Eine Analyse zur Ortschaft Schifflingen
Nina Janz/Jérôme Courtoy/Steve Devé/Sarah Maya Vercruysse
Aufsatz
Veröffentlicht am: 
08. Mai 2023
DOI: 
https://doi.org/10.15500/akm.08.05.2023

Einleitung

Während des Zweiten Weltkriegs standen in Europa rund 200 Millionen Menschen unter deutscher Besatzung.1 Das gilt auch für die Bewohner von Luxemburg. Die Autoren und Autorinnen möchten mithilfe neuer Recherchematerialien die Forschungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene zur Gemeinde Schifflingen erweitern und dabei insbesondere die Auswirkungen der Zwangsrekrutierung und der damit verbundenen gesellschaftlichen Folgen unter der Besatzungsgesellschaft beleuchten. Am 10. Mai 1940 griff die deutsche Wehrmacht das neutrale Luxemburg an und errichtete eine Zivilverwaltung unter Gauleiter Gustav Simon. In Schifflingen, einer kleinen von der Eisen- und Stahlindustrie geprägten Ortschaft nahe der Stadt Esch/Alzette im Süden des Landes, wurden die Bewohner mit Repressionsmaßnahmen und der Nazifizierung des öffentlichen Lebens konfrontiert. Am 23. Mai 1941 wurden junge Schifflingerinnen und Schifflinger erstmals aufgefordert, sich zum Reichsarbeitsdienst (RAD) zu melden. Ende August 1942 wurden mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Luxemburg über 250 junge Männeraus Schifflingen in die Wehrmacht einberufen.2

Das Projekt WARLUX3 des Luxembourg Centre for Contemporary and Digital History (C²DH) an der Universität Luxemburg untersucht die Folgen der Zwangsrekrutierung junger Luxemburger zur Wehrmacht und zum Reichsarbeitsdienst. Dabei werden nicht nur die individuellen Rekrutierungserfahrungen betrachtet, sondern auch die sozialen, politischen und kulturellen Bedingungen, die die betroffenen Personen umgeben haben. Am Beispiel der Ortschaft Schifflingen in Luxemburg erfolgten die Recherchen in Zusammenarbeit mit dem Musée National de la Résistance et des Droits Humains (MNRDH)4 in Esch/Alzette anhand der dort konservierten Wehrstammblätter. In diesem Beitrag wird detailliert erläutert, welche Einblicke die Wehrstammblätter in das Ausmaß der Zwangsrekrutierung männlicher Bewohner eines luxemburgischen Ortes unter deutscher Besatzung bieten und gleichzeitig deren soziales Profil widerspiegeln. Der Text dient nicht nur der Darstellung des aktuellen Forschungsstands zur Zwangsrekrutierung von Luxemburgern, sondern zeigt auch methodische Grenzen und Herausforderungen auf, die sich bei der Erforschung der Zwangsrekrutierung und ihrer Auswirkungen auf die betroffenen Personen und Gemeinschaften ergeben können.

Das Wehrstammblatt als Quelle

Beispiel eines Wehrstammblattes, MNRDH
Die hier analysierten Wehrstammblätter befinden sich seit 2019 im Bestand des MNRDH. Die registrierten Personen wohnten zur Zeit der Erfassung in Esch/Alzette oder in der Nachbarortschaft Schifflingen. Für diese Analyse wurden allerdings lediglich registrierte Schifflinger berücksichtigt.5 Die Wehrstammblätter enthalten aufschlussreiche Informationen über die Registrierung von Rekruten und Freiwilligen sowie weitere Auskünfte über ihre zivile und militärische Laufbahn. Die Wehrstammkarte diente der Erfassung von Dienstpflichtigen und Freiwilligen und wurde für das Wehrbezirkskommando Luxemburg angelegt.6 Die lokalen Ortspolizei- bzw. Meldebehörden erstellten in vierfacher Ausführung mit Hilfe der Einwohnerlisten und Meldescheine die Dokumente. Die grüne Ausführung ging an die Kreispolizeibehörde. Die braune blieb bei der Ortspolizeibehörde. Die anderen beiden gingen zu den Wehrersatzbehörden. Anschließend wurden dem Wehrstammblatt die Wehrstammkarten entnommen und zusammen mit der Wehrstammrolle dem zuständigen Wehrbezirkskommando als Grundlage für die Musterung und Aushebung übersandt.7 Diese Unterlagen blieben bei der zuständigen Wehrersatzbehörde und wurden während der Dienst- bzw. Einsatzzeit mit den Angaben der Truppenteile vervollständigt.

Die hier vorliegenden Quellen erhalten jedoch nur das erste Blatt und die Registrierung für die Musterung.8 Sie enthalten neben Vor- und Nachnamen, dem Geburtsdatum oder der gemeldeten Adresse auch Angaben zu den Eltern (mit Geburtsdaten) und Geschwistern, dem Beruf, der Schulbildung, der Religion, der Staatsangehörigkeit sowie zu den Mitgliedschaften in prodeutschen oder NS-Organisationen. Neben diesen standardisierten Angaben enthält das Dokument ebenfalls das Datum der Erfassung. Die Stammblätter wurden nach Jahrgängen alphabetisch erfasst. In den Ordnern des MNRDH sind die Blätter einzeln durchnummeriert. Die Bögen enthalten jedoch keine Informationen darüber, ob die Registrierten auch tatsächlich den Wehrdienst antraten, Fahnenflucht begingen oder an der Front fielen. Daher müssen für eine umfassende Recherche weitere Quellen herangezogen werden, wie beispielsweise die Personal-Dossiers in der ehemaligen Wehrmachtauskunftsstelle (heute Teil des Bundesarchivs in Berlin), lokale Polizeiakten, die im Luxemburger Stadtmuseum aufbewahrt und erst kürzlich ins Nationalarchiv verlegt wurden, oder die Fahnenfluchtkartei der Stadt Esch-Schifflingen, die im MNRDH archiviert ist.

Durch die Auswertung dieser und weiterer Quellen können die Informationen in den Wehrstammblättern vervollständigt werden. Die erhobenen Daten erstrecken sich vom September 1942 bis zum Jahr 1944. Bei den Wehrstammblättern handelt es sich um personenbezogene amtliche Informationen. Sie unterscheiden sich somit deutlich von Ego-Dokumenten wie beispielsweise Briefen oder Tagebüchern. Die deutschen Historiker Christoph Rass und René Rohrkamp sprechen hierbei von sogenannten „Strukturbiografien“.9 Eine Strukturanalyse, wie sie von Rass und Rohrkamp vorgeschlagen wird, kann wichtige empirische und quantitative Angaben liefern, um so die Vorkriegszeit sowie das Momentum der Registrierung zu begutachten. So geben beispielsweise die Angaben zu den Geburts- und Wohnorten Informationen zur Mobilität innerhalb Luxemburgs, die teilweise aus der Arbeit in den Hüttenwerken und Eisenerzgruben der Aciéries Réunies de Burbach-Eich-Dudelange (dt.: Vereinigte Stahlhütten Burbach-Eich-Düdelingen) resultieren.

Sicherlich wird nicht jeder, aber ein Großteil der männlichen Bevölkerung Schifflingens in den Wehstammblättern aufgeführt. Die persönlichen Aspekte oder Angaben zu den Biografien der Soldaten und Rekruten werden in dieser Art von Quelle jedoch nicht wiedergegeben. Deswegen müssen weitere Quellen herangezogen werden, um somit auch die persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen in den Verbänden der Wehrmacht und Waffen-SS zu rekonstruieren. Dies umfasst unter anderem Unterlagen im Personalverwaltungssystem der Wehrmacht wie die Erkennungsmarkenverzeichnisse. Diese dokumentierten alle Personalbewegungen zwischen den Einheiten und hielten so den Einsatz der einzelnen Rekruten fest.10 Zusätzlich können das Wehrstammbuch, der Wehrpass, das Gesundheitsbuch, die Gebührniskarte oder das Soldbuch als persönliche Dokumente der Wehrmacht herangezogen werden. Mit Ausnahme des Soldbuches, das die Soldaten aufbewahrten, wurden die anderen bei den zuständigen Ersatzdienststellen oder der Wehrmachtauskunftsstelle hinterlegt.11

Daten und Statistiken

Die Wehrstammblätter können als Quelle und Referenz für Statistiken herangezogen werden. Man muss jedoch darauf achten, dass es sich um administrative Unterlagen der deutschen Besatzungs- bzw. Militärbehörden handelt. So wurden beispielsweise nicht nur luxemburgische Dienstpflichtige und Freiwillige erfasst, sondern auch die in der Ortschaft lebenden Reichsdeutschen. Oftmals konnte die Staatsangehörigkeit nicht eindeutig geklärt werden. Auch die Vollständigkeit des Quellenkorpus muss hinterfragt und mit anderen, teilweise nach dem Krieg erstellten Listen verglichen werden. So führt das Livre d‘Or von 1971 für die Gemeinde Schifflingen etwa 219 rekrutierte Männer auf. 56 von ihnen gelten als vermisst oder als an der Front gefallen.12 Wie sich im weiteren Verlauf zeigen wird, weichen die hier ermittelten Zahlen von den offiziellen Angaben ab. Gleiches gilt für die Zahlen der sogenannten Freiwilligen. Es muss ebenso hervorgehoben werden, dass zahlreiche Registrierte zum Zeitpunkt der Ausstellung verzogen oder (vor Dienstantritt) verstorben waren. Sie können daher nicht als Einberufene aus Schifflingen gezählt werden. Ob die Registrierten auch tatsächlich einberufen wurden, ist ebenfalls anzuzweifeln. Auch auf Schreib- oder Tippfehler der Geburtsdaten oder bei den eingedeutschten Vor- und Nachnamen der Luxemburger muss geachtet werden.

Profil der Ortschaft Schifflingen 1940–1941

Das von der Schwerindustrie geprägte Schifflingen zählte um 1935 etwa 5.370 Einwohner. Hierzu zählten 4.573 Luxemburger, 277 Reichsdeutsche, 70 Franzosen, 31 Polen, 269 Italiener sowie 36 Staatenlose und 60 Menschen anderer Nationalität. Einige der in Schifflingen lebenden Reichsdeutschen – so u. a. der spätere Ortsgruppenleiter der örtlichen Volksdeutschen Bewegung (VdB), Peter Anheuser –, waren bereits während der Vorkriegszeit Mitglied in nationalsozialistisch geprägten Vereinen, wie dem Bund der Auslandsdeutschen (später Deutsche Kolonie), aktiv.13 Am 10. Mai 1940 marschierte die deutsche Wehrmacht in das neutrale Luxemburg ein. Vor den daraus resultierenden Kämpfen mit der französischen Armee wurde die Bevölkerung im Süden des Landes nach Frankreich oder in das Landesinnere evakuiert. Am 11. Mai 1940 musste die Bevölkerung Schifflingens die Ortschaft verlassen.14 Erst zwischen dem 27. Juni und dem 10. August 1940 kehrte sie wieder in die Ortschaft zurück.15 Am 14. September 1940 wurde bereits eine Ortsgruppe der Volksdeutschen Bewegung (VdB) unter der Leitung von Alfons Peffer gegründet. Diese setzte die Gemeindeverwaltung zunehmend unter Druck, beispielsweise bei der Umbenennung von Straßen- und Platznamen.16 Ab Oktober 1940 öffneten weitere deutsche sowie nationalsozialistische Verwaltungsstellen, wie die Schutzpolizei oder die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV), ihre Dienststellen in der Ortschaft.17 Noch im gleichen Monat, am 24. Oktober 1940, wurde der Gemeinderat aufgelöst. Ende Januar 1941 wurde auch der Bürgermeister seines Amtes enthoben.18 Am 1. Juli 1941 wurde Schifflingen in Esch/Alzette eingemeindet und verlor damit seine verwaltungstechnische Autonomie.19 Die „Machtübernahme“ der VdB erleichterte die Aufstellung verschiedener NS-Gliederungen. Aus ihren Reihen formierten sich seit Frühjahr 1941 die lokalen Stürme der Sturmabteilung (SA) und des Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK).20 Auch die NS-Frauenorganisationen sowie eine Kameradschaft des NS-Reichskriegerbundes vermochten sich in Schifflingen niederzulassen.21

Um die lokalen Bevölkerungen für sich zu gewinnen, konzentrierte sich die Gauleitung auf weitreichende sozialpolitische Reformen.22 Dabei spielte vor allem die NSV eine wichtige Rolle, da sie „das Weltbild des NS-Staates in die einzelnen Haushalte“23 hineintrug. Im August 1942 waren 245 Personen oder 4,67 Prozent der Bevölkerung von Schifflingen Mitglied der NSV.24 Um der NSV beitreten zu können, musste man jedoch nicht Mitglied der VdB sein, obwohl das oft der Fall war. Dagegen regte sich auch Widerstand. Die Schifflinger Widerstandsgruppe „Alweraje“ verteilte, hauptsächlich in den Hüttenwerken, Flugblätter, auf denen sie die Luxemburger dazu aufforderte, der NSV nicht beizutreten.25

Die (Zwangs-)Rekrutierung von männlichen Schifflingern

Die Schifflinger mussten mit den Nationalsozialisten interagieren, um etwa Lohnfortzahlungen zu erhalten oder Geschäfte weiter zu betreiben. Mit der Einführung der Dienstverpflichtungen änderte sich dies, als junge Schifflingerinnen und Schifflinger aufgerufen wurden, sich erstmals für den Arbeitsdienst ab dem 23. Mai 1941 zu registrieren.26 Der Arbeitsdienst von sechs Monaten fand jedoch meist im Reich statt. Am 30. August 1942 verkündete Gauleiter Gustav Simon die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Luxemburg.27 Auf die Ankündigung hin kam es zu landesweiten viertägigen Streikaktionen, die vom 31. August bis zum 3. September 1942 aufflammten und von den Besatzern blutig niedergeschlagen wurden. 21 Streikteilnehmer wurden infolge der Streikaktionen hingerichtet. Die Einberufung von Nicht-Staatsbürgern28 war ein Verstoß gegen das Völkerrecht und die deutschen Juristen sowie die NS-Verwaltung waren sich dessen bewusst.

Bevor die Luxemburger eingezogen wurden, mussten einige rechtliche Fragen geklärt werden, wie die Staatsangehörigkeit der Wehrpflichtigen. Letztlich musste das deutsche Wehrpflichtgesetz von 193529 befolgt werden, nach dem nur Reichsdeutsche in die Wehrmacht eingezogen werden konnten. Im luxemburgischen Fall wurde den Wehrpflichtigen die deutsche Staatsbürgerschaft zugesagt, die Einbürgerung wurde aber erst nach dem Eintritt in die Armee erklärt. Die Rekrutierung erfolgte nach der Registrierung durch die Ortspolizeibehörden. Dies betraf auch die jungen Männer aus Schifflingen. Diese waren bereits durch die Pflichtteilnahme am RAD registriert worden. Ab August 1942 wurden sie gebeten, im ehemaligen Franziskanerheim in der Beleserstraße 17 (heute 17, Rue de Belvaux) in Esch/Alzette zu erscheinen, um sich für den Wehrdienst mustern zu lassen.30 Nach der Registrierung bei den örtlichen Polizeibehörden und der Erstellung der Wehrstammblätter mussten die Männer der Jahrgänge 1920 bis 1924 auf ihre „Kriegseinsatzbefähigung“ und ihre „weltanschauliche Einstellung“ überprüft werden. Noch unter dem Eindruck der brutalen Niederschlagung der Streikaktionen wurden die ersten Musterungsaufforderungen zugestellt. Die Eignungsprüfung für den Wehrdienst erfolgte durch Offiziere und Ärzte der Wehrmacht. Neben der Untersuchung des gesundheitlichen Zustandes und der Ausdauer wurden Tests durchgeführt, bei denen beispielsweise Schreib- und Lesefähigkeiten, Kenntnisse der Staatsstruktur und des Nationalsozialismus sowie mathematische Kenntnisse abgefragt wurden. Unter Berücksichtigung der Testergebnisse und des Gesundheitszustandes wurde dann über die weitere Verwendung des Wehrpflichtigen entschieden. Nicht mal die Hälfte der Gemusterten erreichte die höchste Einstufung als „kriegsverwendungsfähig“.31 Dennoch erfolgte für Tausende die Dienstverpflichtung an der Waffe. Insgesamt wurden landesweit etwa 15.500 männliche und weibliche Luxemburger – einschließlich 1.500 Freiwillige – zum Reichsarbeitsdienst bzw. in die Wehrmacht (oder zur Waffen-SS) eingezogen. Offizielle Angaben in der Literatur sprechen von 10.211 einberufenen Männern und 3.614 Frauen.32

Über den Hergang der Musterung im „Kreis Esch-Alzig“ im Oktober 1942 zeigten sich die Verantwortlichen in einem offiziellen Bericht sehr zufrieden. Die überwiegende Mehrheit der Gemusterten trat anscheinend „sehr offen und freudig“ auf. Lediglich ein Wehrpflichtiger fiel als „aufhetzend, frech und ungebührlich“ auf und wurde den Polizeikräften übergeben.33 In anderen Landesteilen sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen junge Männer Taubheit oder Sehschwächen simuliert hätten, um eine Behinderungsbescheinigung oder zumindest eine Rückstellung zu erhalten. Nicht jeder war damit erfolgreich. Einige konnten ihren Aufruf nur verzögern.34 Die Mehrheit aber folgte dem Befehl aus Angst vor den Konsequenzen und in der Hoffnung, in der Nähe der Heimat eingesetzt zu werden oder das baldige Ende des Krieges zu erleben. Bei Nichterscheinen drohten die Besatzungsbehörden mit strafrechtlichen Maßnahmen.35

Die NS-Sozialpolitik und die gesellschaftlichen Folgen der Wehrpflicht

Nach der Einberufung mussten sich die zurückgebliebenen Familien mit weniger oder sogar ohne Einkommen zurechtfinden. Für solche Fälle boten die NSV und das Winterhilfswerk (WHW) den Familien finanzielle und materielle Hilfe an. Wie auch im Deutschen Reich konnten sie beim Landrat Familienunterhalt beantragen, sofern der Wehrpflichtige einen erheblichen Beitrag zum Haushalt leistete.36 Die finanzielle Situation jedes Haushaltes wurde gründlich untersucht und bewertet. Erst nach positiver Bewertung wurde eine monatliche Auszahlung vorgenommen. Zwischen 1941 und 1944 nahmen mindestens 70 Familien von Wehrmachts- und RAD-Angehörigen aus Schifflingen diese finanzielle Unterstützung in Anspruch. Auch beim Hilfswerk „Mutter und Kind“ der NSV konnten die betroffenen Familien Unterstützung anfordern. Angehörigen von Wehrmachtssoldaten wurden unter anderem Rechtsberatung, Hilfe bei der Erziehung, medizinische Versorgung und mehr zugesagt.37 Doch nicht alle konnten sich auf diese Unterstützung berufen, da nur „erbgesunde Volksgenossen Anspruch auf die fördernden Leistungen und Maßnahmen der NSV erheben“38 konnten. Doch auch die „persönliche Gesinnung“ und das Leistungsvermögen der Bürger spielten eine Rolle. Bevorzugt wurden hauptsächlich kinderreiche Familien und Angehörige von Freiwilligen.39 Ungefähr 120 Personen der Schifflinger Ortsgruppe wurden zwischen 1941 und 1944 vom Hilfswerk „Mutter und Kind“ unterstützt, hierunter etwa 20 Familien von Wehrmachts- oder RAD-Angehörigen.40

Nach der Niederschlagung der Streikaktionen und der daraufhin (langsam) wachsenden Wehrdienstverweigerung der Jahrgänge 1920 bis 1924 begannen die Besatzer damit, die Familien zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den angewandten Strafmaßnahmen zählten vorwiegend Dienstverpflichtungen, die Beschlagnahmung von Eigentum und Umsiedlung, sodass ab Mitte 1943 die Familienangehörigen der Wehrdienstverweigerer und Deserteure einen beträchtlichen Teil der Umgesiedelten ausmachten. Eine spezielle Umsiedlungskommission unter dem Vorsitz des Kreisleiters war für die Auswahl und Untersuchung der umzusiedelnden Personen zuständig. Einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidungen hatten auch die Ortsgruppenleiter, die den Kommissionen Bericht über die politischen Ansichten der betreffenden Personen erstatten konnten.41 Mehr als 100 Personen aus etwa 38 Familien aus Schifflingen wurden umgesiedelt.42 29 dieser Familien waren mit einem Deserteur verwandt und wurden zwischen dem 2. Februar 1943 und dem 8. August 1944 in die Lager in Schlesien und im Hunsrück gebracht. 60 Prozent dieser Familien wurden am 20. Juni 1944 gemeinsam nach Nohfelden abtransportiert. Die Umsiedlungslager waren nicht mit den Konzentrationslagern zu vergleichen. Die umgesiedelten Luxemburger wurden für die deutsche Kriegsindustrie dienstverpflichtet. Sie durften mit Freunden und Verwandten in Briefkontakt bleiben, Pakete erhalten und die Lager zu bestimmten Zeiten verlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen konnten sie sogar „lagerfrei“ werden. Der Mangel an Hygiene, medizinischer Versorgung und Lebensmitteln führte jedoch zu prekären Lebensbedingungen. Die Vermögenswerte der umgesiedelten Familien indes wurden von der Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft verkauft, vermietet oder zur Nutzung Parteimitgliedern, NS-Organisationen oder Privatpersonen, wie beispielsweise volksdeutschen Ansiedlern aus Südtirol, Bosnien und Buchenland, überlassen.

Die statistischen Ergebnisse der Wehrstammblätter

Für die Ortschaft Schifflingen liegen bis heute keine eindeutigen Zahlen vor, wie viele junge Männer der Jahrgänge 1920 bis 1927 offiziell einberufen wurden. Eine Liste der Gemeinde, die 1996 erstellt wurde, gibt 260 Männer an. Die Freiwilligen wurden darin nicht berücksichtigt.43  Die Auswertung der Wehrstammblätter ergab jedoch das folgende Ergebnis: 460 Männer aus Schifflingen wurden erfasst (siehe Tabelle 1). Der Älteste wurde im Jahr 1894 und der Jüngste im Jahr 1927 geboren. Ausgeschlossen werden müssen jedoch Reichsdeutsche und Personen, die entweder in eine andere Gemeinde gezogen, verstorben oder durch Wehrdienstentziehung ihren Militärdienst nicht antreten konnten. Die überwiegende Mehrheit der einberufenen Schifflinger wurde in den wehrpflichtigen Jahrgängen 1920 bis 1927 geboren (insgesamt 83,51 Prozent). Dies ergibt eine Zahl von 380 eingezogenen Schifflingern. Der Abgleich mit weiteren Dokumenten aus deutschen und luxemburgischen Archiven ergab eine gesicherte Zahl von 270 Rekrutierten, die zu Beginn der Besatzung in Schifflingen lebten und zwischen 1920 und 1927 geboren wurden. Die Zahl von Einberufenen ist somit (noch) nicht nachvollziehbar.44

Tabelle 1: Jahrgänge der einberufenen Schifflinger
Das Rekrutierungsprofil

Ab August 1941 konnten sich die Luxemburger freiwillig zur Wehrmacht melden. Diesem Aufruf kamen ca. 1.500 luxemburgische Männer nach.45 Für die Ortschaft Schifflingen konnten 79 Männer ausgemacht werden, die sich freiwillig zur Wehrmacht gemeldet hatten. 26 von ihnen wurden vor 1920 geboren, was fast einem Drittel aller Freiwilligen aus Schifflingen entsprach (siehe Tabelle 1). Vor allem die älteren Jahrgänge waren trotz ihrer freiwilligen Anmeldung nicht immer verpflichtet, ihren Dienst tatsächlich anzutreten. Die Motive der Freiwilligen lassen sich nicht eindeutig benennen.46 Man muss jedoch festhalten, dass von den 79 erfassten Freiwilligen aus Schifflingen mindestens 43 einer NS-Organisation angehörten, die nicht zu den Massenorganisationen zählte. Bei diesen 43 Freiwilligen muss man wohl davon ausgehen, dass sie den Nationalsozialismus aktiv unterstützten oder diesem zumindest wohlwollend gegenüberstanden. Opportunismus oder Abenteuerlust spielten wahrscheinlich ebenso eine Rolle.

Ein weiterer möglicher Beweggrund, sich zu melden, könnte die Alltagsflucht – beispielsweise aufgrund familiärer Probleme – gewesen sein (siehe Tabelle 2). Für 346 der einberufenen Schifflinger liegen Angaben zum Datum der Ausstellung ihres Wehrstammblattes vor. Davon wurden 149 noch vor dem 30. August 1942 (vier sogar bereits im Oktober 1940) ausgestellt. Die Jahrgänge 1920 bis 1927 fielen unter die Wehrpflicht. Die Erfassung, Musterung und Aushebung des Jahrganges 1927 erfolgte jedoch erst im Spätsommer 1944. Sie wurden wenige Wochen vor der Befreiung des Landes von Juli bis September 1944 in die Wehrstammblätter eingetragen und gemustert.47 Man kann demnach davon ausgehen, dass die Mehrheit der 48 einberufenen Schifflinger des Jahrgangs 1927 nicht mehr rekrutiert werden konnte. Lediglich für 122 einberufene Schifflinger liegen Angaben zu ihrer Kriegstauglichkeit vor. 116 von ihnen wurden bei der Musterung als kriegsverwendungsfähig oder tauglich qualifiziert. Drei wurden als beschränkt verwendungsfähig oder bedingt tauglich und drei als arbeitsverwendungsunfähig oder untauglich eingestuft.

Tabelle 2: Jahr der Ausstellung der Wehrstammblätter
Die Staatsangehörigkeiten

Für 425 der 460 (erfassten) einberufenen Schifflinger liegen Angaben zum Geburtsort vor: 377 wurden in Luxemburg geboren, 30 im Deutschen Reich, 17 in Frankreich und einer in Polen. Angaben zur Staatsangehörigkeit liegen indes nur für 329 Personen vor: 168 waren Luxemburger, 109 galten als Reichsdeutsche auf Widerruf, 36 waren Reichsdeutsche und einer war Italiener. Bei 14 Personen wurde die Staatsangehörigkeit mit „ungeklärt“ angegeben. Der 1924 geborene Nicolas K. beispielsweise wurde als Reichsdeutscher aufgeführt, obwohl er von Geburt auch die Luxemburger und somit eine doppelte Staatsbürgerschaft besaß. Zahlreiche Luxemburger wurden somit von der Wehrmacht als Reichsdeutsche aufgeführt. 107 von den 109 Personen, die als „Reichsdeutsche auf Widerruf“ vermerkt wurden, besaßen vor dem 10. Mai 1940 die luxemburgische Staatsangehörigkeit. 12 von 14 Personen, deren Staatsangehörigkeit mit „ungeklärt“ angegeben wurde, besaßen ebenfalls vor dem 10. Mai 1940 die luxemburgische Staatsangehörigkeit.48 Insgesamt ergibt dies für sämtliche Jahrgänge, wenn man davon ausgeht, dass die 88 in Luxemburg geborenen Männer, für die keine Angaben über deren Staatsangehörigkeit vorliegen, ebenfalls Luxemburger waren, eine Gesamtzahl von mindestens 375 luxemburgischen Staatsangehörigen, die über die Wehstammblätter in Schifflingen erfasst wurden. Dies entspricht 81,52 Prozent.

Tabelle 3: Berufsklassen der einberufenen Schifflinger der Jahrgänge 1894–1927
Familienstand, Religion, Beruf

Über den Familienstand liegen Angaben für 314 Männer vor. Von denen waren lediglich 55 verheiratet. 259 waren ledig, was auf das junge Alter der Mehrheit der Einberufenen zurückzuführen ist. Viele von ihnen lebten noch zu Hause bei ihren Eltern. Über die Religionszugehörigkeit liegen ebenfalls Angaben für 314 Männer vor. Hier ergibt sich ein äußerst homogenes Bild: 305 von ihnen waren römisch-katholischer, 7 evangelischer Konfession. Bei zwei Männern findet sich der Eintrag „gottgläubig“.49 Für 372 einberufene Schifflinger liegen Angaben zum Beruf oder zur Ausbildung vor (siehe Tabelle 3). Die Arbeiter machten den größten Anteil aus: 209 waren (qualifizierte) Arbeiter und 71 (unqualifizierte) Hilfsarbeiter. Dies macht einen Prozentsatz von 75,69 % aus. Die zweitgrößte Gruppe bildeten die Schüler und Studenten, was wiederum auf das junge Alter der Einberufenen zurückzuführen ist (siehe Tabelle 3). Bei 279 einberufenen Schifflingern konnte eine Mitgliedschaft in mindestens einer prodeutschen oder einer NS-Organisation nachgewiesen werden. Die zwangsrekrutierten Jahrgänge gehörten im Durchschnitt etwa 1,48 Organisationen an. Bei den Freiwilligen lag der Durchschnitt etwas höher bei 2,23 (siehe Tabelle 4).

Tabelle 4: NS-Mitgliedschaften der einberufenen Schifflinger der Jahrgänge 1894–1927
Schlussfolgerung und Ausblick

Bei genauer Betrachtung der Wehrstammblätter und deren Auswertung ergeben sich vielversprechende Möglichkeiten für die Forschung des Projekts WARLUX sowie für eine lokalhistorische Untersuchung einer luxemburgischen Gemeinde während der Besatzungszeit im Zweiten Weltkrieg. Vorläufig können anhand dieser Quelle folgende Erkenntnisse gewonnen werden: Obwohl die Mehrheit der Registrierten nach der Einberufungsverordnung in den Jahren 1920 bis 1927 geboren wurde, zeigen die Erfassungen auf den Blättern auch andere Jahrgänge. Dies verdeutlicht, dass die Registrierten aus allen Teilen der Gesellschaft stammten – unabhängig von Alter, Beruf oder sozialem Status – und somit ein heterogenes Bild der besetzten Gesellschaft in Schifflingen zeichnen. Zusätzlich geben die Blätter detaillierte Einblicke in die soziale Herkunft, die Wohnsituation, demografische Merkmale und Informationen über die Gliederungen, denen die Registrierten angehörten. Die Wehrstammblätter bestätigen, dass in Schifflingen kein statisches und einseitiges System herrschte. Für den nächsten Schritt in der Forschung bedeutet dies, dass die Perspektive auf die individuelle Ebene verlagert werden muss. Verhaltensformen und jeweilige Handlungsmuster – von der Mitgliedschaft in der VdB bis zum freiwilligen Einsatz beim Militär oder der Polizei – müssen von Fall zu Fall betrachtet und hinterfragt werden. Die Wehrstammblätter bilden den Ausgangspunkt für die Übersicht der registrierten Bewohner in Schifflingen. Auch wenn für die WARLUX-Fallstudie nur die männlichen Registrierten zur näheren Untersuchung herangezogen wurden, so sind diese Dokumente dennoch eine wertvolle Quelle für weitere Forschungsfragen zu den Personen.

Durch die Hinzunahme weiterer Quellen aus deutschen und luxemburgischen Archiven lässt sich das Puzzle aus verschiedenen Quellenarten, sowohl zeitgenössische als auch nachkriegszeitliche Dokumente, weiter zusammensetzen, um facettenreiche Biografien und Gesellschaftsbilder zu rekonstruieren. Persönliche Dokumente wie Briefe und Tagebücher sowie biografische Fallstudien der WARLUX-Digital-Collection und der Sammlung des Musée National de la Résistance et des Droits Humains oder anderer Einrichtungen ermöglichen einen individuellen (bottom-up) Blick auf die Betroffenen. Die Wehrstammblätter bilden einen Ausgangspunkt für eine quantitative Herangehensweise und somit einen wichtigen Baustein für das Fundament der WARLUX-Fallstudie und für weitere lokalhistorische Studien.

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut durch Jannes Bergmann und Paul Fröhlich.


Zitierempfehlung: Nina Janz/Jérôme Courtoy/Steve Devé/Sarah Maya Vercruysse, Die Zwangsrekrutierung und deren gesellschaftliche Folgen während der NS-Besatzungszeit in Luxemburg. Eine Analyse zur Ortschaft Schifflingen, in: Portal Militärgeschichte, 08. Mai 2023, URL: https://portal-militaergeschichte.de/janz_zwangsrekrutierung, DOI: https://doi.org /10.15500/akm.08.05.2023 (Bitte fügen Sie in Klammern das Datum des letzten Aufrufs dieser Seite hinzu).

  • 1. Dieter Pohl, Herrscher und Unterworfene. Die deutsche Besatzung und die Gesellschaften Europas, in: Dietmar Süß/Winfried Süß (Hrsg.), Das „Dritte Reich“. Eine Einführung, München 2008, S. 267–285, hier S. 276.
  • 2. Siehe mehr zu Schifflingen unter deutscher Besatzung: Jérôme Courtoy/Elisabeth Hoffmann, Im Griff des Nationalsozialismus. Fallstudien zu NS-Organisationen in Luxemburg und der Ortschaft Schifflingen, Schifflingen 2023.
  • 3. https://www.c2dh.uni.lu/de/projects/warlux-soldaten-und-ihre-gemeinschaften-im-zweiten-weltkrieg-die-auswirkungen-und-das-erbe.
  • 4. https://mnr.lu/.
  • 5. Bei der Analyse müssen wir jedoch wachsam bleiben, da auch Rekruten anderer Nationalitäten oder sogenannte „Staatenlose“ in diesen Dokumenten enthalten sind.
  • 6. Vgl. Rudolf Absolon, Wehrgesetz und Wehrdienst 1935–1945. Das Personalwesen in der Wehrmacht, Boppard 1960, S. 363f.
  • 7. Vgl. Heinrich Filges, Leitfaden für die Ausfertigung von Personalpapieren der Wehrmacht, Berlin 1943, S. 3. Mehr hierzu: Christoph Rass, Überregionale Erschließung personenbezogener Quellen zu Angehörigen der Wehrmacht, Luftwaffe und Waffen-SS, in: Mitteilungen aus dem Bundesarchiv 1 (2004), S. 26–31; Christoph Rass/René Rohrkamp, Deutsche Soldaten 1939–1945. Handbuch einer biographischen Datenbank zu Mannschaften und Unteroffizieren von Heer, Luftwaffe und Waffen-SS, Aachen 2009, S. 65.
  • 8. Vgl. Filges, Leitfaden, S. 1.
  • 9. Rass/Rohrkamp, Deutsche Soldaten 1939–1945, S. 34. Siehe auch: Christoph Rass, Gibt es den Gefreiten Jedermann? Perspektiven der Analyse personenbezogener Akten zum Personal militärischer Institutionen, in: Christian Hartmann (Hrsg.), Von Feldherren und Gefreiten. Zur biographischen Dimension des Zweiten Weltkriegs, Oldenburg 2008, S. 91–102, hier S. 92.
  • 10. Vgl. Rass/Rohrkamp, Deutsche Soldaten 1939–1945, S. 37; Filges, Leitfaden, Teil XIII Erkennungsmarken.
  • 11. Der Wehrpass wurde wie das Wehrstammbuch bei der Musterung angelegt – allerdings nur für angenommene Freiwillige oder Ersatzreservisten, die mit einer kurzfristigen Einstellung bzw. Einberufung rechnen durften. Vgl. hierzu: Rass/Rohrkamp, Deutsche Soldaten 1939–1945, S. 66.
  • 12. Vgl. Ministère de l’Intérieur (Hrsg.), Livre d’Or des victimes luxembourgeoises de la guerre de 1940 à 1945, Luxemburg 1971.
  • 13. MNRDH, Mitglieder-Liste, Verein der Auslandsdeutschen, 18.01.34 Deutsche Kolonie; Vgl. hierzu: Archives nationales de Luxembourg (ANLux), Fonds des cours et tribunaux (CT), CT-03-01-05421, Mitgliedsausweis der Deutschen Kolonie Luxemburg, 4.2.1936. Anheuser trat am 1. April 1931 der Kolonie bei.
  • 14. Vgl. Denis Netgen, Die Evakuation im Mai 1940, in: Commune de Schifflange (Hrsg.), Inauguration de l’Hôtel de Ville. Dimanche, le 22 juin 1952, Schifflingen 1952, S. 22f., hier S. 23.
  • 15. Vgl. Heimkehr der Evakuierten, in: Obermoselzeitung 144 (26.6.1940), S. 3; Marc Limpach/Marc Kayser, Wir glauben an die Demokratie. Albert Wingert, Resistenzler, Luxemburg 2004, S. 91. Mehr hierzu in: Jérôme Courtoy, Schifflingen im Ausnahmezustand. Zwischen Kriegsvorbereitungen, Evakuation und Besatzung. Ein Rekonstruktionsversuch, Schifflingen 2019.
  • 16. Vgl. Schifflinger Gemeindearchiv, Beratungsregister des Gemeinderates 11.6.1938–31.10.1940, Sitzung vom 31. Oktober 1940, Bl. 225.
  • 17. Vgl. Schifflinger Gemeindearchiv, Beratungsregister des Gemeinderates 11.06.1938–31.10.1940, Sitzung vom 31. Oktober 1940, Bl. 224; vgl. hierzu Schifflinger Gemeindearchiv, Jahres-Rechnung 1940, Art 143, Auslagen der Dienststelle W.H.W.; Schifflinger Gemeindearchiv, Jahres-Rechnung 1940, Art 144, Deutsche Schutzpolizei.
  • 18. Vgl. Schifflinger Gemeindearchiv, Registre aux délibérations du Collège échevinal de Schifflange 1.9.39–2.12.1940, Sitzung vom 25. November 1940; ANLux, CT-03-01-02499, Mitteilung von Jean Weydert an den Ortsgruppenbeauftragten des WHW in Schifflingen, wegen der Amtsenthebung von Nicolas Grund, 28.1.1941; Schifflinger Gemeindearchiv, Entschädigung des Bürgermeisters, Auszahlungs-Anordnung für Entschädigung des Bürgermeisters für den Monat Januar 1941, 3.5.1941.
  • 19. Vgl. Esch und Schifflingen eine Gemeinde. Ein weiterer Schritt zum Ausbau der Kreisstadt Esch getan, in: Escher Tageblatt 155 (1.7.1941), S. 3; Neue Bestätigung einer alten Ehe. Eindrucksvolle Feierstunde im Festsaal der Schifflinger Schule, in: Escher Tageblatt 152 (2.7.1941), S. 3; Hierzu mehr in: Jérôme Courtoy, Die Eingemeindung Schifflingens an Esch/Alzette. Ein Rekonstruktionsversuch, Schifflingen 2018.
  • 20. Vgl. Jérôme Courtoy/André Marques, Von der Standarte zum Sturm. Nationalsozialistische „Kampfgliederungen“ in Luxemburg und der Ortschaft Schifflingen, in: Hémecht 74/1 (2022), S. 48–84.
  • 21. Siehe hierzu: Yann Duarte/Elisabeth Hoffmann, „unsere deutschstämmigen Luxemburger Schwestern“. Die NS-Frauenschaft und das Deutsche Frauenwerk in Luxemburg und Schifflingen (1940–1945), in: Jérôme Courtoy/Elisabeth Hoffmann (Hrsg.), Im Griff des Nationalsozialismus. Fallstudien zu NS-Organisationen in Luxemburg und der Ortschaft Schifflingen, Schifflingen 2023, S. 26–46; Jérôme Courtoy, „Veteranen für den Führer“. Der NS-Reichskriegerbund in Luxemburg und der Ortschaft Schifflingen, in: Jérôme Courtoy/Elisabeth Hoffmann (Hrsg.), Im Griff des Nationalsozialismus. Fallstudien zu NS-Organisationen in Luxemburg und der Ortschaft Schifflingen, Schifflingen 2023, S. 48–70.
  • 22. Vgl. Marc Schoentgen, Arbeiten unter Hitler. NS-Sozialpolitik, Deutsche Arbeitsfront und Herrschaftspraxis im besetzten Luxemburg am Beispiel der Schwerindustrie 1940–1944, Berlin 2021, S. 53.
  • 23. Daniel Hadwiger, Die deutsche „Nationalsozialistische Volkswohlfahrt“ und der französische „Secours national“ im Zweiten Weltkrieg, Stuttgart 2021, S. 333.
  • 24. Nach den Streiks im September 1942 verstärkte die NSV ihre Rekrutierung.
  • 25. Vgl. Steve Devé, Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) in Luxemburg und der Ortschaft Schifflingen, in: Jérôme Courtoy/Elisabeth Hoffmann (Hrsg.), Im Griff des Nationalsozialismus. Fallstudien zu NS-Organisationen in Luxemburg und der Ortschaft Schifflingen, Schifflingen 2023, S. 14–25.
  • 26. Vgl. Chef der Zivilverwaltung (CdZ) Luxemburg, Verordnung über die Reichsarbeitsdienstpflicht in Luxemburg vom 23. Mai 1941, in: Verordnungsblatt für Luxemburg 36 (06.06.1941), S. 232.
  • 27. Vgl. CdZ Luxemburg, Verordnung über die Wehrpflicht in Luxemburg, in: Verordnungsblatt für Luxemburg 49 (31.08.1942), S. 253.
  • 28. Laut den zeitgenössischen Gesetzen richtete sich die Staatsbürgerschaft nach dem Vater. Bei Heirat hat die Ehefrau die Staatsbürgerschaft des Ehemannes angenommen. Siehe hierzu: Denis Scuto, La nationalité luxembourgeoise (XIXe–XXIe siècles). Histoire d‘un alliage européen, Brüssel 2012. Unter dem CdZ wurden die Eingezogenen auf „Widerruf“ als Reichsdeutsche eingebürgert. Siehe hierzu: Paul Dostert, Luxemburg zwischen Selbstbehauptung und nationaler Selbstaufgabe. Die deutsche Besatzungspolitik und die Volksdeutsche Bewegung 1940–1945, Luxemburg 1985, S. 187.
  • 29. Mit dem „Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht“ vom 16. März 1935 (RGBl. 1935, Teil I, S. 375) wurde der Wehrdienst wieder eingeführt und die Reichswehr in Wehrmacht umbenannt. Die Dauer des Wehrdienstes wurde zunächst auf ein Jahr festgelegt und im August 1936 auf zwei Jahre verlängert. Am 21. Mai 1935 folgte das „Wehrgesetz“ (RGBl. 1935, Teil I, S. 609–614).
  • 30. Vgl. ANLux, CdZ-E-0141, Erfassung und Musterung der Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1920–1927, 1942 hier Veröffentlichung des Befehles für die Kreise Diekirch und Grevenmacher, ein gleichlautender Befehl ging ebenfalls für den Kreis Esch/Alzette ein.
  • 31. Peter M. Quadflieg, Die Zwangsrekrutierung von Luxemburgern zur deutschen Wehrmacht im Spiegel von Wehrmachtspersonalunterlagen, in: Hémecht 59/4 (2007), S. 401–428, hier S. 421.
  • 32. Vgl. André Hohengarten, Die Zwangsrekrutierung der Luxemburger in die deutsche Wehrmacht, in: Histoire & Mémoire. Les Cahiers du CDREF 1 (2010), S. 2–32, hier S. 13. Andere Zahlen liegen im Livre d’Or vor. Auf diese Zahlen hat sich die wissenschaftliche Forschung in letzter Zeit verständigt.
  • 33. ANLux, CdZ E 0161, Kreis Esch, Erfahrungsbericht über Musterung der Wehrpflichtigen 1920–1924, 15.10.1942.
  • 34. Vgl. Dostert, Luxemburg, S. 176.
  • 35. Vgl. Einberufungsbefehl von Pierre Hansen, geb. am 13.10.1921 in Schifflingen. Siehe hierzu: Féderation des enrôlés de force, URL: http://www.ons-jongen-a-meedercher.lu (Stand: 13.12.2022).
  • 36. ANLux, CdZ-A-2099-2, Mitteilung des Chefs der Zivilverwaltung über die Zahlung von Familienunterhalt an Angehörige von Wehrpflichtigen, abgerufen beim Reichsarbeitsdienst, 22.07.1941.
  • 37. Vgl. Robert Krantz, Luxemburgs Kinder unter dem Nazi-Regime. Ein Dokumentarbericht. Bd. 3: „Auslese“ für ein tausendjähriges Reich?, Luxemburg 2002, S. 193.
  • 38. Marie-Luise Recker, „Stark machen zum Einsatz von Gut und Böse für Volk und Vaterland“. Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, in: Stephanie Becker/Christoph Studt (Hrsg.), „Und sie werden nicht mehr frei sein ihr ganzes Leben“. Funktion und Stellenwert der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände im „Dritten Reich“, Berlin 2012, S. 269–280, hier S. 269.
  • 39. Vgl. Krantz, „Auslese“, S. 196.
  • 40. Auffallend ist, dass die wenigsten dieser 120 Personen Mitglied in der NSV waren (zumindest laut den Angaben zur Gliederungsangehörigkeit). Vgl. hierzu: Gemeindearchiv Schifflingen, Karteikarte, Haushaltungsvorstand vom Hilfswerk „Mutter und Kind“.
  • 41. Vgl. Benoît Majerus, Faiblesse, opportunisme, conviction…, Les degrés de l’implication dans la collaboration avec l’Allemagne nationale-socialiste à travers l’exemple des Ortsgruppenleiter luxembourgeois, unveröffentlichte Masterarbeit, Université Libre de Bruxelles 1999, S. 104f.
  • 42. Vgl. Gilles Kartheiser, Die Umsiedlung Luxemburger Familien 1942–1945. Von der numerischen und namentlichen Erfassung der Betroffenen bis zur Beschreibung des Lebens anhand von Zeitzeugenberichten, Saarbrücken 2013, S. 197–443; ANLux, CDRR-0079/N°234-B, Dokumente und Listen; ANLux, CDRR-0079/N°234-A, Dokumente und Listen; ANLux, CDRR-0079/N°233-B, Umsiedlungslager; ANLux, CdZ-A-4291, Einbürgerung von Umsiedlern auf Widerruf sowie der Arbeitseinsatz von Luxemburger Absiedlern und Listen von Absiedlern; Archiv der Fédération des enrôlés de force victimes du nazisme (FEDEF), Kasten 6, dossier 1–2, Listen der politisch Deportierten aus „das schwarze Buch“.
  • 43. Schifflinger Gemeindearchiv, Liste des enrolés de force, 1996.
  • 44. Die Recherchen laufen weiter und werden weiter mit anderen Dokumenten u.a. vom Bundesarchiv bzw. der ehemaligen Wehrmachtauskunftstelle (WASt) abgeglichen.
  • 45. Vgl. Peter M. Quadflieg, Dimensionen der „Zwangsrekrutierung“ in Luxemburg, in: Musée National de la Résistance et des Droits Humains (Hrsg.), Luxemburg und das Dritte Reich, Ehlerange 2021, S. 436–451, hier S. 439.
  • 46. Eine Analyse der Cour et Tribunaux-Akten der Freiwilligen steht weiterhin aus. Diese soll jedoch im Rahmen des „Warlux“ Projektes der Universität Luxemburg erfolgen.
  • 47. Vgl. Peter M. Quadflieg, „Zwangssoldaten“ und „Ons Jongen“. Eupen-Malmedy und Luxemburg als Rekrutierungsgebiet der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg, Aachen 2008, S. 110.
  • 48. Von den 131 Personen, zu deren Staatsangehörigkeit keine Angaben vorliegen, wurden 88 in Luxemburg, 5 in Frankreich und 3 im Deutschen Reich geboren. Für 35 von ihnen liegen auch zum Geburtsort keine Angaben vor.
  • 49. Von den Nationalsozialisten eingeführte Bezeichnung für Personen, die weder einer Religionsgemeinschaft angehörten noch sich als glaubenslos bezeichnen wollten.
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