Das Zusammengehen von Revolution und Pogrom in Frankreich erscheint auf den ersten Blick widersprüchlich, verbindet sich doch mit den französischen revolutionären Bewegungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Vorstellung eines politischen Fortschritts hin zu einer demokratischen Gesellschaft. Dies gilt auch für die Pariser Februarrevolution von 1848.
Hier beruhigte sich nach dem Machtwechsel die Lage innerhalb weniger Tage und es kam nur vereinzelt zu Ausschreitungen und Plünderungen. Einzig in zwei westlichen Vororten wurden sowohl eine Residenz des gestürzten Königs als auch ein Wohnsitz der Familie Rothschild verwüstet.1 Da die Familie Rothschild und ihre Bank als treue Stütze Louis-Philippes galten, waren auch sie in jenen Tagen erheblichen Anfeindungen ausgesetzt.2 Frauen und Kinder der Pariser Rothschilds wurden während der Revolution sicherheitshalber nach England geschickt. Wie in anderen Teilen Europas kam es 1848 auch in Frankreich zu antisemitischen Äußerungen mit Bezug auf die Rothschilds als „Könige der Juden“ und „Juden der Könige“.3
Der jüdische „Wucherer“ in der Provinz und der jüdische Bankier in den städtischen Zentren bilden, wie Dittmar zutreffend feststellt, die beiden Pole der alten und der neuen Form jüdischer Wirtschaftsmacht, die während der revolutionären Bewegung in Europa von 1848/49 teilweise heftig angefeindet wurden.4 Weitere antisemitische Äußerungen und Übergriffe sind aus Paris derweil nicht überliefert.
Doch im Elsass sind politische Umwälzungen im Kontext der Revolutionen von 1789, 1830 und 1848 auch von judenfeindlicher Gewalt begleitet – ein Phänomen, das in einem etwas anders gelagerten Kontext auch im benachbarten Großherzogtum Baden zu beobachten war. Dieses Zusammenspiel von sozialem Aufruhr und Antisemitismus5 wird im folgenden Beitrag beschrieben und analysiert.6 Es sollen die verschiedenen Gewalterfahrungen elsässischer Juden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts dargestellt werden, um zugleich ausführlicher auf die Pogrome von 1848 einzugehen. Hier werden auch die Ausschreitungen in Baden in die Analyse einbezogen. Zudem ist es wichtig, auf die intellektuelle Gewalt durch judenfeindliche Publikationen hinzuweisen, die von Vertretern der Behörden und des Bildungsbürgertums mit der Absicht verfasst wurden, die jüdische Minderheit im Elsass zu diffamieren.
Judenverfolgung im Elsass
1848 lebte die überwiegende Mehrheit der französischen Juden noch immer in zahlreichen Dörfern des Elsass. Die Abwanderung der jüdischen Bevölkerung in städtische Zentren hatte zwar schon begonnen. Das elsässische Landjudentum erreichte jedoch dank einer hohen Geburtenrate um die Mitte des 19. Jahrhunderts seinen demographischen Höhepunkt.7 Zugleich aber waren die wirtschaftlichen Perspektiven für die ländliche Bevölkerung insgesamt eher problematisch. Die Julimonarchie hatte sich weitgehend auf die ökonomisch einflussreichen, urbanen Eliten gestützt und die ländliche Bevölkerung weitgehend vernachlässigt. Dies wurde bei Ausbruch der dramatischen Wirtschaftskrise nach 1845 deutlich, als von Seiten der Regierung kaum Maßnahmen zur Linderung der immer größeren Not feststellbar waren. Die Unfähigkeit der Pariser Regierung, auf die Bedürfnisse breiterer Bevölkerungskreise einzugehen, war ein treibender Motor der auch zum Sturz des Regimes von König Louis-Philippe führte.8
Im Elsass sollte der bürgerlich emanzipatorische Aspekt der Revolution von 1848 für die Juden zunächst jedoch in den Hintergrund treten. Viele Elsässer Juden sahen sich im Zuge der revolutionären Erhebung und des Regierungswechsels in Paris mit dem Hass und der Gewalt von Seiten ihrer nichtjüdischen Nachbarn konfrontiert. Vertreibung und Plünderungen begleiteten häufig diese Exzesse.
In der kollektiven Erinnerung des Elsass sind die judenfeindlichen Ausschreitungen verharmlosend unter dem Begriff „Juderumpel“ oder „Judenrebold“ festgehalten worden.9 Sie können aber auf Grund ihrer Vehemenz und der Duldung durch die lokale Obrigkeit durchaus mit dem Begriff „Pogrom“ bezeichnet werden.10 So sind die judenfeindlichen Ausschreitungen, die sich zwischen 1789 und 1848 ereigneten, in Anlehnung an Shulamit Volkov auch als Teil eines „kulturellen Codes“ des elsässischen Antisemitismus zu interpretieren.11
Für das bessere Verständnis meiner nachfolgenden Ausführungen ist es zunächst notwendig, eine kurze Einführung in die elsässisch-jüdische Geschichte zu geben.
Aus „deutschen“ wurden „französische“ Juden
Die jüdische Bevölkerung des Elsass war zum Zeitpunkt ihrer Emanzipation durch die französische Nationalversammlung 1791 eine Erbschaft des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Während Frankreich 1394 formell alle Juden aus dem Königreich verbannt hatte, durften im zersplitterten Deutschland die einzelnen Landesherren frei darüber entscheiden, inwiefern sie Juden auf ihrem Territorium duldeten. Dies führte gerade im süddeutschen Raum seit den Vertreibungen der Juden aus den meisten Reichsstädten im Spätmittelalter zur Bildung des sogenannten Landjudentums.12
Als 1648 im Westfälischen Frieden fast das gesamte Elsass an Frankreich fiel, lebten dort in zahlreichen kleinen Herrschaften verstreut ein paar Tausend Juden. Das Vertreibungsedikt von 1394 war formell weiterhin in Kraft, doch bewies der französische Staat seit der Mitte des 16. Jahrhunderts einen gewissen, wirtschaftlich motivierten Pragmatismus. Zumeist wohlhabende Marranen, formell getaufte spanische Juden, durften sich in Südwestfrankreich niederlassen und schließlich ihr Judentum wieder diskret ausüben. Deutsche Juden kamen 1551 mit der Eroberung der lothringischen Stadt Metz unter französische Hoheit und wurden ebenfalls geduldet.13
Auch wenn einzelne Stimmen im 17. und 18. Jahrhundert eine Vertreibung der Juden aus dem Elsass forderten, entwickelte sich die Rechtslage für die jüdische Bevölkerung insgesamt positiv. Es gab kaum wirksame Niederlassungsbeschränkungen, so dass die jüdische Bevölkerung Ostfrankreichs von rund 6000 um 1700 auf über 20 000 zu Beginn des 19. Jahrhunderts anwuchs. Neben einem natürlichen Wachstum war eine Zuwanderung aus deutschen Staaten, aber auch aus Osteuropa für diesen markanten Zuwachs verantwortlich. Die Niederlassung in fast allen größeren Städten Ostfrankreichs blieb ihnen aber bis zur Revolution von 1789 verwehrt.14
Als 1778 im südlichen Elsass ein korrupter Landvogt gegen die Juden hetzte und judenfeindliche Ausschreitungen provozierte, begann die Regierung in Paris über eine rechtliche Besserstellung der jüdischen Minderheit Ostfrankreichs nachzudenken. Der Sprecher der elsässischen Juden, Herz Cerfberr, stand im Kontakt mit dem berühmten deutsch-jüdischen Philosophen Moses Mendelssohn. Dieser veranlasste im Auftrag Cerfberrs den judenfreundlichen, preußischen Beamten und Gelehrten Christian Wilhelm Dohm, eine Denkschrift mit dem Titel „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden “ zu verfassen, die 1782 in einer französischen Übersetzung als „De la réforme politique des Juifs“ und mit einer „Mémoire sur l‘état des Juifs en Alsace“ versehen der französischen Regierung übergeben wurde.15
Revolutionäre Emanzipation 1791
Im Zuge der revolutionären Entwicklung in Frankreich nach 1789 und der Verabschiedung der Verfassung von 1791 wurde der schrittweise Gleichstellungsprozess, wie ihn Dohm und die aufgeklärt-absolutistische Bürokratie vorsah, bedeutungslos.
In Preußen und fast überall in Deutschland aber wurde an einer Politik der schrittweisen rechtlichen Integration der Juden festgehalten. Die jüdische Minderheit musste somit jahrzehntelang mit der Stigmatisierung leben, im Gegensatz zur christlichen Mehrheitsbevölkerung nicht den Anforderungen eines modernen Staates zu genügen. Dies könnte, wie Reinhard Rürup in seiner noch immer wegweisenden Studie „Emanzipation und Antisemitismus“ nachgewiesen hat, ausschlaggebend für das Scheitern der Integration der Juden in die deutsche Gesellschaft gewesen sein.16
Derweil belegen die Quellen jedoch, dass Teile der Mehrheitsbevölkerung im postrevolutionären Frankreich nicht bereit waren, eines der Grundprinzipien der Revolution, die formelle Gleichheit aller Bürger, zu akzeptieren. Bereits nach Ausbruch der Revolution von 1789 kam es zur Vertreibung der Juden aus mehreren Ortschaften. Auf diese physische Gewalt folgte der aggressive, verbale Widerstand gegen die Emanzipation von Seiten elsässischer Politiker von links bis rechts. Diese drohten mit einem Massaker, wenn die Gleichberechtigung beschlossen werden sollte.17
Kontinuität formeller und informeller Diskriminierungen
Der Emanzipation von 1791 folgte zwar kein Blutbad. Doch führte eine kontinuierliche judenfeindliche Agitation elsässischer Politiker dazu, dass Napoleon 1808 mit dem Décret Infâme die Emanzipation der Elsässer Juden rückgängig machte und ihnen die freie Berufsausübung und Niederlassung untersagte. Das Dekret hatte während den zehn Jahren seiner Gültigkeit kaum konkrete Auswirkungen, doch konnte es von den Judenfeinden als Präzedenzfall für künftige Diskriminierungen angeführt werden.18
Das Décret Infâme der Zentralregierung in Paris sollte aber die Ausnahme bleiben. Der Widerstand gegen die Juden als gleichberechtigte Bürger konzentrierte sich zwischen 1818 und 1848 vielmehr auf die regionalen und lokalen Behörden. Von ihrer Seite wurden verschiedentlich Versuche unternommen, die jüdische Minderheit zu diskreditieren. In den drei Jahrzehnten zwischen der Wiederherstellung der Rechtsgleichheit im Jahre 1818 und der Revolution von 1848 kam es aber nur vereinzelt zu kollektiver judenfeindlicher Gewalt.19
Die pogromartigen Hep-Hep-Unruhen von 1819, mit denen die Integration der Juden in die bürgerliche Gesellschaft bekämpft wurde und die weite Teile Mitteleuropas erfassten, blieben in Ostfrankreich fast ohne Echo.20 Ein restaurativer, antisemitischer Geist war aber im Elsass dennoch wahrnehmbar. In den 1820er Jahren führten die regionalen Behörden sogenannte Wucherenqueten durch, mit denen sie die angebliche Herrschaft der jüdischen Minderheit über die christliche Mehrheitsbevölkerung zu beweisen suchten. Bemerkenswerterweise ergaben die Umfragen nicht die erhofften Resultate. Die Berichte hielten die meist materiell bescheidene Existenz der Juden als Kleingewerbetreibende fest. Den städtischen Juden stellten sie einen guten Leumund aus.21
Im gleichen Zeitraum wurden im Elsass mehrere Schriften veröffentlicht, die die Lage der Juden in der Provinz analysierten. Die meisten dieser Essays verfassten höhere Beamte. Fast ausnahmslos kolportierten sie die Vorstellung von einer nur schwer zu integrierenden jüdischen Minderheit. Anders als im Falle der christlichen Mehrheitsbevölkerung seien hier besondere Anstrengungen und auch rechtliche Bestimmungen nötig, um auf die Wandlung des jüdischen Nachbarn von einem „Ausbeuter“ zu einem nützlichen Bürger hinzuwirken. Man kann von einer Art diskursiver Gewalt sprechen, die den Juden stereotyp negative Charaktereigenschaften zuschrieb. Teil dieses Diskurses war auch die Forderung nach staatlichen Zwangsmaßnahmen, um diese vermeintlichen Mängel und negativen Charaktereigenschaften zu beheben.22 800x600
Wenn auch überlieferte religiöse Vorurteile in den Argumentationsmustern mitschwangen, bemühten sich die Beamten doch, mit säkularen Argumenten die jüdische Bevölkerung kollektiv zu diffamieren. So wurde das Pogrom gegen die Juden in der Kleinstadt Bergheim 1832 von den lokalen Behörden folgendermaßen legitimiert:
„Der Abgeordnete Longuet schreibt den Hass der Katholiken gegen die Juden in den Departementen Haut-Rhin und Bas-Rhin sowie die Ereignisse in Bergheim dem Wucher und den betrügerischen Geschäften zu, deren sich die Juden tagtäglich schuldig machen.“23
Diffamierung der Juden als Ausbeuter und Wucherer
Auch in der Julimonarchie wurde die große Mehrheit der einfachen Juden auf den Dörfern und in den Kleinstädten weiterhin als regenerationsbedürftig diffamiert, während die jüdische Wirtschaftselite in Straßburg mit ihrer stark assimilierten Lebensweise meist als vorbildlich dargestellt wurde. Es ist bemerkenswert, dass 1845 parallel zur Publikation von Alphonse Toussenels berühmter Hetzschrift „Les juifs roi de l’époque“24, im Elsass eine antisemitische Streitschrift von Theophile Hallez gedruckt wurde, die ein letztes Mal den judenfeindlichen Fokus auf das Elsass richtete: „Des Juifs en France. De leur état moral et politique depuis les premiers temps de la monarchie jusqu’à nos jours“25. Ein Werk, das in traditioneller Manier die elsässischen Juden für soziale Missstände verantwortlich machte.26
Mit der großen Wirtschaftskrise, die nach 1845 einsetzte, verschärfte sich nicht nur die diskursive Gewalt, sondern auch die physische Bedrohung für die jüdische Minderheit. Ende 1847 erschienen im nordelsässischen Wissembourg Plakate mit folgendem Inhalt: „Es lebe die Republik, Tod den Juden, Tod den Reichen!“.27 Die Februarrevolution von 1848 in Frankreich löste denn auch im Elsass zahlreiche Pogrome und Vertreibungen aus. Als Zentrum der Judenverfolgungen manifestierte sich der Bezirk Sundgau, in dem zahlreiche jüdische Gemeinden existierten, und der seit dem späten 18. Jahrhundert verschiedentlich Schauplatz von Pogromen wurde. Dabei denunzierten lokale Behörden die Juden als „wucherische Ausbeuter“ und als die neuen „Herren“ des Elsass. So wurden einzelne Juden in den Dokumenten meist einfach „le juif“ genannt, ohne ihnen mit einer namentlichen Anrede Individualität zu verleihen. Der einzelne jüdische Bürger blieb bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts für viele Elsässer Teil eines feindlichen Kollektivs.28
Vertreibung und Plünderung im südelsässischen Sundgau
Wie bereits 1789 spielten sich die Verfolgungen im Sundgau von 1848 nach demselben Muster ab: Größere Gruppen von Nichtjuden drohten den jüdischen Dorfbewohnern verbal mit der Plünderung ihrer Häuser und mit Mord bei Widerstand. Vereinzelt kam es auch zu tätlichen Übergriffen. Tote waren jedoch fast keine zu beklagen. In Durmenach wurde ein Nichtjude von einem jüdischen Nationalgardisten, der seine Glaubensgenossen verteidigen wollte, erschossen, was die gewaltbereite Stimmung zusätzlich anheizte. Die jüdische Bevölkerung entzog sich den Morddrohungen vielfach durch Flucht in sichere Ortschaften oder auch ins benachbarte Ausland. Die Schweizer Grenzstadt Basel gewährte mehreren hundert verfolgten Juden vorübergehend Asyl. Die verlassenen Häuser wurden in aller Regel geplündert und nicht selten auch völlig zerstört. Solidarität und Hilfe von Seiten der nichtjüdischen Nachbarn sind nur in Ausnahmefällen belegt. Doch beteiligten sich häufig nichtjüdische Nachbarn an den Pogromen. In der kollektiven Erinnerung wurden die Ausschreitungen auch durch Kupferstiche festgehalten, die das Pogrom aus der Sicht der Mehrheitsgesellschaft als Volksfest darstellten. Es dürfte kein Zufall sein, dass diese künstlerisch-dokumentarische Aufarbeitung der „Judenrebold“ gerade für das Dorf Durmenach erfolgte, das 1848 als einziger Ort einen jüdischen Bürgermeister hatte, und wo eine knappe Mehrheit der Bewohner dem Judentum angehörten. In den Augen der Judenfeinde wurde Durmenach als Symbol der jüdischen Herrschaft im Elsass wahrgenommen.29 Ausschreitungen und Vertreibungen sind als klare Machtdemonstration zu werten, die die Infragestellung der jüdischen Gleichberechtigung verdeutlichten.
Wurde auch schon in früheren Jahrzehnten die drohende Herrschaft der Juden im Elsass heraufbeschworen, so prophezeiten die Bürger von Marmoutier diesmal gar eine Abschaffung des Christentums durch das mächtig gewordene Judentum. Christliche Dorfbewohner legten ihren jüdischen Nachbarn folgende Worte in den Mund:
„[…] die Israeliten scheuten sich nicht, anlässlich einer katholischen Beerdigung zu äussern, eine solche religiöse Zeremonie sei zum letzten Mal gefeiert worden; ebenso sagten sie, als Husaren aus Saverne hierher kamen und man Ställe für deren Pferde suchte, man solle diese doch in die Kirche bringen, die künftig eh nur noch als Stall gebraucht werde.“30
Aus den Akten von Prozessen, in welchen geplünderte Jüdinnen und Juden von den Gemeinden eine Entschädigung forderten, geht hervor, dass unterschiedslos arme und reiche jüdische Bürger verfolgt wurden. Die Täter machten jedoch „jüdischen“ Reichtum basierend auf „ausbeuterischem Wucher“ für ihren gewalttätigen Unmut verantwortlich. Die Berufung von Juden in öffentliche Ämter sorgte offensichtlich zusätzlich für judenfeindliches Potential, wie der Fall des Bürgermeisters von Durmenach zeigte. Daraus resultierten antisemitische Vorurteile, nach denen Juden die wahren Gewinner im postrevolutionären Frankreich seien und ihre angebliche Macht zur Ausbeutung der Nichtjuden missbrauchen würden. Diese Sichtweise wurde von den lokalen Behörden häufig bekräftigt, da diese von ihrem eigenen Versagen bei der Bewältigung der jüngsten sozialen Krisen (Missernten, Hungersnot) abzulenken suchten. Der Umstand, dass die republikanische Regierung in Paris, der ja auch zwei jüdische Minister angehörten, die Ausschreitungen verurteilte und einen jüdischen Bevollmächtigen zur Untersuchung der Pogrome ins Elsass entsandte, dürfte einer antisemitischen Weltsicht noch zusätzlich Nahrung gegeben haben.31
Militär und Nationalgarde versuchten ebenfalls gegen die plündernden Banden einzuschreiten. Sie konnten jedoch nur in Ausnahmefällen rechtzeitig Gewaltausbrüche verhindern und den Verfolgten helfen. Der isolierte Versuch des Hegenheimer Rabbiners, Moses Nordmann, die jüdische Bevölkerung zum Widerstand gegen die Bedrohung durch marodierende Banden zu mobilisieren, zeitigte im März 1848 vorübergehend Erfolg. Doch im April kam es auch in dieser größten jüdischen Landgemeinde des Elsass zu pogromartigen Ausschreitungen und zur Vertreibung der fast 1000 Hegenheimer Juden.32 Manche elsässischen Juden flohen auch ins benachbarte Großherzogtum Baden auf der gegenüberliegenden Rheinseite. Doch wurde besonders Nordbaden bald schon ebenfalls Schauplatz judenfeindlicher Ausschreitungen.
Im Gegensatz zu ihren französischen Glaubensgenossen harrten die Juden des Großherzogtums Baden 1848 noch immer ihrer vollständigen rechtlichen Gleichstellung. Auf Grund der schrittweisen Emanzipation konnte sich bei jeder Debatte um die Verbesserung der bürgerlichen Rechte der Juden eine heftige politische Kontroverse entzünden, die auch immer judenfeindlichen Diskursen neuen Auftrieb gab.33
Exkurs: Die Pogrome im benachbarten Großherzogtum Baden
Im Großherzogtum Baden war eine vollständige Emanzipation der Juden nicht zuletzt auch am Widerstand der lokalen Behörden gescheitert, die sich der rechtlichen Integration der Juden in ihren Wohngemeinden widersetzten. Bei den Parlamentswahlen von 1846 hatten sich jedoch die politischen Verhältnisse im Großherzogtum dahingehend verschoben, dass nun eine Mehrheit der Befürworter der Emanzipation im badischen Landtag Einzug hielt. Eine abschließende Emanzipationsgesetzgebung rückte damit für Baden in greifbare Nähe.
Zugleich verschärften sich wie im benachbarten Elsass auf Grund von Missernten und der Kartoffelkrankheit die sozialen Spannungen. Wie dort tauchten in Baden 1847 Plakate auf, die revolutionäre Forderungen mit Judenfeindschaft verbanden:
„Wir wollen nun sagen, weswegen die Revolution vonstatten gehen soll. 1.) Der Adel muss vernichtet werden. 2.) Die Juden müssen aus Deutschland vertrieben werden. 3.) Müssen alle Könige, Herzöge und Fürsten weg und Deutschland ein Freistaat wie Amerika werden. 4.) Müssen alle Beamten gemordet werden. Dann wird es wieder gut in Deutschland“.34
Den Juden wird hier immerhin eine Chance zur Flucht gegeben, während die Beamten dem Tod geweiht sind. Faktisch richtete sich die Aggression aber primär gegen die meist schutzlosen Juden.
Während in Frankreich Ende Februar 1848 die Juli-Monarchie gestürzt wurde, beriet der Badische Landtag in Karlsruhe über die vollständige Emanzipation der Juden des Großherzogtums und verabschiedete am 2. März 1848 ein Gesetz, das die rechtliche Gleichstellung verwirklichen sollte. Die Nachricht von der Abschaffung der letzten rechtlichen Diskriminierungen der Juden führte, zusammen mit einer allgemeinen revolutionären Unrast, in vielen nordbadischen Ortschaften in den folgenden Tagen zu judenfeindlichen Ausschreitungen.35
Dass die Pogrome im Elsass den badischen Judenfeinden als direktes Vorbild gedient und sie zu ihren Untaten veranlasst hätten, kann hingegen bezweifelt werden. In einem Bericht der Gemeindebehörden von Bretten, einer Ortschaft, die von den Ausschreitungen betroffen war, hieß es am 4. März 1848:
„Auf dem Lande weiss man kaum etwas von den in Frankreich stattgehabten jüngsten Ereignissen. Nur die Verhandlungen der badischen Ständeversammlung erregten Interesse beim Volk und eine missverstandene gestern hierhergekommene Nachricht, dass nemlich die Emancipation der Juden von der II-ten Cammer genehmigt worden, erzeugte Blitzesschnelle grossen Unwillen in allen Gemeinden.“36
In den folgenden Tagen wurden an 34 Orten im Großherzogtum judenfeindliche Ausschreitungen verzeichnet. Neben dem Widerstand gegen die Emanzipationsgesetzgebung wurde auch der angebliche Wucher der Juden zum Anlass genommen, die jüdische Minderheit zu vertreiben. Doch richtete sich die Hauptstoßrichtung der Unmutsäußerungen explizit gegen die rechtliche Gleichstellung.37
Während im Elsass der „Wuchervorwurf“ den judenfeindlichen Diskurs in jenen Tagen dominierte, die Emanzipation aber nicht mehr direkt in Frage gestellt wurde, war es im Großherzogtum Baden genau umgekehrt: Der Kampf gegen die noch nicht gesicherte Emanzipation beherrschte den judenfeindlichen Diskurs und der Wuchervorwurf diente allein zur Verstärkung der ablehnenden Haltung gegenüber den Juden als gleichberechtigte Bürger.
Die Ausschreitungen entsprachen in ihrem Charakter und Verlauf weitgehend den Pogromen im nördlichen Elsass. Die Juden wurden zunächst mit Gewalt und Todesdrohungen eingeschüchtert. Anschließend wurde ihr Besitz zerstört oder geraubt. Menschenleben waren nicht zu beklagen. Größere Fluchtbewegungen der jüdischen Bevölkerung sind ebenfalls nicht zu verzeichnen. Als Täter traten in den ländlichen Gebieten vor allem umherziehende Banden von Landarbeitern und in den Städten Vertreter der Handwerkszünfte in Erscheinung.38
Vergleichbar mit den Reaktionen der revolutionären Regierung in Paris war auch die Haltung der Führer der bürgerlich-liberalen Revolutionsbewegung in Baden. Wie jene verurteilten die badischen Politiker den judenfeindlichen Aspekt der revolutionären Erhebung. In einem Aufruf prominenter Reformpolitiker vom 8. März hieß es:
„Mit tiefem Schmerz […] vernehmen wir die Nachricht, dass […] die Tage, welche unser ganzes Volk erlösen sollen von dem Drucke und der Knechtschaft von Jahrzehnten, ja von Jahrhunderten, entweiht werden wollten durch blinde Zerstörungswuth und Gefährdung der Personen und des Eigenthums unserer Mitbürger mosaischen Glaubens, dass das leuchtende Panier der Freiheit besudelt werden will durch schmähliche Excesse.“39
Möglicherweise in Anlehnung an die Rechtslage in Frankreich forderte die „Karlsruher Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 15. März 1848 ein Gesetz, mit dem die Gemeinden für Schäden, die bei derartigen Unruhen entstanden, haftbar gemacht werden sollten.40
Im deutlichen Gegensatz jedoch zu Frankreich, wo judenfeindliche Gewalt die Emanzipationsgesetzgebung von 1791 nicht mehr rückgängig machen konnte, überlebte selbst im für deutsche Verhältnisse politisch fortschrittlichen Großherzogtum Baden die Gleichstellung der jüdischen Bürger die ersten Monate der Revolution von 1848 nicht. Ende 1848 verzichtete die deutsche Nationalversammlung darauf, die vollständige Emanzipation als Verfassungsgrundsatz festzuschreiben und legitimierte somit diskriminierende Gesetze. Baden beschloss 1849 angesichts der Gefahr neuer Unruhen den Juden das versprochene Gemeindebürgerrecht nicht zu gewähren. Die jüdische Bevölkerung des Großherzogtums musste sich bis 1862 gedulden, bis auch diese letzte Hürde auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung überwunden war.41
Wahrnehmung der elsässischen Juden als Gewinner der Revolution
In Frankreich war eine rechtliche Diskriminierung der Juden als Folge von weiterhin wirksamen antisemitischen Stereotypen zwar nicht mehr möglich. Die Herleitung und auch Rechtfertigung antijüdischer Gewalt aus der angeblichen jüdischen Ausbeutung findet sich aber auch bei der letzten großen Pogromwelle im Umfeld der Februarrevolution von 1848. Das vergleichsweise reichhaltige Quellenmaterial zu diesen Ausschreitungen liefert zudem wertvolle Hinweise auf verschiedene Aspekte der damaligen Judenfeindschaft. Mehrfach wurde den Juden ihr selbstbewusstes Auftreten in den Dorfgemeinden vorgeworfen. In Durmenach, wo die Juden ausnahmsweise die Dorfpolitik bestimmen konnten, spielten sich die heftigsten Unruhen ab. Dies deutet darauf hin, dass 1848 der bis vor zwei Generationen noch diskriminierten jüdischen Bevölkerung die vorrevolutionären Machtverhältnisse des Ancien Régime vor Augen geführt werden sollten. Neben der Verachtung der Juden spiegelt sich auch der Mythos von ihrem Reichtum in den Berichten der lokalen Behörden wider. Der Gemeinderat von Seppois-le-bas im Sundgau zeichnete in seiner Entgegnung auf Schadenersatzforderungen jüdischer Bürger 1852 folgendes Bild der dortigen jüdischen Gemeinde:
„Der Gemeinderat […] in Anbetracht dessen, dass die Antragsteller angeben, sie seien in Not, wobei sich das Gegenteil feststellen lässt, wenn jeder einzelne Jude, der früher nur zu Fuss ging, jetzt mit einem Wagen reist und an Festtagen in einem mit Gold und Silber behangenen Stadtgewand durch die Strassen dieser Gemeinde stolziert, während er sich vor der Republik von 1848 und vor dem Aufruhr noch mit einfacher Dorfkleidung begnügte […].“42
Aus den Opfern einer Verfolgung werden hier in klassischer antisemitischer Umdrehung die Profiteure der Revolution von 1848.
Fazit: Fehlende Akzeptanz der Juden als gleichberechtigte Bürger
Die in volkstümlichen bildlichen Darstellungen festgehaltene ausgelassene Feststimmung der christlichen Elsässer nach der Flucht der jüdischen Minderheit verdeutlicht, dass die Pogrome von 1848 zwei Ziele verfolgten: sich im Kontext eines revolutionären Machtvakuums an den vorübergehend schutzlosen Juden zu bereichern sowie mittels Demütigung und Vertreibung eine kurzfristige Aufhebung der Gleichstellung durchzusetzen. Im Gegensatz jedoch zu den osteuropäischen Pogromen am Ende des 19. Jahrhunderts blieb direkte physische Gewalt gegen Menschen im Elsass die Ausnahme. Dennoch belegen die antisemitischen Ausschreitungen und Übergriffe im Elsass eindrücklich, dass sich die Mehrheitsgesellschaft, vom Schreibtischtäter bis zum Plünderer, nicht umfassend mit den formell staatstragenden Prinzipien von „liberté, égalité, fraternité“ identifizieren konnte.
So musste die jüdische Minderheit in den europäischen Nationalstaaten noch vielfach einen hohen Preis für das Fortbestehen gesellschaftlicher Antagonismen bezahlen. Die antisemitische Gewalt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Elsass ist ein eindrückliches Beispiel für die Etablierung allgemeingültiger demokratischer und rechtstaatlicher Prinzipien, auch im Mutterland der Menschen- und Bürgerrechte.
- 1. Niall Ferguson, Die Geschichte der Rothschilds. Propheten des Geldes, Stuttgart 2002, 2 Bde., hier Bd. 2, S. 516 f.
- 2. Auf einer der bösartigsten antisemitischen Karikaturen von 1848 wird die Figur des christlichen Bankiers Baron Moritz von Bethmann der des Barons Amschel von Rothschild gegenübergestellt. Während der christliche Finanzmann durchaus würdig auf einem Kutschbock erscheint, ist der jüdische Bankier als lächerliche Gestalt mit krummer Nase, hervor gestrecktem Bauch und zerknittertem Anzug zu sehen. Auch steht dieser auf einem Geldkoffer, der von Geiern gezogen wird. Die „Bilder aus Frankfurt aus dem Jahre 1848“ verdeutlichen, dass der christliche Bankier ein respektabler Bürger sein konnte, während sein jüdisches Pendant vollständig mit seinen Geldgeschäften identifiziert wurde und seine daraus resultierende Macht nur mit Hilfe einer solchen Stigmatisierung erträglich war. Ferguson, Die Geschichte (wie Anm. 1), Bd. 1, S. 245; Peter Dittmar, Die Darstellung der Juden in der populären Kunst zur Zeit der Emanzipation, München 1992, S. 81.
- 3. Ferguson, Die Geschichte (wie Anm. 1), Bd. 2, S. 516f.
- 4. Dittmar, Die Darstellung (wie Anm. 2), S. 81.
- 5. Da der 1879 geprägte Begriff „Antisemitismus“ heute auch als Bezeichnung für ältere Formen der Judenfeindschaft Verwendung findet, kann er ebenfalls für die elsässischen Pogrome in Anspruch genommen werden. Dies umso mehr, als dass es sich 1848 um eine stark säkularisierte Form der Judenfeindschaft handelt, die in vielen Aspekten Züge eines modernen Antisemitismus trägt, der „den Juden“ auf Grund seiner Herkunft als „fremd“ und „feindlich“ betrachtet; siehe dazu: Stefanie Fischer, Landjuden. In: Wolfgang Benz (Hrsg.), Handbuch des Antisemitismus, Bd.3: Begriffe, Theorien, Ideologien, München 2010, S.186.
- 6. Dieser Beitrag basiert auf der publizierten Dissertation des Autors: Daniel Gerson, Die Kehrseite der Emanzipation. Judenfeindschaft im Elsass 1778 bis 1848, Essen 2006.
- 7. Paula E. Hyman, The Emancipation of the Jews of Alsace. Acculturation and Tradition in the Nineteenth Century, New Haven 1991, S.35f.
- 8. Maurice Agulhon, 1848 ou l’apprentissage de la république, 1848-1852, Paris 1973, S. 29 f. und Eric Hobsbawm, The Age of Revolution 1789-1848, London 1988, S. 208.
- 9. Dies ist auf den zeitgenössischen Darstellungen des Pogroms von Durmenach der Fall, auf der dieses als „Juden Rebold“ bezeichnet wird.
- 10. Zur Definition des Begriffs Pogrom siehe: Werner Bergmann, Pogrom. In: Benz (Hrsg.), Handbuch des Antisemitismus (wie Anm. 5), S. 269f.
- 11. Shulamit Volkov, Antisemitismus als kultureller Code, München 2000.
- 12. Bernhard Blumenkranz (Hrsg.), Histoire des Juifs en France, Toulouse 1972, S. 148 f. Von den größeren Städten des Elsass besaß einzig Hagenau vom Mittelalter bis in die Neuzeit praktisch ununterbrochen eine jüdische Gemeinde, siehe Jean Daltroff, La communauté juive de Haguenau et la Révolution française. In: Charles Kieffer (Hrsg.), La Révolution française et l‘Alsace, Bd. 8: Villes et villages d‘Alsace au moment de la Révolution française, Cernay 1996, S. 111-122, S. 112.
- 13. Pascal Faustini, Les Juifs de Metz. In: Société d’Histoire des Israélites d’Alsace et de Lorraine, XXIIIe colloque, Strasbourg 2001, S. 47-69; Blumenkranz, Histoire des Juifs (wie Anm. 12), S. 78 f.
- 14. André-Marc Haarscher, L’entrée du judaïsme alsacien dans la modernité. Le XVIIIe siècle: les Lumières, la Révolution et l’Empire. In: Regards sur la culture judéo-alsacienne. Des identités en partage, Strasbourg 2001, S. 57-87.
- 15. Gerson, Kehrseite (wie Anm. 6), S. 29f.
- 16. Reinhard Rürup, Emanzipation und Antisemitismus. Studien zur „Judenfrage“ in der bürgerlichen Gesellschaft, Frankfurt a.M. 1987.
- 17. Charles Hoffmann, Les troubles de 1789 dans le Haute-Alsace. In: Revue d’Alsace 58 (1907), S. 5-36.
- 18. Gerson, Kehrseite (wie Anm. 6), S. 145f.
- 19. Im Kontext der Auseinandersetzungen zwischen „Orléanisten“ und „Legitimisten“ im Anschluss an die Juli-Revolution von 1830 kam es 1832 in der elsässischen Kleinstadt Bergheim zu pogromartigen Ausschreitungen. Gerson, Kehrseite (wie Anm. 6), S. 205f.
- 20. Die Hep-Hep-Unruhen belegen einen weit verbreiteten, gewaltbereiten Widerstand gegen die beginnende rechtliche Emanzipation der Juden. Die etymologische Herkunft des Wortes „Hepp“ ist bis heute umstritten. Möglicherweise setzt sie sich aus den Anfangsbuchstaben von „Hierosolyma est perdita“ (Jerusalem ist verloren) zusammen oder war eine verballhornte Abkürzung von „Hebräer“, siehe dazu Rainer Erb/ Werner Bergmann, Die Nachtseite der Judenemanzipation. Der Widerstand gegen die Integration der Juden in Deutschland 1780-1860, Berlin 1989, S. 219.
- 21. Gerson, Kehrseite (wie Anm. 6), S.159f.
- 22. Ebd., S.182f.
- 23. Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), V 611, 30.6.1832.
- 24. Alphonse Toussenel, Les Juifs rois de l’époque. De la féodalite financière, Paris 1845.
- 25. Théophile Hallez, Des Juifs en France. De leur état moral et politique depuis les premiers temps de la monarchie jusqu’à nos jours, Paris 1845.
- 26. Gerson, Kehrseite (wie Anm. 6), S. 217f.
- 27. Marie-Madeleine Kahan-Rabecq, La classe ouvrière en Alsace pendant la monarchie de juillet, Paris 1939, S. 393.
- 28. Gerson, Kehrseite (wie Anm. 6), S. 162f.
- 29. Ebd., S. 235ff.
- 30. Archives départementales du Bas-Rhin (ADBR), III M 78, 103.1848.
- 31. Gerson, Kehrseite (wie Anm. 6), S. 277f.
- 32. Ebd., S. 243f.
- 33. Reinhard Rürup, The European Revolutions of 1848 and Jewish Emancipation. In: Werner E. Mosse/ Arnold Paucker/ Reinhard Rürup (Hrsg.), Revolution and Evolution 1848 in German-Jewish History, Tübingen 1981, S. 1-54.
- 34. Zit.n.: Rainer Wirtz, Widersetzlichkeiten, Excesse, Crawalle, Tumulte und Skandale. Soziale Bewegung und gewalthafter Protest in Baden 1815-1848, Baden-Baden 1998, S. 175.
- 35. Stefan J. Dietrich, Gewalt und Vorurteil. Antijüdische Ausschreitungen 1848 in Nordbaden. In: Badische Heimat 1 (1998), S. 71-81, S. 72; Michael A. Riff, The Anti-Jewish Aspect of Revolutionary Unrest of 1848 in Baden and its Impact on Emancipation. In: Year Book of the Leo Baeck Institute, Bd. XXI, London 1976, S. 27-40, S. 29.
- 36. Zit. n.: Dietrich, Gewalt und Vorurteil (wie Anm. 35), S. 72.
- 37. Stefan Rohrbacher, Deutsche Revolution und antijüdische Gewalt (1815-1848/49). In: Peter Alter/ Claus-Ekkehard Bärsch/ Peter Berghoff (Hrsg.), Die Konstruktion der Nation gegen die Juden, München 1999, S. 29-47, S. 45 f.
- 38. Stefan Rohrbacher, Deutsche Revolution und antijüdische Gewalt (1815-1848/49). In: Peter Alter/ Claus-Ekkehard Bärsch/ Peter Berghoff (Hrsg.), Die Konstruktion der Nation gegen die Juden, München 1999, S. 29-47, S. 45 f.
- 39. Zit. n.: Dietrich, Gewalt und Vorurteil (wie Anm. 35), S. 78.
- 40. Ebd.
- 41. Riff, The Anti-Jewish Aspect (wie Anm. 35), S. 40.
- 42. Archives départementales du Haut-Rhin (ADHR), 2 O 1821,12.9.1852.