immer wieder schrieben sie mit Spott und Herablassung über Institutionen und Ämter in Haiti. So präsentierte die Freiburger Zeitung am 24. November unter dem Titel „Negerjustiz in Haiti“ abenteuerliche Schilderungen von angeblichen haitianischen Gerichtsfällen. 31 Einem in der Post veröffentlichten Brief aus Port-au-Prince zufolge könne es im „wildesten Afrika [...] nicht unzivilisierter sein als hier“. 32

Die Kölnische Volkszeitung beschrieb Haiti als Land, „wo selbst ‚Generäle‘ auf den Sohlen laufen, die ihnen die Natur gab“ und stellte zufrieden fest, dass es nur noch drei Staaten „mit herrschender schwarzer Bevölkerung“ gebe (Haiti, Liberia und Abessinien), da „die Colonisation der Mächte [...] jeder weiteren politischen Emancipation“ vorgebeugt und die „unbedingte Herrschaft des weißen Mannes“ verbreitet und gesichert habe. 33

Dass Lüders eine haitianische Mutter hatte, hielt die Presse nicht davon ab, den Konflikt als einen „zwischen der weißen und schwarzen Rasse“ zu interpretieren. 34 Wenn Artikel die haitianische Mutter Lüders thematisierten, beschränkten sie sich zumeist auf den Hinweis, dass die haitianischen Behörden diesen deswegen fälschlicherweise „wie einen eingeborenen Haitianer“ behandelt haben, er aber aufgrund seines Wehrdienstes in Deutschland zweifelsfrei Reichsangehöriger sei. 35 So stand die juristische Rechtfertigung der deutschen Position in einem nie offen thematisierten Widerspruch zur allgemeinen Darstellung durch die Presse, welche die Ereignisse vor allem als Konflikt zwischen „Schwarzen“ und „Weißen“ beschrieb. 36

Dieses abwertende Haitibild ist typisch für das damalige imperiale Selbstverständnis. Abgesehen von den USA und Japan betrachtete man nichteuropäische Staaten als völkerrechtlich nicht gleichwertig. 37 Die eigenen Interessen gegenüber solchen Staaten notfalls militärisch durchzusetzen, betrachtete man als selbstverständliches Recht der Großmächte. Dementsprechend betrachtete Wilhelm II. den Vorschlag Haitis, den Konflikt durch ein Schiedsgerichtsverfahren zu lösen, als Unverschämtheit, 38 in den Medien spiele eine mögliche Beilegung des Konflikts auf diese Weise keine Rolle. 39 Als Informationen über ein Vermittlungsangebot des britischen Premierministers Salisbury erschienen, betrachtete die deutsche Presse dies ebenso wenig als gangbare Option für die deutsche Politik. 40 Der Berliner Lokal-Anzeiger kommentierte hierzu am 11. November ganz im Sinne der deutschen Regierung, dass diese „kaum der Meinung sein“ dürfte, „daß es ihr nicht gelingen werde, mit der Negerrepublik allein fertig zu werden“. 41

Allerdings war auch im Vereinigten Königreich der Wille, zu einer friedlichen Beendigung des Vorfalls beizutragen, begrenzt. Die englische Presse zeigte insgesamt wenig Interesse an den Vorgängen in Haiti. Wenn sie sich, abgesehen von kurzen Nachrichten, mit dem Konflikt beschäftigte, beurteilte sie die deutsche Position als legitim. Für die Pall Mall Gazette vom 20. November hatte Deutschland „a strong enough case“, Lüders seien Ungerechtigkeiten widerfahren, die nicht geduldet werden könnten. 42 Für die Times war es „beyond doubt that the Haytian authorities were guilty of irregularities inconsistent with the Constitution and the laws of Hayti“. 43 Auch wenn die englische Presse die Anfänge der deutschen „Weltpolitik“ keinesfalls mit großer Sympathie betrachtete und es durchaus Kritik am deutschen Vorgehen gab, 44 wurde das Recht des Kaiserreichs, zum Schutz der eigenen Landsleute in als „unzivilisiert“ wahrgenommenen Staaten wie Haiti Kriegsschiffe einzusetzen, dem damaligen imperialen Selbstverständnis entsprechend von den anderen europäischen Kolonialmächten nicht grundsätzlich bestritten.

Gegenstimmen: Haitianische Positionen und sozialdemokratische Kritik

Grundsätzliche Kritik an der militärischen Intervention kam vor allem aus zwei Quellen an die deutsche Öffentlichkeit: Zum einen druckten deutsche Zeitungen aller politischen Lager durchaus auch haitianische Stellungnahmen ab, zum anderen übte die sozialdemokratische Presse scharfe Kritik an den deutschen Methoden.

Neben dem schon erwähnten Interview mit dem diplomatischen Vertreter Haitis wurden haitianische Stimmen durch haitianische Zeitungen und eine offizielle, an die internationale Öffentlichkeit gerichtete haitianische Stellungnahme zum Thema der deutschen Berichterstattung. So zitierte die Kölnische Zeitung aus einigen haitianischen Zeitungsartikeln, um den angeblich deutschfeindlichen Charakter der Haitianer hervorzuheben und über die erklärte Bereitschaft Haitis zur Verteidigung im Falle eines deutschen Angriffes zu spotten. 45 Am 13. November veröffentlichte der Berliner Lokal-Anzeiger die offizielle Darstellung der Ereignisse der haitianischen Regierung, die argumentierte, dass Lüders Haitianer sei, und die vor allem kritisierte, dass das Vorgehen des deutschen Geschäftsträgers Schwerin ein Verstoß gegen die diplomatischen Regeln sei (hierfür wurde der Schriftwechsel zwischen Schwerin und der haitianischen Regierung veröffentlicht). Der Lokal-Anzeiger hielt zwar die „Glaubwürdigkeit dieser einseitigen Darstellung“ für fragwürdig, forderte aber eine offizielle Antwort von deutscher Seite. 46 Als er dann am 20. November über die Darstellung der deutschen Regierung berichtete, stand für ihn die Schuld Haitis erwartungsgemäß fest: Lüders sei wie sein Vater Reichsangehöriger, seine Verhaftung sei damit ungesetzlich gewesen. Zudem habe sich der deutsche Geschäftsträger erst an den haitianischen Präsidenten gewandt, nachdem alle anderen Wege zur Freilassung Lüders erfolglos geblieben seien. 47 Wenngleich prokoloniale Blätter haitianischen Stimmen durchaus ausführlich wiedergaben, hatten dies doch keinen Einfluss auf die eigene Position.

Anders im sozialdemokratischen Vorwärts, der am 16. November 1897 auf die offizielle Darstellung Haitis einging, um die deutsche Regierung anzugreifen. Auf Basis des veröffentlichten Materials argumentierte er, dass Deutschlands Position allen Rechtsstandards widerspräche; bei einem in Deutschland rechtskräftig verurteilten Ausländer wäre es unmöglich, dass dieser nach diplomatischer Intervention wieder freikomme. Von dem Präsidenten der Republik Haiti würde mit der Aufforderung nach sofortiger Freilassung ein Verstoß gegen die Verfassung verlangt, den der Vorwärts klar ablehnte: „Eine solche Zumutung sollte daher ein Staat einem anderen Staatswesen gegenüber, und möchte er auch noch so schwach und klein sein, nie und nimmer stellen.“ Das Vorgehen Schwerins bewertete der Vorwärts auf Basis des von der haitianischen Regierung veröffentlichten Schriftwechsels als „schroffe Zumutung“, während das Verhalten der haitianischen Regierung von „versöhnlichste[m] Entgegenkommen“ geprägt gewesen sei. 48

Zudem nutzte der Vorwärts den Konflikt mit Haiti zur Instrumentalisierung für die Innenpolitik, indem er ihn mit der parallel laufenden Debatte über die Entschädigung von unschuldig Verhafteten in Deutschland verband. Aus dieser Perspektive erschien die deutsche Position als Doppelmoral und Heuchelei. So bedauerte der Vorwärts am 13. November, dass man sich in Deutschland nicht auf die Forderung Schwerins an den haitianischen Präsidenten berufen könne. Im Ausland sei die Entschädigung für unschuldig Verhaftete von der Regierung „anläßlich des Zwischenfalls von Haiti deutlich anerkannt worden“, bei „uns giebt’s [sic!] noch immer für unschuldig erduldete Freiheitsentziehung keine Entschädigung“. 49 Am 5. Dezember schließlich kontrastierte der Vorwärts die Entrüstung der Presse über das Schicksal Lüders mit der Geschichte einer unschuldig verhafteten Frau, die in einer Polizeistation in „wahrhaft viehischer Weise misshandelt“ worden sei. Als sie daraufhin Beschwerde einreichte, wurde nicht der Polizist, sondern sie selbst vor Gericht gestellt. Eine Geschichte, die, wie der Vorwärts anmerkte, „nicht in Haiti“, sondern „in einem Vororte Berlins, in Schöneberg“ geschah. 50

Der Militäreinsatz und die deutsche Selbstbehauptung als „Weltmacht“

Mit der grundsätzlichen Opposition gegen die deutsche Haitipolitik bildete die sozialdemokratische Presse allerdings die Ausnahme in der deutschen Medienlandschaft. Für die meisten Zeitungen galt es, Entschlossenheit zu zeigen und das deutsche Prestige zu verteidigen. Dabei ging es nicht nur um die Durchsetzung des eigenen Willens gegenüber Haiti, sondern auch darum, sich im Kreis der imperialistischen Staaten als Weltmacht zu behaupten. Immer wieder findet sich in den Berichten über die Situation in Haiti die Feststellung, dass Amerikaner und Briten dort weitaus geachteter seien, weil ihre Regierungen den Interessen ihrer Angehörigen in Haiti notfalls mit Kanonenbooten Nachdruck verleihen würden. 51 Dass Lüders nicht auf Drängen des deutschen Geschäftsträgers freigelassen, sondern auf Bitte des amerikanischen Vertreters begnadigt worden war, empfanden rechtsgerichtete deutsche Zeitungen als Schmach. 52 Daher gelte es nun für Deutschland, energisch den eigenen Weltmachtanspruch zu vertreten.

Neben der Machtdemonstration gegenüber Haiti galt es in den Augen der prokolonialen Presse auch, gegenüber den Vereinigten Staaten Stärke zu zeigen. Haiti lag in der westlichen Hemisphäre und damit in dem von den USA beanspruchten Einflussgebiet. In den 1890er Jahren verstärkten die Vereinigten Staaten ihre Aktivitäten in Lateinamerika und betonten die Monroe-Doktrin mit neuer Energie. Während Großbritannien die Monroe-Doktrin nach der Venezuelakrise 1895/96 schließlich akzeptiert hatte, betrachtete man sie in Deutschland als illegitimes Hindernis für die eigene Expansion. 53 In Deutschland feierten nationalistische Zeitungen die Militärintervention nicht zuletzt, weil sie von Teilen der amerikanischen Presse als Verstoß gegen die Monroe-Doktrin betrachtet wurde. 54 Dabei stellte sich die Regierung der Vereinigten Staaten trotz haitianischer Bitten nicht gegen das deutsche Vorgehen, sondern blieb der traditionellen Linie treu, militärische Aktionen zum Eintreiben von Schulden oder dem Schutz von Landsleuten zu akzeptieren und nur Versuche zur dauerhaften Besatzung als Verstoß gegen die Monroe-Doktrin zu werten. Zwar entschloss sich Washington Ende November selbst ein Kriegsschiff nach Haiti zu entsenden, jedoch – wie Berlin mitgeteilt wurde – nicht, um sich einer deutschen Aktion entgegenzustellen, sondern um amerikanische Interessen im Falle von Unruhen zu schützen. 55 Dennoch schrieb der Berliner Lokal-Anzeiger am 21. November befriedigt, dass „die Chauvinisten Nordamerikas Heulen und Zähneknirschen“ erheben, „ob der neuen Verletzung des Monroe-Lehrsatzes“. 56

Zu dieser Zeit erwarteten die meisten deutschen Zeitungen, dass die deutsche Regierung ihre Forderungen militärisch durchsetzen werde. Zur Unterstreichung dieser Erwartung erinnerten sie an einen ähnlichen Vorfall aus dem Jahre 1872, als Deutschland schon einmal mit Kanonenbooten gedroht hatte, um eine Entschädigung einzutreiben. 57 Der Regierung kamen die Presseforderungen zunächst ungelegen, das Auswärtige Amt hatte an einer Zuspitzung des Konflikts kein Interesse. Allerdings bestand man in Berlin auf eine Entschädigung für Lüders und eine formelle Entschuldigung Haitis, reduzierte aber die Geldforderung auf 20 000 Dollar. Für Wilhelm II. hatte die in der Zwischenzeit angelaufene militärische Aktion in China Priorität, und er weigerte sich, ein Kriegsschiff in westindische Gewässer zu entsenden. Auf den haitianischen Vertreter in Berlin versuchte man mit dem Argument Druck auszuüben, dass die öffentliche Meinung die deutsche Regierung zu militärischen Maßnahmen zwingen werde, falls Haiti die Forderungen nicht erfülle. Ein Nachgeben gegenüber dem als minderwertig wahrgenommenen Haiti kam nicht infrage, und als die haitianische Regierung sich Ende November nur zur Lösung des Konflikts durch ein Schiedsgericht bereit erklärte, stimmte auch Wilhelm II. dem Einsatz von sich in der Region befindlichen Schulschiffen zu. 58

In der Öffentlichkeit schwieg die Regierung aber zu ihren diesbezüglichen Planungen und beließ es in ihrer offiziellen Darstellung des Konfliktes bei der Bemerkung, sollte „die haitianische Regierung ihre Weigerung, den berechtigten Wünschen Deutschlands nachzugeben, fortsetzen, so wird die Kaiserliche Regierung ihren Forderungen auf anderem Wege Nachdruck verleihen müssen“. Über den Einsatz von Kriegsschiffen konnte die Presse nur spekulieren. So ergänzte der Berliner Lokal-Anzeiger die amtliche Darstellung mit dem Hinweis auf die Entsendung des Panzerkreuzers „Deutschland“ nach Haiti. 59 Wenige Tage später musste er allerdings berichten, dass die „Deutschland“ für China vorgesehen sei. 60 Am 30. November konnte man im Lokal-Anzeiger lesen, dass der Kreuzer „Geier“ sowie die schon in der Region befindlichen Schulschiffe „Stein“ und „Charlotte“ die Forderungen in Haiti durchsetzen sollten. 61

Am 7. Dezember meldete der Lokal-Anzeiger dann aber eine „entscheidende Wendung“: Die beiden Schiffe „Stein“ und „Charlotte“ seien vor Port-au-Prince aufgetaucht und hätten ein Ultimatum gestellt. 62 Am Folgetag berichtete er schließlich, dass Haiti nachgegeben und die deutschen Forderungen erfüllt habe. 63 Am 14. Dezember erschien zudem ein ausführlicherer Bericht über das Ultimatum aus amerikanischer Quelle. Nach diesem hatte der amerikanische Gesandte Powell den deutschen Befehlshaber nach seiner Ankunft noch um eine Verlängerung des Ultimatums gebeten, was aber abgelehnt wurde. Daraufhin hisste die haitianische Regierung die weiße Fahne. Der von amerikanischer Seite nach Haiti gesandte Kreuzer sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesend gewesen, sondern erst später eingetroffen. 64

Allgemein feierte die prokoloniale Presse den aus ihrer Perspektive großen Erfolg. Die Kölnische Zeitung begrüßte am 9. Dezember das Ende des Konfliktes „mit aufrichtiger Zufriedenheit“ und lobte Schwerin und das Auswärtige Amt für deren „Umsicht“ und „Entschlossenheit“. 65 In der Abendausgabe desselben Tages setzte sich die Kölnische Zeitung noch mit Nachrichten über das Verhalten der Vereinigten Staaten während der Krise auseinander. Für den Rat des amerikanischen Geschäftsträgers an den Präsidenten von Haiti, die deutschen Forderungen zu akzeptieren, sei man zwar „im Interesse der Civilisation“ dankbar. Die Versicherungen aus Washington, dass die USA nie eine Intervention beabsichtigt hätten, seien jedoch befremdlich, denn eine solche Ausdehnung der „elastische[n] Monroelehre“ hätte man in Deutschland „als einen feindseligen Schritt“ aufgefasst.66

Die Freiburger Zeitung druckte die Meldung über das haitianische Nachgeben unter der Überschrift „Deutscher Erfolg“ ab. 67 Gut einen Monat später veröffentlichte sie zudem noch zwei Briefe aus Haiti. Im ersten Fall zitierte sie am 11. Januar aus einem Brief, den die „Post“ erhalten hatte und demzufolge das diplomatische Korps in Port-au-Prince über die Schärfe des Ultimatums „nicht erbaut“ gewesen sei. Ein solches Vorgehen aber sei den „haitianischen Verhältnissen gegenüber das einzig Richtige“ gewesen, der Dank der Deutschen in Haiti sei „riesengroß“. 68 Der zweite Brief, aus der Ausgabe vom 15. Januar, stammte aus der „Deutschen Zeitung“ und machte sich vor allem über den Versuch der ausländischen Diplomaten lustig, ein Aufschub des Ultimatums zu erreichen: „Wenn England und Amerika im Interesse der Menschlichkeit und Gerechtigkeit reden, wie niedlich!“ Dem Brief zufolge lehnte der deutsche Kapitän nicht nur jeglichen Aufschub ab, sondern forderte die Diplomaten auch noch auf „sich als Bittsteller und auf deutschem Boden doch der deutschen Sprache zu bedienen!“ 69 Mit Blick auf die Berichterstattung über Haiti begann die deutsche „Weltpolitik“ für die Reichsleitung äußerst günstig, mit der Militäraktion konnte sie gerade bei nationalistischen Blättern punkten.

Der „Fall Lüders“ und das deutsche Flottengesetz

Der Ausgang des Konfliktes war für Regierung und imperialistische Presse umso erfreulicher, weil die Berichterstattung über den Konflikt von Beginn an eng mit den Debatten über die Flottenbaupläne des jüngst zum Staatssekretär des Reichsmarineamts ernannten Alfred von Tirpitz verbunden war. Und auch wenn das Regierungsinteresse an einem Konflikt mit Haiti begrenzt war, kam ihr die damit einhergehende Propaganda für die Vergrößerung der deutschen Flotte durchaus gelegen. 70 So berichtete die Post am 7. November, dass das Marinekommando den Wunsch des Auswärtigen Amtes nach Entsendung eines Kriegsschiffes nicht erfüllen könne, da alle geeigneten Schiffe zurzeit an anderer Stelle gebraucht würden: „Wir stehen also thatsächlich vor der beschämenden Thatsache, über kein Schiff zur Vertretung deutscher Interessen im Ausland verfügen zu können.“ 71 In der Folgenummer des gleichen Tages sah sie hierin „ein schlagendes Argument für die Nothwendigkeit des Ausbaues unserer Kriegsflotte“. 72

Der Vorwärts kritisierte erwartungsgemäß eine solche Instrumentalisierung des Falls im Rahmen der Flottendebatte und wandte sich grundsätzlich gegen die behauptete Verpflichtung des Reiches, zum Schutz der Deutschen in Übersee militärisch intervenieren zu müssen: „Wenn man jetzt […] wegen jedes Reichsangehörigen, der irgendwo in der Welt wegen seines kontravenierenden Kutschers mit der ausländischen Polizei Unannehmlichkeiten gehabt hat, ein Schiff in See stechen lassen will, dann wird die halbe Milliarde, die jetzt gefordert wird, auch nicht ausreichen.“ 73 Aber auch Blätter, die den Militäreinsatz gegen Haiti unterstützten, wollten daraus nicht gleich den Schluss ziehen, dass die Regierungsforderungen zur Vergrößerung der Marine unterstützt werden müssten. So ließ die Kölnische Volkszeitung das Argument nicht gelten, dass das Reich zurzeit keine verfügbaren Schiffe hierfür habe, und stellte sich damit gegen Stimmen, die den Zwischenfall in Haiti als Beweis für die Notwendigkeit der Vergrößerung der Flotte betrachteten. Wenn der Kaiser sich „in fremde Gewässer“ begebe, sei es immer möglich „ihm ein stattliches Geschwader mitzugeben“. Grund für das Zögern war für die Kölnische Volkszeitung demzufolge eher der Versuch der Marineverwaltung, die Flottendebatte zu beeinflussen, auch wenn sie dies nur andeutete: „Man kann sich nur schwer von dem Gedanken losmachen, daß System in diesem Zögern ließ [sic!].“ 74

Auch in den Reichstagsdebatten Anfang Dezember verwiesen Regierung und Parlamentarier immer wieder auf den Konflikt mit Haiti, wenn sie über die Notwendigkeit einer Vergrößerung der Flotte stritten. Noch bevor die Nachrichten über das Einlaufen der deutschen Schiffe vor Port-au-Prince erschienen waren, hatte Bülow am 6. Dezember im Reichstag erklärt, dass „wir nicht nur das gute Recht auf unserer Seite haben, sondern auch den Willen und die Macht, unserem Rechte Geltung zu verschaffen“. Der linksliberale Abgeordnete Richter schloss daraus am Folgetage, dass „die Flotte in ihrem gegenwärtigen Bestande auch dafür ausreicht“, um „das durchzusetzen, was wir verlangen, die Sühne und die Entschädigung von der Regierung in Haiti“. Dem entgegnete Tirpitz: „Wir sind, meine Herren, unserer pflichtgemäßen Ueberzeugung nach der Ansicht, daß unsere Flotte eben nicht ausreicht für die Bedürfnisse Deutschlands, und gerade der chinesische und haitanische Fall giebt [sic!], wenn einmal darauf exemplifiziert wird, ein Beispiel dafür ab. […] Wir haben, um den haitanischen Zwischenfall zu erledigen, auf die Schulschiffe zurückgreifen müssen, die gewissermaßen schwimmende Gymnasien darstellen, mit wenigen veralteten Kanonen und noch weniger Männern – denn die meisten sind Knaben.“ Auch der Abgeordnete von Arnim widersprach Richter: „Ich bestreite, daß es dem Ansehen des Deutschen Reichs entspricht, wenn wir erst nach Monaten in der Lage sind, aus Mangel an Schiffen ein Land wie die Negerrepublik Haiti zu einer Sühne zu nötigen.“ 75

Ähnlich argumentierte die Kölnische Zeitung nach der durchgeführten Militäraktion, es sei „beschämend für Deutschland“, dass die Entsendung von Kanonenbooten so lange gedauert und es sich dann auch nur um zwei Schulschiffe gehandelt habe. Das Problem sei „ausschließlich“ gewesen, „daß es der deutschen Marine an den entsprechenden Schiffen fehlte“. 76 Richter blieb jedoch bei seiner Position, als er am 13. Dezember auf die Debatte und die Ereignisse in Haiti zurückblickte: „[D]amals, […], da meinte der Herr Staatssekretär Tirpitz, das seien dort doch nur schwimmende Gymnasien […]. Nun, meine Herren, zur selben Stunde, wo Herr Tirpitz mir das entgegnete, haben diese ‚schwimmenden Gymnasien mit den wenigen veralteten Kanonen und noch weniger Männern, meistens Knaben‘ vollständig ausgereicht, um so prompt die Sühne herbeizuführen, mit einer Promptheit, um die man sie wirklich in diesem Fall beneiden kann.“ 77

So konnten sich beide Seiten darüber streiten, wem Verlauf und Ausgang des Konfliktes mit Haiti nun Recht gaben. Gewiss aber hat die Aktion in Haiti jedoch dazu beigetragen, dass die Flottenbegeisterung in nationalistischen Kreisen weiter geschürt wurde. Die Reichsleitung konnte die Debatten um das Tirpitz’sche Flottenprogramm im Dezember 1897 mit einem Prestigeerfolg beginnen. Dazu, dass im März 1898 schließlich eine parlamentarische Mehrheit für das Gesetz stimmte, trug jedoch vor allem der parallel zur Militäraktion gegen Haiti angelaufene Einsatz von Kriegsschiffen in China bei. Dort intervenierte das Kaiserreich, nachdem zwei deutsche katholische Missionare getötet worden waren, und der Einsatz zum Schutz der Mission spielte eine Rolle dabei, dass letztlich eine Mehrheit der an sich eher flottenskeptischen Zentrumsfraktion für die Vergrößerung der Marine stimmte. 78

Schlussbetrachtung und Ausblick

Betrachtet man zusammenfassend die wesentlichen Charakteristika der Berichterstattung über den deutsch-haitianischen Konflikt, fällt auf, wie stark schon damals die militärischen Eingriffe in der außereuropäischen Welt medial begleitet wurden. Anhand der eintreffenden Nachrichten aus den Krisengebieten diskutierte die Presse täglich aufs Neue die Legitimität des Einsatzes von militärischen Mitteln. Im konkret untersuchten Fall erschien die Entsendung von Kriegsschiffen in weiten Teilen der deutschen Öffentlichkeit als gerechtfertigt. Gegenüber als „unzivilisiert“ wahrgenommenen Staaten galt es dem damaligen imperialen Selbstverständnis nach als notwendig, Schutz und Interessen der eigenen Landsleute notfalls militärisch durchzusetzen. Nur die oppositionelle Sozialdemokratie betrachtete das deutsche Vorgehen als unrechtmäßig und forderte, sich auch gegenüber Staaten wie Haiti an völkerrechtliche Standards zu halten. In allen anderen politischen Lagern erschien die Forderung nach einer Entschädigung für den inhaftierten Lüders und eine offizielle Entschuldigung Haiti jedoch als angemessen.

Höchst umstritten war jedoch das politische Programm, dass die Anhänger der neuen „Weltpolitik“ mit dem Militäreinsatz verbanden. Das bezog sich weniger auf die konkreten Forderungen an Haiti. Über die Entschädigung und eine Entschuldigung hinaus verfolgte das Kaiserreich hier keine langfristigen politischen Ziele. Die Machdemonstration sollte vor allem dazu dienen, das deutsche Prestige zu heben und so auch die Position der dort lebenden Deutschen zu stärken. Wenn nationalistische Stimmen jedoch argumentierten, dass der Vorfall in Haiti die Notwendigkeit der Marineforderungen der Regierung belegen würde, stieß dies nicht nur im sozialdemokratischen Vorwärts, sondern auch in der Zentrumspresse und bei den Linksliberalen auf Widerstand. Die Flottenvergrößerung war insbesondere aufgrund ihrer Kosten bei Teilen der Bevölkerung äußerst unpopulär. Zudem weckten die damit einhergehenden Rufe nach einer aktivieren Politik in der ganzen Welt Sorgen vor Konflikten mit anderen Großmächten.

Damals wie heute diskutierten die Medien in Zeiten außenpolitischer Kurswechsel anhand einzelner Militäreinsätze immer auch die allgemeine Rolle Deutschlands in der Welt. Neben Gemeinsamkeiten stechen dabei Unterschiede ins Auge. Sicherlich geht auch die Darstellung heutiger Militäreinsätzen mit Repräsentation von „Zivilisation“ und „Barbarei“ und einer Dämonisierung des Gegners einher, und bei solchen Deutungsmustern kann durchaus auf imperiale Kontinuitäten verwiesen werden.79 Aber einen offen zur Schau getragenen Rassismus, wie er in öffentlichen Debatte über die Flottenintervention in Haiti 1897 zum Vorschein kam, versuchen deutsche Regierungsvertreter und Medien heutzutage zu vermeiden. Auch der Drang der kaiserlichen Regierung und der nationalistischen Presse, Deutschlands Status als „Weltmacht“ gegenüber anderen imperialistischen Staaten durchzusetzen, ist der gegenwärtigen bundesrepublikanischen Politik fremd. Stattdessen argumentieren die Unterstützer der seit dem Ende des Kalten Krieges stattfindenden Auslandseinsätze eher, dass von den anderen westlichen Staaten ein stärkeres Engagement gefordert werde, man stehe gegenüber den Verbündeten in der Pflicht. Auch die damit verbundenen Militärausgaben werden vor allem als notwendiges Übel gerechtfertigt; es fehlt jeglicher nationaler Pathos, wie er während der Flottenpropanda im Kaiserreich geschürt wurde.

Die Bundeswehr kommt zwar wieder zum Schutz deutscher Staatsangehöriger zum Einsatz, aber dies betrifft vor allem Evakuierungen aus Krisenregionen und keine Vergeltungsmaßnahmen gegen souveräne Staaten. 80 Beim Kampf gegen Piraterie vor der Küste Somalias im Rahmen der Operation Atlanta wird in der öffentlichen Legitimation der Schutz des Welternährungsprogrammes und die Hilfe für Zivilisten unabhängig von ihrer Nationalität in den Vordergrund gestellt. 81 Der wohl größte Unterschied zwischen den Legitimitätsmustern des Kaiserreiches und den gegenwärtigen Rechtfertigungen deutscher Auslandseinsätze findet sich in der An- bzw. Abwesenheit ökonomischer Argumente. Während Politiker und prokoloniale Presse damals vor allem Handelsinteressen hervorhoben, um für den neuen imperialistischen Kurs zu werben, sind solche Verweise heute problematisch. Als Bundespräsident Horst Köhler am 22. Mai 2010 in einem Interview über die Auslandseinsätze der Bundeswehr die deutsche „Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit“ ansprach, löste er einen Sturm der Entrüstung aus, der ihn zum Rücktritt nur eine gute Woche später bewegte. 82

Bei allen Unterschieden gilt es jedoch, grundlegenden Gemeinsamkeiten festzuhalten: Auch in den Dekaden vor 1914 führte das Ausbleiben von Kriegen zwischen den europäischen Großmächten dazu, dass der konkrete Einsatz von Militär in weit entfernten Weltregionen stattfand und für die meisten Menschen in Deutschland nur durch die Medien erfahrbar war. Und für die in dieser Zeit rasant wachsende Presse boten solche Ereignisse Stoff für reißerische Artikel und rege Diskussionen. Dabei löste die Entsendung von Kriegsschiffen schon im „Zeitalter des Imperialismus“ nicht nur Begeisterung, sondern auch Sorgen und Bedenken über den damit verbundenen politischen Kurs aus. So lässt sich an den Debatten über Militäreinsätze im Ausland auch der Wandel der Wahrnehmung der Rolle Deutschlands in der Welt ablesen.

Red.: Christoph Nübel

  • 1. Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 151. Sitzung, 12. Wahlperiode, 21. April 1993, Zitate S. 12926-12928, (3.2.2019).
  • 2. Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 151. Sitzung, 12. Wahlperiode, 21. April 1993, Zitate S. 12926-12928, (3.2.2019).
  • 3. Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich der Tagung des zivilen und militärischen Spitzenpersonals der Bundeswehr in der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation, 22. Oktober 2012, Strausberg, (3.2.2019).
  • 4. Vgl. bes. Mary Kaldor, Neue und alte Kriege. Organisierte Gewalt im Zeitalter der Globalisierung, Frankfurt a. M. 2000; Herfried Münkler, Die neuen Kriege, Reinbek bei Hamburg 2002.
  • 5. Karl Prümm, Die Historiographie der „neuen Kriege“ muss Mediengeschichte sein. In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, 2/1 (2005), S. 100-104, hier S. 102, auch online unter: http://www.zeithistorische-forschungen.de/1-2005/id=4643 (3.2.2019).
  • 6. So etwa Dierk Walter, Imperialkriege: Begriff, Erkenntnisinteresse, Aktualität (Einleitung). In: Tanja Bührer/Christian Stachelbeck/Dierk Walter (Hrsg.), Imperialkriege von 1500 bis heute. Strukturen – Akteure – Lernprozesse, Paderborn 2011, S. 1-29. Gegen solche Kritik wendet Münkler ein, dass es zwar schon früher asymmetrische Kriege gab, der europäische Staatenkrieg aber bis zum Ende des Kalten Krieges weltweit das Modell bildete. Kriegsparteien, die nach internationaler Anerkennung strebten, hätten sich an diesem Modell orientieren müssen, vgl. Herfried Münkler, Was ist neu an den neuen Kriegen? – Eine Erwiderung auf die Kritiker. In: Anna Geis (Hrsg.), Den Krieg überdenken. Kriegsbegriffe und Kriegstheorien in der Kontroverse (Schriftenreihe der Sektion Politische Theorien und Ideengeschichte in der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft; 6), Baden-Baden 2006, S. 133-150, hier S. 141f.
  • 7. Thoralf Klein/Frank Schumacher (Hrsg.), Kolonialkriege. Militärische Gewalt im Zeichen des Imperialismus, Hamburg 2006; Dierk Walter, Organisierte Gewalt in der europäischen Expansion: Gestalt und Logik des Imperialkrieges, Hamburg 2014.
  • 8. Thoralf Klein/Frank Schumacher (Hrsg.), Kolonialkriege. Militärische Gewalt im Zeichen des Imperialismus, Hamburg 2006; Dierk Walter, Organisierte Gewalt in der europäischen Expansion: Gestalt und Logik des Imperialkrieges, Hamburg 2014.
  • 9. Vgl. Konrad Canis, Von Bismarck zur Weltpolitik. Deutsche Außenpolitik 1890 bis 1902 (Studien zur internationalen Geschichte; 3), Berlin 1997, S. 223-256.
  • 10. Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags (=SBR), IX. Legislaturperiode. V. Session 1897/98, Bd. 159, Berlin 1898, S. 60.
  • 11. I n diesem Sinne werden auch hier die Begriffe „Kanonenboot“ und „Kanonenbootpolitik“ verwendet, auch wenn es sich bei den in Haiti eingesetzten Schiffen nicht um Kanonenboote im engeren Sinne des Schiffstyps handelte. Zur Bedeutung punktueller Flotteninterventionen für die Geschichte des „informal empire“ vgl. auch Jürgen Osterhammel, Kolonialismus. Geschichte – Formen – Folgen, 3. Aufl., München 2001, S. 24.
  • 12. Vgl. Klaus Mühlhahn, Herrschaft und Widerstand in der „Musterkolonie“ Kiautschou. Interaktionen zwischen China und Deutschland, 1897-1914 (Studien zur internationalen Geschichte; 8), München 2000.
  • 13. Vgl. Alfred Vagts, Deutschland und die Vereinigten Staaten in der Weltpolitik, Bd. 2, London 1935, S. 1707-1727; Ekkehard Böhm, Überseehandel und Flottenbau. Hanseatische Kaufmannschaft und deutsche Seerüstung 1879-1902 (Studien zur modernen Geschichte; 8), Düsseldorf 1972, S. 109-112; Ragnhild Fiebig-von Hase, Lateinamerika als Konfliktherd der deutsch-amerikanischen Beziehungen 1890-1903. Vom Beginn der Panamerikapolitik bis zur Venezuelakrise von 1902/03 (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; 27), Bd. 1, Göttingen 1986, S. 398-404; vgl. auch die literarische Quellencollage in Hans Christoph Buch, Die Hochzeit von Port-au-Prince, Frankfurt a. M. 1984, S. 85-178. Vgl. hierzu Herbert Uerlings, Poetiken der Interkulturalität. Haiti bei Kleist, Seghers, Müller, Buch und Fichte (Untersuchungen zur deutschen Literaturgeschichte; 92), Tübingen 1997, S. 176-196. Vgl. zudem die Darstellung des ehemaligen haitianischen Außenministers: Solon Ménos, L’Affaire Luders, Port-au-Prince 1898.
  • 14. Vgl. Vagts, Deutschland, Bd. 2, S. 1708-1712; Böhm, Überseehandel, S. 109f., sowie Ménos, L’Affaire Luders, S. 1-141.
  • 15. Vgl. Fiebig-von Hase, Lateinamerika, Bd. 1, S. 216.
  • 16. Vereinzelt wies die Presse auf diesen Doppelstandard hin, vgl. etwa Nochmals der Schrecken des Olymp. Muß die Türkei zahlen?. In: Berliner Morgenpost vom 24.6.1911, Nr. 171.
  • 17. Vgl. Gerrit W. Gong, The Standard of ‚Civilization‘ in International Society, Oxford 1984, S. 15f., 66-69, 143-163; James L. Hevia, English Lessons: The Pedagogy of Imperialism in Nineteenth-Century China, Durham/London 2003, bes. S. 5-6.
  • 18. Rede Wilhelms II. über Deutschland als Weltreich (1896). In: Rüdiger vom Bruch/Björn Hofmeister (Hrsg.), Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung, Bd. 8: Kaiserreich und Erster Weltkrieg 1871-1918, Stuttgart 2000, Nr. 65, S. 266-267, Zitat S. 267.
  • 19. Zur Bedeutung der „Auslandsdeutschen“ für das imperialistische Gedankengut des Kaiserreichs vgl. auch Stefan Manz, Constructing a German Diaspora: The „Greater German Empire“, 1871-1914 (Routledge Studies in Modern European History; 24), New York/Oxford 2014.
  • 20. O.T. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 1.11.1897, Nr. 512, Abend-Ausgabe.
  • 21. Eine Unterredung mit dem Vertreter Haitis. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 2.11.1897, Nr. 513, 1. Ausgabe.
  • 22. Zeitungstitel sind kursiv gesetzt, wenn die zitierten Artikel selbst für diesen Beitrag herangezogen wurden. Wird ein Zeitungstitel als Teil eines Zitates aus einer anderen Zeitung aufgeführt, wird er in Anführungszeichen gesetzt.
  • 23. Zur Lage der Deutschen in Haiti. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 3.11.1897, Nr. 515, 1. Ausgabe.
  • 24. Haiti. In: Kölnische Zeitung vom 2.11.1897, Nr. 976, Abend-Ausgabe.
  • 25. Haiti. In: Kölnische Zeitung vom 3.11.1897, Nr. 979, Abend-Ausgabe.
  • 26. Berlin. In: Kölnische Zeitung vom 4.11.1897, Nr. 980, Erste Morgen-Ausgabe.
  • 27. Deutschland. In: Kölnische Zeitung vom 10.11.1897, Nr. 1000, Zweite Morgen-Ausgabe.
  • 28. Schwarze und weiße Zivilisation. In: Kölnische Volkszeitung vom 15.11.1897, Nr. 831, Drittes Blatt.
  • 29. Die Zwischenfälle auf dem Gebiete der auswärtigen Politik. In: Kölnische Volkszeitung vom 18.11.1897, Nr. 837, Zweites Blatt.
  • 30. Zum Bericht des Kaufmanns Emil Lüders über seine Verhaftung in Haiti. In: Berliner Tageblatt vom 16.11.1897, Nr. 584, Abend-Ausgabe.
  • 31. Negerjustiz in Haiti. In: Freiburger Zeitung vom 24.11.1897, Nr. 268, Zweites Blatt.
  • 32. Ein Brief aus Haiti. In: Die Post vom 7.11.1897, Nr. 307.
  • 33. Schwarze und weiße Zivilisation. In: Kölnische Volkszeitung vom 15.11.1897, Nr. 831, Drittes Blatt.
  • 34. Berlin. In: Kölnische Zeitung vom 15.11.1897, Nr. 1015, Abend-Ausgabe. Das Zitat stammt aus einer Zuschrift aus Haiti, die zuvor in der „Post“ veröffentlicht wurde.
  • 35. Deutschland und Haiti. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 4.11.1897, Nr. 517, 1. Ausgabe.
  • 36. Vgl. auch Uerlings, Poetiken, S. 190. Zu Lüders’ Familiengeschichte und der haitianischen Rechtsposition vgl. zudem Ménos, L’Affaire Luders, S. 4-7.
  • 37. Zur Darstellung Japans und der USA vgl. Christian Methfessel, Kontroverse Gewalt. Die imperiale Expansion in der englischen und deutschen Presse vor dem Ersten Weltkrieg (Peripherien. Neue Beiträge zur Europäischen Geschichte; 3), Köln/Weimar 2019, S. 225-238.
  • 38. Vgl. Vagts, Deutschland, Bd. 2, 1935, S. 1715f. Wilhelm II. kommentierte den haitianischen Vorschlag folgendermaßen: „Ich nehme überhaupt kein Schiedsgericht an, wo ich mir mit meinen Kanonen Recht besorgen kann“, zit nach ebd., S. 1716.
  • 39. Das Berliner Tageblatt gab erst nach dem Ende des deutschen Militäreinsatzes einen amerikanischen Zeitungsbericht wieder, laut dem man in Haiti gehofft hatte, den Konflikt auf diese Weise zu beenden, vgl. Vollstreckung der deutschen Exekution gegen Haiti. In: Berliner Tageblatt vom 14.12.1897, Nr. 634, Abend-Ausgabe.
  • 40. Vgl. zum Vermittlungsangebot Vagts, Deutschland, Bd. 2, 1935, S. 1712.
  • 41. Deutschland und Haiti. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 11.11.1897, Nr. 530, 2. Ausgabe. Zwei Tage später ergänzte der Lokal-Anzeiger, dass es nicht um ein aktuelles Vermittlungsangebot gehe, sondern dieses aus einer früheren Phase des Konflikts stamme, vgl. Lord Salisbury. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 13.11.1897, Nr. 533, 1. Ausgabe.
  • 42. O.T. In: Pall Mall Gazette vom 20.11.1897, Nr. 10189, S. 2. Auf die Feststellung der Rechtmäßigkeit der deutschen Position im kurzen Kommentar folgte folgende Erklärung: „These considerations fully bear out the primâ facie presumption that, whereever Hayti is concerned, that disreputable nigger Republic must be in the wrong.“
  • 43. Germany and Hayti. (From Our Own Correspondent.). In: The Times vom 20.11.1897, Nr. 35366, S. 7. Nach dem erfolgreichen Ultimatum schrieb sie in einem Kommentar am 8. Dezember von einem Erfolg Deutschlands gegenüber Haiti und beschrieb die Verhaftung als „unjustifiable“ und „impossible to defend“. Germany’s Successes. In: The Times vom 8.12.1897, Nr. 35381, S. 11.
  • 44. Am 22. November etwa erschien in der Pall Mall Gazette ein kurzer Kommentar, der das deutsche Vorgehen in ein schlechtes Licht stellte. Dabei ging es nicht mehr um den konkreten Vorfall, der den Anlass für den Konflikt bildete, sondern um dessen vermutete zukünftige Entwicklung. Die Pall Mall Gazette ging davon aus, dass die deutschen Forderungen an Haiti ins Grenzenlose steigen würden, und erwartete den Einsatz von Gewalt. Bis dahin würde es jedoch noch dauern, und in der Zwischenzeit würden nicht nur Deutsche, sondern alle „Weißen“ in Haiti leiden: „Voodoo when excited draws no fine distinctions. To deal with him on credit, so to speak, you must not merely be going to be a world-wide power, you must be one.“ O.T. In: Pall Mall Gazette vom 22.11.1897, Nr. 10190, S. 2. Als die Befürchtung steigender deutscher Forderungen und eine Gefährdung für die Ausländer in Haiti nicht eintraten, berichtete die Pall Mall Gazette nur noch sehr spärlich über den Konflikt und bezeichnete das haitianische Nachgeben am 8. Dezember schließlich als erwartbar. O.T. In: Pall Mall Gazette vom 8.12.1897, Nr. 10204, S. 2. Zum wechselhaften Deutschlandbild der englischen Presse in den Jahren vor 1900 allgemein vgl. Methfessel, Kontroverse Gewalt, S. 109-114.
  • 45. Die Widerstandsbekundungen waren für sie am 11. November nur der „Titanenkampf der großmäuligen faulen Nigger“, vgl. o.T. In: Kölnische Zeitung vom 11.11.1897, Nr. 1002, Erste Morgen-Ausgabe. Ähnlich zur haitianischen Presse auch: Deutschland. In: Kölnische Zeitung vom 16.11.1897, Nr. 1019, Abendausgabe. Über die Quelle der haitianischen Zeitungsartikel schweigt die Kölnische Zeitung, aber die zitierten Passagen lassen vermuten, dass sie ihr von interessierter Seite zugesandt wurden.
  • 46. Zum Conflict mit Haiti. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 13.11.1897, Nr. 534, 2. Ausgabe.
  • 47. Zwischenfall mit Haiti. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 20.11.1897, Nr. 543, 1. Ausgabe.
  • 48. Der Konflikt mit Haiti. In: Vorwärts vom 16.11.1897, Nr. 168.
  • 49. Die Entschädigung unschuldig Verhafteter. In: Vorwärts vom 13.11.1897, Nr. 266.
  • 50. Hic Haiti!, in: Vorwärts vom 5.12.1897, Nr. 284.
  • 51. Vgl. etwa Aus Port au Prince. In: Die Post vom 20.11.1897, Nr. 318.
  • 52. Vgl. Revue der Presse. In: Die Post vom 17.11.1897, Nr. 316, 2. Beilage.
  • 53. Vgl. Vagts, Deutschland, Bd. 2, 1935, S. 1701-1706; Fiebig-von Hase, Lateinamerika, Bd. 1, 1986, S. 374-376.
  • 54. Fiebig-von Hase, Lateinamerika, Bd. 1, 1986, S. 402f.
  • 55. Vgl. Vagts, Deutschland, Bd. 2, 1935, S. 1717f.; Fiebig-von Hase, Lateinamerika, Bd. 2, 1986, S. 744f.
  • 56. Umschau. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 21.11.1897, Nr. 545; vgl. auch o.T. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 2.12.1897, Nr. 564, 2. Ausgabe.
  • 57. Vgl. Die Haiti-Angelegenheit. In: Die Post vom 7.11.1897, Nr. 306, 1. Beilage; Schwarze und weiße Zivilisation. In: Kölnische Volkszeitung vom 15.11.1897, Nr. 831, Drittes Blatt.
  • 58. Vgl. Vagts, Deutschland, Bd. 2, 1935, S. 1711-1716.
  • 59. Zwischenfall mit Haiti. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 20.11.1897, Nr. 543, 1. Ausgabe.
  • 60. O.T. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 24.11.1897, Nr. 549, 1. Ausgabe.
  • 61. O.T. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 30.11.1897, Nr. 559, 1. Ausgabe.
  • 62. Haiti. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 7.12.1897, Nr. 572, 2. Ausgabe.
  • 63. Streitfall zwischen Haiti und Deutschland beigelegt. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 8.12.1897, Nr. 573, 1. Ausgabe; o.T. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 8.12.1897, Nr. 574, 2. Ausgabe.
  • 64. Haiti. In: Berliner Lokal-Anzeiger vom 14.12.1897, Nr. 584, 2. Ausgabe.
  • 65. O.T. In: Kölnische Zeitung vom 9.12.1897, Nr. 1089, Erste Morgen-Ausgabe.
  • 66. Vereinigte Staaten. In: Kölnische Zeitung vom 9.12.1898, Nr. 1091, Abend-Ausgabe.
  • 67. Deutscher Erfolg. In: Freiburger Zeitung vom 9.12.1897, Nr. 280a.
  • 68. Aus Haiti. In: Freiburger Zeitung vom 11.1.1898, Nr. 7.
  • 69. Vom Bord eines der beiden Kriegsschiffe, die jüngst vor Haiti. In: Freiburger Zeitung vom 15.1.1898, Nr. 11.
  • 70. Vgl. Vagts, Deutschland, Bd. 2, 1935, S. 1712f.
  • 71. Die Haiti-Angelegenheit. In: Die Post vom 7.11.1897, Nr. 306, 1. Beilage.
  • 72. Ein Brief aus Haiti. In: Die Post vom 7.11.1897, Nr. 307.
  • 73. Der Schutz der Deutschen im Auslande. In: Vorwärts vom 11.11.1897, Nr. 264.
  • 74. Die Zwischenfälle auf dem Gebiete der auswärtigen Politik. In: Kölnische Volkszeitung vom 18.11.1897, Nr. 837, Zweites Blatt.
  • 75. SBR, Bd. 159, S. 60 (Bülow), 69 (Richter), 80 (Tirpitz), 81 (von Arnim).
  • 76. O.T. In: Kölnische Zeitung vom 9.12.1897, Nr. 1089, Erste Morgen-Ausgabe.
  • 77. SBR, Bd. 159, S. 184.
  • 78. Vgl. Methfessel, Kontroverse Gewalt, S. 125-130.
  • 79. Vgl. Herfried Münkler, Barbaren und Dämonen: Die Konstruktion des Fremden in Imperialen Ordnungen. In: Jörg Baberowski/Hartmut Kaelble/Jürgen Schriewer (Hrsg.), Selbstbilder und Fremdbilder. Repräsentationen sozialer Ordnungen im Wandel (Eigene und fremde Welten; 1), Frankfurt a. M./New York 2008, S. 153-189.
  • 80. Zur Berichterstattung über „bedrohte Europäer“ in der außereuropäischen Welt und dem sich wandelnden Selbst- und Fremdbildern nach dem Ende des kolonialen Zeitalters vgl. Jürgen Dinkel/Florian Greiner/Christian Methfessel, „Murder of a European“. Der „bedrohte Europäer“ als Leitmotiv im Kolonialdiskurs vom Zeitalter des Hochimperialismus bis zur Epoche der Dekolonisation. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 62 (2014), S. 219-238, bes. S. 238.
  • 81. Deutscher Bundestag, Drucksache 16/11337, 10.12.2008, (3.2.2019).
  • 82. „Sie leisten wirklich Großartiges unter schwierigsten Bedingungen“. Bundespräsident Köhler nach seinem Besuch in Afghanistan. Horst Köhler im Gespräch mit Christopher Ricke, (3.2.2019).
Epochen: 
Regionen: 
Perspektiven: