Für eine neue Geschichte von Militär und Politik
Christoph Nübel
Aufsatz
Veröffentlicht am: 
11. Oktober 2021
Schwerpunktthema: 
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DOI: 
https://doi.org/10.15500/akm.11.10.2021b

Ist das Militär eine tickende politische Zeitbombe? So könnte man heute meinen, blickt man auf Mali, wo auf den Staatsstreich 2020 im folgenden Jahr ein erneuter gewaltsamer Machteingriff der Streitkräfte folgte, in dessen Zuge die Interimsregierung entfernt und ein Oberst das Amt des Staatsoberhaupts übernahm. Ebenfalls 2021 hat das Militär in Myanmar die gewählte Regierungschefin aus dem Amt entfernt. Das Land blickt auf eine vergleichsweise lange Geschichte von Putschversuchen zurück, ebenso die Türkei, die zuletzt 2016 unter Hinzuziehung der Armee blutige Kämpfe erlebt hat. In Armenien wurde 2021 die politische Führung des Landes nach einem verlorenen Krieg durch einen vom Generalstab aufgestellten Forderungskatalog unter Druck gesetzt. Zuletzt ließen einige pensionierte Generäle und aktive Soldaten in Frankreich verlauten, die Armee würde nicht tatenlos zusehen, wenn Islamisten die politische Ordnung Frankreichs bedrohten. Wie die Beispiele zeigen, betätigen sich heute Streitkräfteangehörige in verschiedenen Staaten auch als politische Kraft.

Historische Perspektiven
Das Problem ist indes nicht nur ein gegenwärtiges, sondern ebenfalls ein historisches. Allein 1962 gab es vier erfolglose Militäraufstände im Libanon, in Portugal, der Türkei und Venezuela, während sich die Armee in Burma (dem heutigen Myanmar), Argentinien und Syrien durchsetzen konnte.1 Von den etwa hundert Diktaturen, die 1978 weltweit existierten, standen in 20 Prozent der Fälle Offiziere an der Spitze des Staates.2 Das Militär griff also immer wieder nach der Macht, wobei es in epochen- und gesellschaftsspezifischen Kontexten agierte. Berühmt ist das Beispiel des Ersten Weltkrieges. In der zweiten Kriegshälfte vermochte die Dritte Oberste Heeresleitung unter den Generälen Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff die politischen Leitlinien des Kaiserreiches in einigen Bereichen so weit zu dominieren, dass manche Historiker sogar von einer „Militärdiktatur“ sprechen.3 In Frankreich lagen die Dinge anders. Als der Oberbefehlshaber der französischen Armee, General Joseph Joffre, mit der Regierung unter Premier Aristide Briand in Konflikt geriet, wurde er im Rahmen einer Restrukturierung des Oberkommandos 1917 mit dem Ehrentitel „maréchal de France“ versehen und ins Abseits gestellt. In Japan hingegen war die Armee mit besonders großer politischer Macht ausgestattet. Eine moderne Militärorganisation hatte sich hier erst nach der Meiji-Restauration 1868 entwickelt. Die Streitkräfte hatten sich, ähnlich wie in Deutschland, ein Immediatrecht gesichert: Spitzenmilitärs konnten dem Tenno vortragen. Mehr noch, da sie die Minister für Heer und Marine selbst bestimmten, griffen sie lange Zeit unmittelbar in die Kabinettsbildung ein.4
Diese Beispiele verweisen auf ein tiefgreifendes Wechselverhältnis zwischen jeweiliger Staats- und Gesellschaftsordnung auf der einen sowie den Streitkräften auf der anderen Seite. Wer Staatlichkeit verstehen will, muss das Militär studieren (und vice versa). Das konnte jüngst an der Verwaltungsgeschichte des Militärs demonstriert werden.5
Historisch gesehen agierte das Militär immer wieder als eine Organisation, die ihren Einfluss, ihr Wissen und ihr latentes Gewaltpotenzial dazu nutzte, politische Entscheidungsprozesse so zu lenken, dass am Ende die gewünschten Ergebnisse standen. Dasselbe traf auf aktive und ehemalige Militärangehörige zu, auch wenn sie sich – wie die Streitkräfte selbst – häufig als unpolitisch darstellten.6 Tatsächlich hält die Geschichte zahlreiche Beispiele bereit, in denen die „bewaffnete Macht“, wie ein gebräuchliches Synonym für die Streitkräfte lautet, ihre Waffen zur Machtausübung einsetzte. Nicht ohne Grund schrieb Edmund Burke 1790: “An armed, disciplined body is, in its essence, dangerous to liberty”, wobei er nicht zu ergänzen vergaß, dass ein Haufen undisziplinierter Kämpfer noch schlimmer sei.7 Aus diesem Grund versagte das britische Parlament in der Frühen Neuzeit der Krone ein stehendes Heer. Es befürchtete, dass es zur Errichtung eines autoritären, illiberalen Regimes genutzt werden würde. Was man sich auf den Inseln dank Kanal und Marine leisten konnte, war auf dem europäischen Kontinent unmöglich.8 Das Militär wurde hier zum Schutz von Bürger und Staat als notwendig erachtet, und es blieb ein politischer Faktor.
Ist das Militär also eine tickende Zeitbombe? Der britische Politikwissenschaftler Samuel E. Finer hat vorgeschlagen, das Problem eher von der anderen Seite her zu betrachten und nicht zu fragen, warum das Militär putscht. Eine etwas simplifizierende Antwort auf diese Frage kann nämlich lauten: weil es das kann, verfügen die Streitkräfte doch über die Waffen, die Organisation und die Kohäsion, die dafür nötig sind. Finer war eher erstaunt über die Tatsache, warum das Militär seinen „zivilen Herren“ denn überhaupt gehorchte.9 Warum ordnet sich das Militär einer zivilen Macht unter?
Dieses Problem steht im Mittelpunkt einer politikgeschichtlich interessierten Militärgeschichte. Staatliche Gesellschaftsordnungen waren und sind stets um die Kontrolle militärischer Gewalt bemüht.10 In verschiedenen Jahrhunderten regulierten parlamentarische Einrichtungen den obrigkeitlichen Zugriff auf kriegsrelevante Ressourcen. Landesherren waren von der Finanzierung und damit de facto von der prinzipiellen Zustimmung der Stände zu kriegerischen Unternehmungen abhängig. Zugleich war – und das gilt seit der Antike – die Verfügungsgewalt über eine bewaffnete Macht mit Fragen der Legitimität politischer Herrschaft verbunden. Und der Prozess der Staatsbildung war, zumindest im europäischen Fall, seit dem ausgehenden Mittelalter eng mit der Herausbildung stehender Heere verknüpft. Zugleich war es im 20. Jahrhundert Ziel politischer Akteure, mithilfe von Streitkräften selbst Handlungsmacht zu demonstrieren und damit beispielsweise den Anspruch auf eine eigene Staatlichkeit zu untermauern.11 Zeigen lässt sich dies etwa an der Haltung David Ben Gurions, der zu Beginn der 1940er Jahre die Aufstellung jüdischer Streitkräfte forderte, um einen eigenen Staat in Palästina zu legitimieren.12
Spätestens mit dem 18. Jahrhundert nämlich wurden Armeen zur Verkörperung und zum zentralen Symbol des staatlichen Gewaltmonopols. Charles Tilly hat die starke wechselseitige Beziehung von Militär und moderner Staatlichkeit auf die berühmte Formel gebracht: „War made the state, and the state made war.“13 Politik und Militär waren im Kontext von Herrschaft und Herrschaftsausübung dabei nicht nur, wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung, aufeinander angewiesen; sie konnten auch in einer hochgradig konfliktbehafteten Beziehung zueinander stehen – bis hin zur Entmachtung politischer Entscheidungsträger durch das Militär. Zugleich war das Militär Garant der äußeren Sicherheit des Staates.
Im Falle von Unruhen oder Notständen war es möglich, neben der Polizei auch das Militär im Innern einzusetzen.14 Dies konnte jedoch nicht vorbehaltlos erfolgen. Für Aufstandsbekämpfung oder gar Bürgerkrieg waren die Streitkräfte in der Regel nicht ausgebildet, weshalb sie oftmals übermäßig hart vorgingen. In der Gewaltanwendung gegen die eigene Bevölkerung verspielten sie rasch Ansehen und Vertrauen und wurden zum Sinnbild eines Obrigkeitsstaates, der sich um die Anliegen der einfachen Leute wenig scherte. So hatte der Beiname des Kölnischen Infanterie-Regiments Nr. 16, „Hacketäuer“, im Rheinland nicht nur einen positiven Beiklang. Indes war es keineswegs ausgemacht, dass Wehrpflichtige im Zweifelsfall gewaltsam gegen ihre Landsleute vorgehen würden. Aus diesem Grund blieb der Einsatz des Militärs für die innere Sicherheit eine höchst ambivalente und riskante Angelegenheit.

Duales System: Militär und Politik in der Forschung
Blicken wir auf die Neuere Geschichte Deutschlands, so wurde und wird das Verhältnis von Militär und Politik häufig im Lichte eines deutschen „Sonderweges“ gedeutet. Das Kaiserreich sei eine „Militärmonarchie“ gewesen, so die mächtige Deutung Hans-Ulrich Wehlers aus den 1970er-Jahren. Sie habe nicht nur eine fortschrittliche, liberal-demokratische Entwicklung der Gesellschaft verhindert, sondern sich als „historische Bürde“ erwiesen und letztlich in den Nationalsozialismus geführt.15 Grundzüge dieser Deutung hat zuletzt Eckart Conze wieder aufgenommen, nicht ohne Widerspruch zu ernten.16
Gewissermaßen vom anderen Ende her argumentierte Gerhard Ritter. Bis heute einflussreich ist vor allem seine vierbändige Arbeit, die zwischen 1954 und 1968 unter dem Titel „Staatskunst und Kriegshandwerk“ erschien und mehrere Auflagen erlebte. Dem konservativen Historiker Ritter war die preußisch-deutsche Geschichte heilig. Massendemokratie und exzessiver, ins Zerstörerische gesteigerter Nationalismus galten ihm als fremde, ja ausländische Ideen, die sich im Wilhelminismus verhängnisvoll ausgewirkt hätten und im Nationalsozialismus kulminiert seien. Ritter wollte in Friedrich dem Großen einen Roi Connétable erkennen, der vernunftgeleitet die „vollkommene Einheit“ von „Kriegführung und Politik“ verkörperte.17 Auch der spätere Reichskanzler Otto von Bismarck fand seinen Beifall, denn dieser habe es noch vermocht, die sich im deutsch-französischen Krieg bereits andeutenden zerstörerischen Kräfte moderner Massenkriege zu bändigen. Gleichwohl sah Ritter 1870/71 eine „neue Epoche“ heraufziehen, die Politik als „Machtkampf“ begriff und den Weg zur exzessiven Kriegführung bereitete.18
Es lohnt sich noch heute, Ritters Werk zu lesen, denn er zeichnet ein scharfes Bild der Entscheidungsprozesse in der preußischen und deutschen Kriegsleitung seit dem 18. Jahrhundert. Dafür konnte er noch Quellen heranziehen, die durch den Zweiten Weltkrieg verloren gegangen sind. Gleichwohl sind seine Kategorien – hier die ordnende „Staatskunst“, dort das destruktive „Kriegshandwerk“ – für eine historische Analyse nicht geeignet, und das aus zwei Gründen: erstens, weil Ritter sie vor dem Hintergrund seiner eigenen Biographie konzipierte und stark normativ auflud. Ritter nahm als Soldat am Ersten Weltkrieg teil und verwand die Niederlage lange Zeit nicht; dem Nationalsozialismus stand er kritisch gegenüber. Das Verhältnis von Politik und Militär glich ihm einem Ringen zwischen Gut und Böse, in dem eine Macht – die politische – triumphieren musste. Für Ritter gehörte es „nun einmal zu einer gesunden Ordnung des öffentlichen Wesens, dass die Funktion des kriegerischen Elementes eine untergeordnete bleibt im Verhältnis zur allgemeinen Staatsleitung“. Die damit einhergehende normative Geschichtsbetrachtung mit ihren apologetischen Zügen rügte bereits Ludwig Dehio, der Ritter vorwarf, das Phänomen des Militarismus deshalb nur unzureichend erfasst zu haben.19 Gleichwohl lebte sie in einer Geschichtsschreibung fort, die einen „Primat der Politik“ voraussetzte, ohne zu erläutern, was genau darunter zu verstehen sei.
Zweitens birgt solch eine normative Betrachtung eine dualistische Sicht auf Politik und Militär. Sie geht davon aus, dass Militär und Politik zwei klar voneinander unterscheidbare Sphären bilden. Dabei wird häufig ein allgemeines Verständnis von „Politik“ und „Militär“ vorausgesetzt, ohne die Begriffe zu klären – weder definitorisch, noch historisch, d.h. im jeweiligen zeitgenössischen Verständnis. Auffällig ist, dass die deutsche Forschung lange von einem „Primat der Politik“ über das „Militär“ sprach, während in den USA und Großbritannien eher von „civil-military relations“ die Rede ist. Das ist durchaus ein Unterschied: Deutscherseits wird auf zwei systemische Teilbereiche von Gesellschaft rekurriert, die nach unterschiedlichen Logiken funktionieren und die ungleichgewichtig sind. Im Sinne der Überlegungen Carl von Clausewitz‘ wird häufig angenommen, dass beide Sphären bei aller Unterschiedlichkeit miteinander vereinbar sind: Die Politik solle zwar dem Militär übergeordnet sein, Krieg sei aber gleichwohl die „Fortsetzung“ von Politik mit militärischen Mitteln.
Das englischsprachige Modell zielt eher auf die Zugehörigkeit von Akteuren gemäß einer binären Formel: Nichtmilitär-Militär. Ihm ist begrifflich schärfer als im Deutschen die Trennung beider Dimensionen eingelagert: Zivil ist das Andere, also alles das, was nicht das Militär ist. Seit dem Aufkommen des Begriffes der „Zivilgesellschaft“ ist das eine ganze Menge. Das Militär wurde im Zuge des westlichen Modells der Modernisierung und Zivilisierung immer stärker externalisiert und aus der Gesellschaft herausgeschrieben. Begriffe wie „civil control“ machen dabei deutlich, dass das „Zivile“ – ähnlich wie im deutschen Konzept – den Vorrang haben soll. Diese Terminologie dominiert heute die politikwissenschaftliche Fachsprache auch in Deutschland, wo ebenfalls von „ziviler Kontrolle“ die Rede ist. Auch in der Geschichtswissenschaft finden mittlerweile an dieses Modell angelehnte Bezeichnungen Verwendung. In dem berechtigten Versuch, dem normativen Gehalt der Wendung vom „Primat der Politik“ zu entgehen, werden dabei gleichwohl dualistische Interpretationsmuster reproduziert.20
In der frühen Bundesrepublik hat diese babylonische Sprachverwirrung zu einigen Friktionen geführt. Als man im Zuge des Streitkräfteaufbaus um die Einordnung des Militärs in die demokratische Verfassung rang, orientierten sich die Bonner Politiker an amerikanischen und britischen Politikkonzepten, die nicht nur Sicherheit vor irgendwelchen Sonderwegen versprachen, sondern zugleich sichtbares Zeichen für die Westintegration der Bundesrepublik sein sollten. Bereits um 1950 war dabei der Begriff „civil control“ gebräuchlich, der von nicht wenigen Protagonisten im Bundestag mit „zivile Kontrolle“ übersetzt wurde. Ehemalige Offiziere gingen auf die Barrikaden, weil sie einen „Vorrang der ‚Zivilisten’“21 im 1955 geschaffenen Verteidigungsministerium befürchteten. Der Konflikt schwelte einige Jahre weiter und veranlasste sogar den Minister zu einer Stellungnahme. 1963 versuchte Kai-Uwe von Hassel zu beschwichtigen, indem er sich als Übersetzer anbot: „Civil control heißt nicht zivile Kontrolle der Soldaten, sondern verantwortliche Leitung durch Politik.“22 Die Gemüter vermochte das nicht zu beruhigen, „civil control“ blieb lange Jahre ein Kampfbegriff in- und außerhalb des Verteidigungsministeriums.

Jenseits des Dualismus
Der Blick in die Forschungsliteratur und das Blättern in den Quellen zeigen, dass sich bereits in der Terminologie ein Grundproblem des Themas spiegelt. Die Kategorien waren und sind alles andere als klar, bestanden und bestehen doch mannigfache Wechselwirkungen und Grenzüberschreitungen zwischen ihnen. Nehmen wir nur Charles de Gaulle: War er eher Politiker oder doch mehr Militär? Oder Otto von Bismarck: Er gilt in der Forschung als der Politiker, der 1870/71 den „politischen Primat“ über die Generäle behauptete. Festgemacht wird das etwa an dem Umstand, dass sich Bismarck gegen Generalstabschef Helmuth von Moltke mit der Forderung durchsetzte, Paris mit Artillerie zu beschießen, um die Stadt zur Kapitulation zu zwingen. Dabei zeigt dieses Beispiel umso eindrücklicher, dass sich die Kategorien Militär und Politik häufig einer klaren Zuordnung entziehen: Bismarck hatte den Rang eines Generalmajors inne und trat seit um 1870 bei offiziellen Anlässen beinahe ausschließlich in Uniform auf. Während des Krieges plädierte er für ein hartes Vorgehen gegen die französische Zivilbevölkerung, um den Krieg rasch zu beenden. Für diesen Zweck zögerte er auch nicht, sich unmittelbar in Operationsfragen einzumischen – sehr zum Missfallen Moltkes.23
Bei der Bewertung solcher Fälle kommt es auf die Situation, auf Sprechen und Handeln, Selbst- und Fremdwahrnehmungen an, um pauschale Zuschreibungen zu vermeiden und stattdessen dem historischen Einzelfall gerecht zu werden. Nicht zuletzt sind auch das damalige Rechtsverständnis und die Verfassungsordnung in die Bewertung einzubeziehen.24
Auch in der Vormoderne lassen sich eindeutige Grenzen zwischen Militär und Politik nur schwer ziehen, und wenn dann lediglich für eine bestimmte Epoche oder historische Phase: Während die römische Antike sehr deutlich zwischen militärischen und zivilen Aufgaben und Ämtern trennte,25 bezeichnete das mittelalterliche „Heerkönigtum“ (ein mittlerweile umstrittener Begriff) eine ephemere, auf Feldzüge ausgerichtete Herrschaftsordnung, aus der die Anführer Legitimität und Prestige schöpften.26 Kriegsdienst zu leisten, galt im deutschen Adel bis in das 20. Jahrhundert hinein als vornehme Standespflicht, konnte er sich dabei doch als tragende Säule von Monarchie und Staat zeigen. Allerdings ist die Staatszentrierung des Ansatzes angesichts der Söldnertruppen des Dreißigjährigen Krieges und der heutigen Private Military Companies auch kritisch zu überprüfen. Es wäre zu klären, wann das staatliche Gewaltmonopol, das im frühneuzeitlichen Rechtsdenken verankert wurde, als unumstrittene Norm betrachtet, wann es hinterfragt und unterlaufen wurde.27
Wir sehen also in „Politik“ und „Militär“ historisch bedeutsame Kategorien, die beileibe nicht so leicht zu bestimmen sind, wie es zunächst – in ahisorischer Sicht – erscheinen mag. Sie sollten nicht als strikt getrennte, abgeschlossene Bereiche betrachtet werden, sondern als interagierende, dynamische Sphären mit eigenen, aber auch geteilten, sich überlappenden und wiederstreitenden Funktions- und Handlungslogiken. Ihre Formen und Zuständigkeiten sowie ihre Beziehungen wurden zeitgenössisch ausgehandelt und waren häufig umstritten. All dies macht es nötig, sie jenseits einer dualistischen Betrachtungsweise zu fassen. Sie müssen dafür einerseits als Forschungsbegriffe scharf konturiert und andererseits konsequent historisiert werden. So lässt sich untersuchen, bei welchen Themen bzw. Problematiken Politik oder Militär jeweils Handlungsmacht und Lösungskompetenz beanspruchten – zu denken wäre beispielsweise an die Verteilung personeller und finanzieller Ressourcen, die Entscheidung über Krieg und Frieden oder die Definition innerer und äußerer Sicherheit.28 Zu prüfen wäre dann, auf welchen Feldern sich welche Sphäre durchsetzen konnte.29 Die in diesem Themenschwerpunkt versammelten Beiträge suchen Antworten auf solche Fragen. In unterschiedlichen Epochen untersuchen sie zeitgenössische Auseinandersetzungen um gesellschaftliche Ordnung und Machtverteilung und liefern wertvolle Einblicke in die spannungsreiche Beziehungsgeschichte von „Politik“ und „Militär“.

 

Zitierempfehlung: Christoph Nübel, Wer den Staat verstehen will, muss das Militär studieren – und vice versa. Für eine neue Geschichte von Militär und Politik, in: Themenschwerpunkt "Militär und
Politik", hg. von Wencke Meteling/Christoph Nübel, Portal Militärgeschichte, 11. Oktober 2021, URL: http://portal-militaergeschichte.de/nuebel_staat, DOI: 10.15500/akm.11.10.2021b (Bitte fügen Sie in Klammern das Datum des letzten Aufrufs dieser Seite hinzu).

  • 1. Samuel E. Finer, The Man on Horseback. The Role of the Military in Politics, New Brunswick, London 2006 (1. Aufl. 1962), S. 1.
  • 2. Aurel Croissant/David Kuehn, Militär und Politik in Demokratien und Autokratien. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 70 (2020), Nr. 16-17, S. 39–47, 40.
  • 3. Manfred Nebelin, Ludendorff. Diktator im Ersten Weltkrieg, München 2010.
  • 4. David Kühn/Aurel Croissant, Militär und zivile Politik, München 2011, S. 100f.
  • 5. Siehe dazu Christoph Nübel, Armee und Bürokratie. Zur historischen Analyse einer Herrschaftskonstellation im neuzeitlichen Staat. In: Portal Militärgeschichte, 6.7.2020, https://www.portal-militaergeschichte.de/nuebel_armee. Die Beiträge des Themenschwerpunktes „Armee und Bürokratie. Organisationsgeschichtliche Perspektiven auf das Militärische im 20. Jahrhundert“, können unter https://www.portal-militaergeschichte.de/schwerpunktthema/armee-und-b%C3%BCrokratie-organisationsgeschichtliche-perspektiven-auf-das-milit%C3%A4rische eingesehen werden.
  • 6. Vgl. den Beitrag von Lukas Grawe zu diesem Themenschwerpunkt.
  • 7. Zit. n. Michael Howard, Introduction. The Armed Forces as a Political Problem. In: Ders. (Hrsg.), Soldiers and Governments. Nine Studies in Civil-Military Relations, London 1957, S. 9-24, 11.
  • 8. Ebd., S. 13f.
  • 9. Finer, The Man on the Horseback, S. 6 („civilian masters“).
  • 10. Dieser Absatz basiert auf dem Call for Papers der Tagung „Ordnung und Gewalt. Wechselwirkungen zwischen Militär und Politik von der Antike bis heute“, der 2019 unter Mitarbeit von Martin Clauss, Wencke Meteling und Ulrike Ludwig entstand. Er ist einzusehen unter https://www.portal-militaergeschichte.de/content/cfp-zur-akm-fachtagung-2020-kooperation-mit-dem-zmsbw.
  • 11. Dazu vgl. den im Rahmen dieses Themenschwerpunktes erscheinenden Beitrag von Stephan Horn.
  • 12. Dazu ausführlich Dan Diner, Ein anderer Krieg. Das jüdische Palästina und der Zweite Weltkrieg 1935-1942, 2. Aufl. München 2021.
  • 13. Charles Tilly, Reflections on the History of European State-Making. In: Ders. (Hrsg.), The Formation of Nation States in Western Europe, Princeton 1975, S. 3-83, S. 42. – Vgl. den Beitrag von Marina Beck zu diesem Themenschwerpunkt.
  • 14. Dazu vgl. den im Rahmen dieses Themenschwerpunktes erscheinenden Beitrag von Katharina Schmitten.
  • 15. Hans-Ulrich Wehler, Das deutsche Kaiserreich 1871-1918, Göttingen 1973, S. 223, 12.
  • 16. Eckart Conze, Schatten des Kaiserreichs. Die Reichsgründung von 1871 und ihr schwieriges Erbe, München 2020.
  • 17. Gerhard Ritter, Staatskunst und Kriegshandwerk. Das Problem des "Militarismus" in Deutschland. Bd. 1: Die altpreußische Tradition (1740-1890), 4. Aufl. München 1970, S. 47f.
  • 18. Ebd., S. 329.
  • 19. Ebd., S. 14; zu Dehio vgl. Christoph Cornelißen, Gerhard Ritter. Geschichtswissenschaft und Politik im 20. Jahrhundert, Düsseldorf 2001, S. 585.
  • 20. So bei Nonn, der von „militärischer und ziviler Führung in Preußen“ spricht, Christoph Nonn, 12 Tage und ein halbes Jahrhundert. Eine Geschichte des deutschen Kaiserreichs 1871-1918, München 2020, S. 37. Als politikwissenschaftliches Beispiel Kühn/Croissant, Militär und zivile Politik, S. 20.
  • 21. Bundesministerium für Verteidigung, II/1, Karst, 1.8.1955, Bedenken über die innenpolitische Entwicklung der Vorbereitungen für den Aufbau der Streitkräfte, BArch, N 597/42, Bl. 190-193.
  • 22. Kai-Uwe von Hassel, Grundzüge der Inneren Führung. Der Bundesminister der Verteidigung vor dem Beirat für Fragen der Inneren Führung über die Probleme beim Aufbau und der weiteren Entwicklung der Bundeswehr. In: Bulletin (1963), H. 103, S. 907-913, 909.
  • 23. Vgl. dazu Christoph Nübel, Der Staat gestützt auf Blut und Eisen. Das Militär im Staatsdenken Bismarcks. In: Überzeugungen, Wandlungen und Zuschreibungen. Das Staatsverständnis Otto von Bismarcks. Hrsg. von Ulrich Lappenküper und Ulf Morgenstern, Baden-Baden 2019, S. 103-128.
  • 24. Zu de Gaulle vgl. den im Rahmen dieses Themenschwerpunktes erscheinenden Beitrag von Ulrich Lappenküper.
  • 25. Vgl. den Beitrag von Simon Puschmann zu diesem Themenschwerpunkt.
  • 26. Martin Clauss, Militärgeschichte des Mittelalters, München 2020, S. 14.
  • 27. Vgl. den Beitrag von Tim Nyenhuis zu diesem Themenschwerpunkt.
  • 28. Dazu vgl. den Beitrag von Marcus Böick zu diesem Themenschwerpunkt.
  • 29. Vgl. den Ansatz von Croissant/Kuehn, Militär und Politik in Demokratien und Autokratien, S. 46.